Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

AV Siemke hat beantragt, über die weitere Vorgehensweise zu beraten. Er erläutert, dass die Verwaltung Karten erstellt hatte und die Ratsleute in ihren Bereichen Kontrollen durchführen sollten. Im Raum Breese/Marsch, Gümse, Dambeck und Penkefitz hat er nur einen gravierenden Fall gefunden und einige Fälle, bei denen sich das Verhältnis von Ackerland auf Wegeflurstücken zu öffentliche Flächen (Wege, Grünflächen, Gräben) auf Ackerflächen in etwa ausgleicht.

 

Rh Schumacher hat zwei Fälle gefunden bei denen Wegeflächen 1 bis 2,5 m überpflügt waren und hat die Verursacher angesprochen. Er schlägt vor, ein gemeinsames Vorgehen mit den Bauernverbänden abzustimmen.

 

Rh Krull hat mehrere Fälle gefunden, z.T waren 5 bis 10 m überpflügt, und die Verursacher direkt angesprochen. Auch im Flurbereinigungsverfahren waren Grundstücksgrenze um 2 bis 3 m überpflügt.

 

Rf Ramm spricht sich für ein gleichbleibendes Vorgehen aus und dagegen, die Fälle einzeln abzuwickeln. Sie verteilt den als Anlage zur Niederschrift beiliegenden Beschlussvorschlag und erläutert den Inhalt.

 

AV Siemke erklärt, dass bei einer festen Regelung auch für die konsequente Umsetzung gesorgt werden muss und weist darauf hin, dass Bereiche bestehen bei denen Landwirte Wegeflächen umgepflügt haben, aber auch Bereiche, bei denen städtische Wegeflächen und Grünflächen auf den Ackerflurstücken liegen. Diese Flächen müssten auf Kosten der Stadt wieder zu Ackerland umgewandelt werden.

 

Rh Tapper  weist darauf hin, dass Wegeseitenränder früher zum Heumachen verpachtet wurden und die Pächter auf die Einhaltung der Grundstücksgrenzen geachtet haben.

 

FDL Donnerstag erklärt, dass anhand der Luftbilder die genauen Grenzen nicht feststellbar sind, sondern nur mit Vermessungen. In der Vergangenheit ist es bei Verstößen bisher gelungen, einvernehmliche Lösungen mit den Verursachern zu finden.

 

AV Siemke spricht sich für die Beibehaltung der bisherigen Regelung aus.

 

Rf Ramm weist darauf hin, dass die Politik bisher über solche Fälle nicht informiert wurde und spricht sich für den Fall, dass die bisherige Praxis beibehalten werden soll dafür aus, den UBD zu informieren.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden Beschluss:

 

Die bisherige Regelung wird vorerst beibehalten. Die Verwaltung informiert den UBD ein  Jahr lang über anfallende Fälle. Bei Bedarf ist der Punkt wieder im UBD zu behandeln.