Sitzung: 23.10.2014 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/1081/2014
AV Siemke hat beantragt,
über die weitere Vorgehensweise zu beraten. Er erläutert, dass die Verwaltung
Karten erstellt hatte und die Ratsleute in ihren Bereichen Kontrollen
durchführen sollten. Im Raum Breese/Marsch, Gümse, Dambeck und Penkefitz hat er
nur einen gravierenden Fall gefunden und einige Fälle, bei denen sich das Verhältnis
von Ackerland auf Wegeflurstücken zu öffentliche Flächen (Wege, Grünflächen,
Gräben) auf Ackerflächen in etwa ausgleicht.
Rh Schumacher hat
zwei Fälle gefunden bei denen Wegeflächen 1 bis 2,5 m überpflügt waren und hat
die Verursacher angesprochen. Er schlägt vor, ein gemeinsames Vorgehen mit den
Bauernverbänden abzustimmen.
Rh Krull hat
mehrere Fälle gefunden, z.T waren 5 bis 10 m überpflügt, und die Verursacher
direkt angesprochen. Auch im Flurbereinigungsverfahren waren Grundstücksgrenze
um 2 bis 3 m überpflügt.
Rf Ramm spricht
sich für ein gleichbleibendes Vorgehen aus und dagegen, die Fälle einzeln
abzuwickeln. Sie verteilt den als Anlage zur Niederschrift beiliegenden
Beschlussvorschlag und erläutert den Inhalt.
AV Siemke erklärt,
dass bei einer festen Regelung auch für die konsequente Umsetzung gesorgt
werden muss und weist darauf hin, dass Bereiche bestehen bei denen Landwirte
Wegeflächen umgepflügt haben, aber auch Bereiche, bei denen städtische
Wegeflächen und Grünflächen auf den Ackerflurstücken liegen. Diese Flächen
müssten auf Kosten der Stadt wieder zu Ackerland umgewandelt werden.
Rh Tapper weist darauf hin, dass Wegeseitenränder
früher zum Heumachen verpachtet wurden und die Pächter auf die Einhaltung der
Grundstücksgrenzen geachtet haben.
FDL Donnerstag
erklärt, dass anhand der Luftbilder die genauen Grenzen nicht feststellbar
sind, sondern nur mit Vermessungen. In der Vergangenheit ist es bei Verstößen
bisher gelungen, einvernehmliche Lösungen mit den Verursachern zu finden.
AV Siemke spricht
sich für die Beibehaltung der bisherigen Regelung aus.
Rf Ramm weist
darauf hin, dass die Politik bisher über solche Fälle nicht informiert wurde
und spricht sich für den Fall, dass die bisherige Praxis beibehalten werden
soll dafür aus, den UBD zu informieren.
Nach kurzer
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden Beschluss:
Die bisherige
Regelung wird vorerst beibehalten. Die Verwaltung informiert den UBD ein Jahr lang über anfallende Fälle. Bei Bedarf
ist der Punkt wieder im UBD zu behandeln.