Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Ratsherr O. Krull hat namens der SPD und Bündnis 90 / Die Grünen den Erlass einer Baumschutzsatzung für die Stadt Dannenberg(Elbe) beantragt.

Zwischenzeitlich hat der gebildete Arbeitskreis einen Satzungsentwurf für den Bereich der Stadt Dannenberg einschließlich der zum Stadtgebiet gehörigen Ortsteile erarbeitet. Dieser ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Der vom Arbeitskreis vorgeschlagene Schutzgegenstand gem. § 2 der Satzung sollte ab einem Stammumfang von 100 cm Geltung gelten. Dieses würde entgegen der Festsetzung der Verordnung des Landkreises für den Gebietsteil A des Biosphärenreservats stehen, da hier die Bäume ab einem Stammumfang von 130 cm geschützt werden.

 

Rh Krull erläutert die Beratung des Arbeitskreises und die Inhalte des Satzungsentwurfs. Grundlage des Satzungsentwurfs ist die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes.

 

FBL Hesebeck weist darauf hin, dass Baumschutzsatzungen nach der Durchführungsverordnung zum Bundesnaturschutzgesetz nur innerhalb von geschlossenen Ortslagen zulässig und dass Bußgelder nur bis maximal 25.000 € und nicht bis 50.000 € zulässig sind.

 

Lt. Rf Ramm war in der Arbeitskreissitzung nicht bekannt, dass das Schutzmaß für Bäume im Biosphärenreservat 130 cm beträgt. Im Sinne der Gleichbehandlung sollten keine härteren Regelungen geschaffen werden als im Biosphärenreservat.

 

Rh Herzog war vor 25 Jahren ein Verfechter von Baumschutzsatzungen. Mittlerweile sieht er solche Regelungen kritischer. Er verweist auf die Gemeinde Luckau und die Stadt Münster. Die Gemeinde Luckau hat eine Baumschutzsatzung, hatte aber in den letzten Jahren keine Fälle zu bearbeiten. Die Stadt Münster hat eine Bürgerbefragung abgehalten. Das dortige Umweltforum hat sich gegen der Erlass einer Baumschutzsatzung ausgesprochen, weil die Gefahr gesehen wird, dass es vor dem Erlass der Satzung zu vielen Baumfällungen kommt und  während der Rechtskraft der Satzung viele Bäume vor dem Erreichen des maßgeblichen Stammumfanges gefällt werden. Zudem hätte die Stadt Münster für angenommene 400 Fälle 2,5 zusätzliche Stellen schaffen müssen. Er schlägt vor, die Personalkosten einzusparen und die Mittel für ökologische Maßnahmen einzusetzen.

 

Rh Schumacher und Rh Block stimmen RH Herzog zu und halten die Überprüfung und Handhabung der Regelungen einer Baumschutzsatzung für zu aufwendig.

 

Rh Krull und Rf Ramm weisen darauf hin, dass Ziel einer Baumschutzsatzung die Stadtbilderhaltung, der Klimaschutz, die Nachhaltigkeit und die Sensibilisierung der Bevölkerung sind.  Seit einigen Jahren werden viele erhaltenswerte Bäume zu Heizzwecken gefällt. Die historische Praxis, dass für gefällte Bäume neue angepflanzt werden, wird nicht mehr gehandhabt. Im Gegensatz zur Baumerhaltung werden Dinge wie die Farbgebung von Fenstern im Innenstadtbereich und die Gestaltung von Zäunen in Bebauungsplangebieten geregelt.

 

Rh Herzog ist der Meinung, dass die Handhabung einer Baumschutzsatzung nicht ohne ein Baumkataster funktioniert, dessen Erstellung und Aktualisierung sehr personalintensiv ist und dass Grundstückseigentümer benachteiligt werden, die in der Vergangenheit naturgemäße Anpflanzungen vorgenommen haben.

 

AV Siemke schlägt aufgrund der vorgebrachten Argumente und der kontroversen Diskussion vor, den Punkt in den Fraktionen zu beraten. Dem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt.