Sitzung: 22.10.2014 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 40/1069/2014
FBL Ringel
erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.
Die Ansätze aus den
letzten Jahren wurden fortgeschrieben, angepasst und weiterentwickelt.
Im Ergebnishaushalt sollte das Sachkonto
für Zuweisungen von den übrigen Bereichen (Spenden) nicht mit einem Ansatz
versehen werden, da Spendeneingänge nicht vorhersehbar sind. Die Höhe von
Spenden schwankt von Jahr zu Jahr erheblich.
Die Erträge für
Benutzungsgebühren sollten auf 8.000 € gesenkt werden. Die vorher angesetzten
Gebühren in Höhe von 14.500 € wurden in keinem Jahr erreicht.
Aus rechtlichen
Gründen sind die Lungenautomaten der Atemschutzgeräte nach jeder Benutzung zu
reinigen. Hierfür werden künftig rd. 3000 € vorzusehen sein. Damit erhöht sich
der Ansatz für Aufwendungen durch die Unterhaltung des beweglichen
Sachanlagevermögens ab 2015 auf 43.000 €. Diese zusätzlichen Kosten sind nicht
aufzufangen, da der Ansatz in den letzten Jahren stets überschritten wurde und
innerhalb des Budgets ausgeglichen werden musste.
Der Ansatz für das
Sachkonto „Haltung von Fahrzeugen“ sollte auf 50.000 € erhöht werden. In den
letzten Jahren wurde der bisherige Ansatz überschritten.
Der Ansatz für das
Sachkonto „betriebsärztlichen Dienst“ ist nicht mehr ausreichend. Die
vorgeschriebenen G26-3 Untersuchungen sind teurer geworden. Ab 2015 sollten
10.000 € veranschlagt werden.
Der Ansatz für das
Sachkonto „Dienst- und Schutzkleidung“ sollte auf 60.000 € erhöht werden. Die
Heißausbildung für Atemschutzgeräteträger im Brandcontainer hat, wie bereits
unter TOP 5 beschrieben, Defizite bei der persönlichen Schutzausrüstung der
Atemschutzgeräteträger aufgezeigt. Es müssen Handschuhe mit einer verbesserten
Nässesperre und Flammschutzhauben mit einer besseren Schutzfunktion im
Halsbereich beschafft werden.
Ab 2015 steigen die
Beiträge an den Kreisfeuerwehrverband auf 4,95 € pro Mitglied. Daher sollte der
Ansatz für Mitgliedsbeiträge auf 4.900 € angepasst werden.
Der Ansatz für
laufende Aufwendungen für den laufenden Betrieb kann auf 1.000 € reduziert
werden.
Der Ansatz für
Kostenerstattungen an übrige Bereiche kann auf 5.000 € reduziert werden. Die
Höhe der Auszahlungen dieses Sachkontos richtet sich nach der Höhe der Einnahmen
aus der Abrechnung von gebührenpflichtigen Einsätzen und wurde in den letzten
Jahren nicht erreicht. Daher ist die Reduzierung erforderlich.
Der Ansatz für
Kostenerstattungen i. H. v. 16.900 € an private Unternehmen ist, aufgrund
allgemeiner Lohnerhöhungen, nicht mehr ausreichend. Der Ansatz ist über Jahre
konstant geblieben und sollte auf 18.000 € erhöht werden.
Im Finanzhaushalt können die Einnahmen aus
dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer auf 68.000 € erhöht werden. Ab 2015
entfallen vorerst die Beschaffungen von Tragkraftspritzen sowie die
Beschaffungen von Atemschutzgeräten. Die erforderliche Anzahl wurde erreicht.
Im Gegenzug müssen aus rechtlichen Gründen jedoch weitere Lungenautomaten
beschafft werden. Für 50 Lungenautomaten sind 15.000 € zu veranschlagen. Durch
o. g. Einsparungen ergeben sich jedoch keine höheren Kosten in 2015. Darüber
hinaus sind Geräte mit einem Wert von über 150 € zu beschaffen bzw. zu
ersetzen. Es sollte, wie bereits in den letzten Jahren, ein Ansatz von 40.000 €
vorgesehen werden.
Ferner sollten im
Haushaltsjahr 2015 Finanzmittel i. H. v. 220.000 € für die Beschaffung eines
Tanklöschfahrzeugs (TLF 3000) für die Ortsfeuerwehr Gusborn, 20.000 € für die
Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) und 60.000 € für ein
Mehrzweckboot inkl. Trailer für die Ortsfeuerwehr Hitzacker bereitgestellt
werden.
Das Investitionsprogramm 2015 – 2018 wurde
fortgeschrieben, angepasst und erweitert.
In 2016 soll als
Ersatz für den Schlauchwagen (SW 2000) und das Löschgruppenfahrzeug 16 TS (LF
16 TS) der Ortsfeuerwehr Dannenberg ein Gerätewagen- Logistik (GW- L) beschafft
werden. Hierfür sollte ein Ansatz i. H. v. 220.000 € vorgesehen werden.
Außerdem sollte ein Ansatz i. H. v. 15.000,00 € für die Beschaffung eines LKW-
Stabilisierungssatzes bzw. ein Ansatz i.H. v. 40.000 € für die Beschaffungen/
Ersatzbeschaffung von Gerätschaften mit einem Wert über 150 € vorgesehen
werden.
In 2017 ist für die
Ortsfeuerwehr Wietzetze als Ersatz für das jetzige Löschgruppenfahrzeug (LF 8),
die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs (HLF 10/6) zu einem Preis
von 230.000 € geplant. Weiterhin ist ein MTW für 20.000, € zu ersetzen. Ferner
wird damit gerechnet, dass eine alte TS und Atemschutzgeräte bzw. Lungenautomaten
ersetzt werden müssen. Dafür sollten 11.000 € bzw. 5.000 € eingeplant werden.
In 2018 sollten
Finanzmittel i. H. v. 230.000 € für die Beschaffung eines HLF 10/6 für die
Ortsfeuerwehr Hitzacker und 90.000 € für die Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs-
Wasser (TSF-W) für die Ortsfeuerwehr Langendorf bereitgestellt werden. Für die
Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen mit einem Anschaffungswert über 150 €
sollten wieder 40.000 €, für die Beschaffung einer TS 11.000 € und für die
Beschaffung von Atemschutzgeräten bzw. Lungenautomaten 5.000 € bereitgestellt
werden.
In 2018 sollten
Finanzmittel i. H. v. 230.000 € für die Beschaffung eines HLF 10/6 für die
Ortsfeuerwehr Hitzacker und 90.000 € für die Beschaffung eines
Tragkraftspritzenfahrzeug- Wasser (TSF-W) für die Ortsfeuerwehrwehr Langendorf
vorgesehen werden. Für die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen mit einem
Anschaffungswert über 150 € sollten wieder 40.000 € vorgesehen werden. Ferner
sollten erneut 11.000 € für die Ersatzbeschaffung einer TS und 5.000 € für die
Ersatzbeschaffung von Atemschutzgeräten bzw. Lungenautomaten vorgesehen werden.
Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Brandschutzausschuss
folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die als Anlage beigefügten Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2015 im Ergebnis (Anlage 2)- und Finanzplan sowie das Investitionsprogramm 2015 – 2018 (Anlage 3)