Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

FBL Ringel erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

Die Ansätze aus den letzten Jahren wurden fortgeschrieben, angepasst und weiterentwickelt.

Im Ergebnishaushalt sollte das Sachkonto für Zuweisungen von den übrigen Bereichen (Spenden) nicht mit einem Ansatz versehen werden, da Spendeneingänge nicht vorhersehbar sind. Die Höhe von Spenden schwankt von Jahr zu Jahr erheblich.

 

Die Erträge für Benutzungsgebühren sollten auf 8.000 € gesenkt werden. Die vorher angesetzten Gebühren in Höhe von 14.500 € wurden in keinem Jahr erreicht.

 

Aus rechtlichen Gründen sind die Lungenautomaten der Atemschutzgeräte nach jeder Benutzung zu reinigen. Hierfür werden künftig rd. 3000 € vorzusehen sein. Damit erhöht sich der Ansatz für Aufwendungen durch die Unterhaltung des beweglichen Sachanlagevermögens ab 2015 auf 43.000 €. Diese zusätzlichen Kosten sind nicht aufzufangen, da der Ansatz in den letzten Jahren stets überschritten wurde und innerhalb des Budgets ausgeglichen werden musste.

 

Der Ansatz für das Sachkonto „Haltung von Fahrzeugen“ sollte auf 50.000 € erhöht werden. In den letzten Jahren wurde der bisherige Ansatz überschritten.

 

Der Ansatz für das Sachkonto „betriebsärztlichen Dienst“ ist nicht mehr ausreichend. Die vorgeschriebenen G26-3 Untersuchungen sind teurer geworden. Ab 2015 sollten 10.000 € veranschlagt werden.

 

Der Ansatz für das Sachkonto „Dienst- und Schutzkleidung“ sollte auf 60.000 € erhöht werden. Die Heißausbildung für Atemschutzgeräteträger im Brandcontainer hat, wie bereits unter TOP 5 beschrieben, Defizite bei der persönlichen Schutzausrüstung der Atemschutzgeräteträger aufgezeigt. Es müssen Handschuhe mit einer verbesserten Nässesperre und Flammschutzhauben mit einer besseren Schutzfunktion im Halsbereich beschafft werden.

 

Ab 2015 steigen die Beiträge an den Kreisfeuerwehrverband auf 4,95 € pro Mitglied. Daher sollte der Ansatz für Mitgliedsbeiträge auf 4.900 € angepasst werden.

 

Der Ansatz für laufende Aufwendungen für den laufenden Betrieb kann auf 1.000 € reduziert werden.

 

Der Ansatz für Kostenerstattungen an übrige Bereiche kann auf 5.000 € reduziert werden. Die Höhe der Auszahlungen dieses Sachkontos richtet sich nach der Höhe der Einnahmen aus der Abrechnung von gebührenpflichtigen Einsätzen und wurde in den letzten Jahren nicht erreicht. Daher ist die Reduzierung erforderlich.

 

Der Ansatz für Kostenerstattungen i. H. v. 16.900 € an private Unternehmen ist, aufgrund allgemeiner Lohnerhöhungen, nicht mehr ausreichend. Der Ansatz ist über Jahre konstant geblieben und sollte auf 18.000 € erhöht werden.

 

Im Finanzhaushalt können die Einnahmen aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer auf 68.000 € erhöht werden. Ab 2015 entfallen vorerst die Beschaffungen von Tragkraftspritzen sowie die Beschaffungen von Atemschutzgeräten. Die erforderliche Anzahl wurde erreicht. Im Gegenzug müssen aus rechtlichen Gründen jedoch weitere Lungenautomaten beschafft werden. Für 50 Lungenautomaten sind 15.000 € zu veranschlagen. Durch o. g. Einsparungen ergeben sich jedoch keine höheren Kosten in 2015. Darüber hinaus sind Geräte mit einem Wert von über 150 € zu beschaffen bzw. zu ersetzen. Es sollte, wie bereits in den letzten Jahren, ein Ansatz von 40.000 € vorgesehen werden.

 

Ferner sollten im Haushaltsjahr 2015 Finanzmittel i. H. v. 220.000 € für die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs (TLF 3000) für die Ortsfeuerwehr Gusborn, 20.000 € für die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) und 60.000 € für ein Mehrzweckboot inkl. Trailer für die Ortsfeuerwehr Hitzacker bereitgestellt werden.

 

Das Investitionsprogramm 2015 – 2018 wurde fortgeschrieben, angepasst und erweitert.

 

In 2016 soll als Ersatz für den Schlauchwagen (SW 2000) und das Löschgruppenfahrzeug 16 TS (LF 16 TS) der Ortsfeuerwehr Dannenberg ein Gerätewagen- Logistik (GW- L) beschafft werden. Hierfür sollte ein Ansatz i. H. v. 220.000 € vorgesehen werden. Außerdem sollte ein Ansatz i. H. v. 15.000,00 € für die Beschaffung eines LKW- Stabilisierungssatzes bzw. ein Ansatz i.H. v. 40.000 € für die Beschaffungen/ Ersatzbeschaffung von Gerätschaften mit einem Wert über 150 € vorgesehen werden.

 

In 2017 ist für die Ortsfeuerwehr Wietzetze als Ersatz für das jetzige Löschgruppenfahrzeug (LF 8), die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs (HLF 10/6) zu einem Preis von 230.000 € geplant. Weiterhin ist ein MTW für 20.000, € zu ersetzen. Ferner wird damit gerechnet, dass eine alte TS und Atemschutzgeräte bzw. Lungenautomaten ersetzt werden müssen. Dafür sollten 11.000 € bzw. 5.000 € eingeplant werden.

 

In 2018 sollten Finanzmittel i. H. v. 230.000 € für die Beschaffung eines HLF 10/6 für die Ortsfeuerwehr Hitzacker und 90.000 € für die Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs- Wasser (TSF-W) für die Ortsfeuerwehr Langendorf bereitgestellt werden. Für die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen mit einem Anschaffungswert über 150 € sollten wieder 40.000 €, für die Beschaffung einer TS 11.000 € und für die Beschaffung von Atemschutzgeräten bzw. Lungenautomaten 5.000 € bereitgestellt werden.

 

In 2018 sollten Finanzmittel i. H. v. 230.000 € für die Beschaffung eines HLF 10/6 für die Ortsfeuerwehr Hitzacker und 90.000 € für die Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeug- Wasser (TSF-W) für die Ortsfeuerwehrwehr Langendorf vorgesehen werden. Für die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen mit einem Anschaffungswert über 150 € sollten wieder 40.000 € vorgesehen werden. Ferner sollten erneut 11.000 € für die Ersatzbeschaffung einer TS und 5.000 € für die Ersatzbeschaffung von Atemschutzgeräten bzw. Lungenautomaten vorgesehen werden.

Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die als Anlage beigefügten Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2015 im Ergebnis (Anlage 2)- und Finanzplan sowie das Investitionsprogramm 2015 – 2018 (Anlage 3)