Sitzung: 06.11.2014 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/1087/2014
Nach
Abschluss der Prüfung der Eröffnungsbilanz 2007 im November 2013 wurde dem
Rechnungsprüfungsamt (RPA) zeitgleich mit dem Jahresabschluss 2007 auch der
Jahresabschluss 2008 vorgelegt. Die
Prüfung wurde am 07.04.2014 abgeschlossen.
Gründe,
die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt
nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
· der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung eingehalten wurden,
· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen
und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
· sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Die
Gemeinde hat im Jahr 2008 ein ordentliches Ergebnis von – 152.899,10 € und ein
außerordentliches Ergebnis von + 2.434,19 € erzielt. Gemäß § 24 GemHKVO wird
der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2008 mit dem Fehlbetrag des
ordentlichen Ergebnisses 2008 verrechnet. Der verbleibende Rest von -150.464,91
€ wird auf das nächste Jahr vorgetragen.
Rf Klappstein
beantragt erneut eine Abstimmung nach Vorlage.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde fasst folgenden
Beschluss:
a) Der
Rat beschließt die Jahresrechnung 2008 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt
dem
Bürgermeister
Entlastung für das Haushaltsjahr 2008.
b) Der
Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses wird in voller Höhe mit dem
negativen ordentlichen Ergebnis verrechnet und somit nicht der Rücklage
zugeführt.