Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Bgm Schulz erläutert, dass es von Anwohnern der Straße „Achter Höfe“ einen schriftlichen Antrag gibt, die vorhandene 30 km/h Zone auf den gesamten Straßenzug auszuweiten. Für die Straße „Kirchstraße“ gibt es seitens eines Anwohners einen mündlichen Antrag hier ebenfalls eine 30 km/h Zone einzurichten.

Bei der Kirchstraße handelt es sich um eine Kreisstraße, sie fällt somit in die Zuständigkeit des Landkreises. Die Straße Achter Höfe hingegen ist eine Gemeindestraße, hier ist die Gemeinde bzw. die Samtgemeinde zuständig. Hier gibt es bereits einen Abschnitt, der auf 30 km/h begrenzt ist.

Bgm Schulz hat sich diesbezüglich mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises in Verbindung gesetzt und Informationen hierzu eingeholt. Laut Aussage der Straßenverkehrsbehörde ist Zweck einer 30 km/h Zone die

a)      Erhöhung der Verkehrssicherheit

b)      Abgas- und Lärmreduzierung

c)       Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität.

 

Für die Erweiterung bzw. Neueinrichtung einer 30 km/h Zone müssen somit gewisse Voraussetzungen vorliegen. Diese sind z.Bsp:

a)      geht grundsätzlich nicht für Vorfahrtsstraßen; ggfls. “rechts vor links“

b)      eine hohe Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte,

c)       ein hoher Querungsbedarf insbesondere in Wohngebieten

d)      ein hohes Verkehrsaufkommen

e)      konkrete Gefahrenlagen (Unfallzahlen)

 

In den vorliegenden Situationen entspricht das Gesamtbild eher einer negativen Beurteilung. Die genannten Voraussetzungen können hier nicht erkannt werden.

 

Die Erfahrung hat gezeigt, dass gefahrene Geschwindigkeiten oft abhängig sind von Gesamtgegebenheiten wie zum Beispiel dem Straßenverlauf, der Straßenbreite, vom Zustand der Straße oder auch vom Begegnungsverkehr. Sogenannte „Raser“ sind kaum mit Schildern zu beeinflussen. Es erweist es sich oft als hilfreich, diese Leute direkt anzusprechen, um Ihnen die Problematik deutlich zu machen. Auch Geschwindigkeitskontrollen können hier in Betracht gezogen werden.

 

Da die Voraussetzungen für die beantragten Maßnahmen nicht gegeben sind, schlägt Bgm Schulz vor, die jeweiligen Anträge auf Einführung bzw. Erweiterung der 30 km/h Zone nicht zu stellen. Gegebenenfalls könnte die vorhandene Beschilderung und eventuelle Markierungen ausgebessert bzw. erneuert werden. Dieser Meinung schließen sich die Ratsmitglieder in der folgenden Diskussion an.

 

Nach Aussprache fasst der Rat folgenden l


Beschluss:

Für die Straßen „Achter Höfe“ und „Kirchstraße“ werden seitens der Gemeinde Damnatz keine Anträge auf Erweiterung bzw. Einführung einer 30 km/h-Zone gestellt.

Die vorhandene Beschilderung und eventuelle Markierungen werden ausgebessert bzw. erneuert.