Sitzung: 23.10.2014 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0795/2014/1
Ratsherr O. Krull
hat namens der SPD und Bündnis 90 / Die Grünen den Erlass einer
Baumschutzsatzung für die Stadt Dannenberg(Elbe) beantragt.
Zwischenzeitlich
hat der gebildete Arbeitskreis einen Satzungsentwurf für den Bereich der Stadt
Dannenberg einschließlich der zum Stadtgebiet gehörigen Ortsteile erarbeitet.
Dieser ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der vom
Arbeitskreis vorgeschlagene Schutzgegenstand gem. § 2 der Satzung sollte ab
einem Stammumfang von 100 cm Geltung gelten. Dieses würde entgegen der
Festsetzung der Verordnung des Landkreises für den Gebietsteil A des
Biosphärenreservats stehen, da hier die Bäume ab einem Stammumfang von 130 cm
geschützt werden.
Rh Krull erläutert
die Beratung des Arbeitskreises und die Inhalte des Satzungsentwurfs. Grundlage
des Satzungsentwurfs ist die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes.
FBL Hesebeck weist
darauf hin, dass Baumschutzsatzungen nach der Durchführungsverordnung zum
Bundesnaturschutzgesetz nur innerhalb von geschlossenen Ortslagen zulässig und
dass Bußgelder nur bis maximal 25.000 € und nicht bis 50.000 € zulässig sind.
Lt. Rf Ramm war in
der Arbeitskreissitzung nicht bekannt, dass das Schutzmaß für Bäume im
Biosphärenreservat 130 cm beträgt. Im Sinne der Gleichbehandlung sollten keine
härteren Regelungen geschaffen werden als im Biosphärenreservat.
Rh Herzog war vor
25 Jahren ein Verfechter von Baumschutzsatzungen. Mittlerweile sieht er solche
Regelungen kritischer. Er verweist auf die Gemeinde Luckau und die Stadt
Münster. Die Gemeinde Luckau hat eine Baumschutzsatzung, hatte aber in den
letzten Jahren keine Fälle zu bearbeiten. Die Stadt Münster hat eine
Bürgerbefragung abgehalten. Das dortige Umweltforum hat sich gegen der Erlass
einer Baumschutzsatzung ausgesprochen, weil die Gefahr gesehen wird, dass es
vor dem Erlass der Satzung zu vielen Baumfällungen kommt und während der Rechtskraft der Satzung viele
Bäume vor dem Erreichen des maßgeblichen Stammumfanges gefällt werden. Zudem
hätte die Stadt Münster für angenommene 400 Fälle 2,5 zusätzliche Stellen
schaffen müssen. Er schlägt vor, die Personalkosten einzusparen und die Mittel
für ökologische Maßnahmen einzusetzen.
Rh Schumacher und
Rh Block stimmen RH Herzog zu und halten die Überprüfung und Handhabung der
Regelungen einer Baumschutzsatzung für zu aufwendig.
Rh Krull und Rf
Ramm weisen darauf hin, dass Ziel einer Baumschutzsatzung die
Stadtbilderhaltung, der Klimaschutz, die Nachhaltigkeit und die
Sensibilisierung der Bevölkerung sind.
Seit einigen Jahren werden viele erhaltenswerte Bäume zu Heizzwecken
gefällt. Die historische Praxis, dass für gefällte Bäume neue angepflanzt werden,
wird nicht mehr gehandhabt. Im Gegensatz zur Baumerhaltung werden Dinge wie die
Farbgebung von Fenstern im Innenstadtbereich und die Gestaltung von Zäunen in
Bebauungsplangebieten geregelt.
Rh Herzog ist der
Meinung, dass die Handhabung einer Baumschutzsatzung nicht ohne ein
Baumkataster funktioniert, dessen Erstellung und Aktualisierung sehr
personalintensiv ist und dass Grundstückseigentümer benachteiligt werden, die
in der Vergangenheit naturgemäße Anpflanzungen vorgenommen haben.
AV Siemke schlägt aufgrund der vorgebrachten Argumente und der kontroversen Diskussion vor, den Punkt in den Fraktionen zu beraten. Dem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt.