Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 2, Enthaltungen: 3

Sachverhalt :

Wie diesem Gremium bekannt ist, wird die amtierende Erste Samtgemeinderätin, Frau Petra Steckelberg, nach dem Ende ihrer Wahlperiode am 20.12.2014 nicht für eine Wiederwahl zur Verfügung stehen.

 

Im Einvernehmen mit den Vorsitzenden der Fraktionen im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue sowie dem Samtgemeindeausschusses hat die Verwaltung eine Stellenausschreibung vorbereitet, die nunmehr zu beraten ist.

 

Die Ausschreibung der Stelle eines Wahlbeamten im Sinne des § 109 NKomVG stellt den Regelfall für die Neubesetzung dieser Stelle dar. Sie hat den Sinn, einen möglichst großen Personenkreis anzusprechen, um eine echte Auswahl zu ermöglichen. Von diesem Grundsatz darf nur in den Fällen des § 109 Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder des Rates abgewichen werden.

 

Das Gesetz regelt im § 109 NKomVG vermeintlich nur, dass der Rat für den Beschluss über das Absehen von der Ausschreibung zuständig ist, nicht aber für den Beschluss über die Ausschreibung der Stelle. Da der Rat aber für personalrechtliche Maßnahmen insgesamt zuständig ist, sollte auch der Beschluss über die Ausschreibung selbst vom Rat gefasst werden.

 

Der Rat hat daher über Art und Umfang der Ausschreibung zu entscheiden. Die zu besetzende Stelle ist dabei so zu beschreiben, dass der Zweck der Ausschreibung, nämlich das Prinzip der Bestenauslese im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG eingehalten werden kann.

 

Bei der Ausschreibung empfiehlt sich zudem, einen Vorbehalt für eine andere Aufgabenverteilung aufzunehmen, um der Berufung auf rechtliche Zusicherung eines bestimmten Aufgabenzuschnitts bei einer möglichen Neuorganisation der Verwaltung die Grundlage zu entziehen.

 

Die in der Ausschreibung genannte Bewerbungsfrist ist keine Ausschluss-, sondern nur eine Ordnungsfrist. Aus diesem Grunde kann jede bis zum Zeitpunkt der Wahl eingegangene Bewerbung berücksichtigt werden.

 

Als Qualifikation müssen die Beamten auf Zeit die für ihr Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzen. Eine bestimmte Ausbildung und die Ablegung von Prüfungen sind nicht vorgeschrieben. Es muss aber, kommunalaufsichtlich und gerichtlich nachprüfbar, festgestellt werden können, dass der Bewerber sowohl über das fachliche Wissen als auch über das erprobte berufliche Können verfügt, die beide zusammen zur selbstverantwortlichen und einwandfreien Führung des zu übertragenden Amtes befähigen. Dazu setzt die Rechtsprechung insbesondere Verwaltungserfahrung voraus, die jedoch nicht in der Funktion eines hauptamtlichen Beamten erworben sein muss. Es reicht jedoch nicht aus, wenn man jahrelang Mitglied einer kommunalen Vertretung gewesen ist oder sogar einen Fraktionsvorsitz innehatte. Die Berücksichtigung einer parteipolitischen Anschauung darf den Grundsatz der Bestenauslese nicht durchbrechen. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung wäre aber eine diesbezügliche Berücksichtigung nicht schlechthin sachwidrig.

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue ist bemüht, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Von daher sollten Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sein. Die Frage einer Unterrepräsentanz nach dem NGG stellt sich hier aber nicht, da es nur eine Stelle in dieser Besoldungsgruppe gibt.

Die Verwaltung empfiehlt daher unter diesen Rahmenbedingungen die Ausschreibung mit der anliegenden Stellenausschreibung.

 

Bezüglich des Auswahlverfahrens schlägt die Verwaltung aus Praktikabilitätsgründen vor, dass neben dem Samtgemeindebürgermeister lediglich die Fraktionsvorsitzenden an der Vorauswahl der Bewerberunterlagen und an den Vorstellungsgesprächen teilnehmen.

 

Die Verwaltung wird in Vorbereitung auf die Vorstellungsgespräche einen Frage- und Bewertungskatalog erarbeiten und diesen vorher mit den Fraktionsvorsitzenden abstimmen.

 

Das Recht aller Ratsmitglieder auf Einsicht in die Bewerbungsunterlagen bleibt davon unberührt. Die Einsichtnahme kann in den Diensträumen des Fachdienstes 10 in der Rosmarienstraße 3, 29451 Dannenberg (Elbe), erfolgen.

 

Für das gesamte Verfahren schlägt die Verwaltung folgenden Zeitplan vor:

 

16.10.2014:         Vorberatung und Empfehlung der Stellenausschreibung im SgA; dabei auch

                               Empfehlung über Art und Umfang des Ausschreibungs- und

                               Auswahlverfahrens

 

20.10.2014:         Beschluss über die Ausschreibung auf Basis des erarbeiteten

                               Ausschreibungstextes und Festlegung des Ausschreibungs- und

                               Auswahlverfahrens im SgR

 

10.11.2014:         Ende der Bewerbungsfrist (die Frist sollte mindestens über 3

                               Wochenenden laufen)

 

- 23.11.2014:      Durchführung der Vorauswahl und Erarbeitung eines Frage- und

                               Bewertungskataloges in Zusammenarbeit mit dem vom Rat festgelegten

                               Auswahlgremium

24.11. u.

25.11.2014          Vorstellungsgespräche

 

09.12.2014:         Empfehlung des SgA zur Wahl der neuen Ersten Samtgemeinderätin / des

                               Ersten neuen Samtgemeinderates

 

18.12.2014          Wahl der neuen Ersten Samtgemeinderätin / des Ersten Samtgemeinderates

                               im SgR

 

Durch diesen Zeitplan ist gewährleistet, dass die Stelle nach Ausscheiden der amtierenden Stelleninhaberin unverzüglich nachbesetzt werden kann (ohne Berücksichtigung von ggf. vorliegenden Kündigungsfristen der ausgewählten Bewerberin / des ausgewählten Bewerbers).

 

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung gemäß Vorlage :

  • Ca. 2.700 Euro bei Ausschreibung im Zeitungsverbund (Landkreise Winsen, Lüneburg, Heidekreis, Uelzen, Lüchow-Dannenberg, Wittingen und die gesamte Altmark). Eine Vergrößerung des Ausschreibungsraumes (z.B. nach Hamburg) würde entsprechend höhere Kosten verursachen.

Anlage zur Vorlage:

  • Entwurf Stellenausschreibung

 

 

SgBgm Meyer erläutert, dass Frau 1.SgRätin Steckelberg für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung steht. Aus diesem Grund muss die Stelle ausgeschrieben werden. Der vorgeschlagene Zeitplan für Ausschreibung, Bewerbungsfristen und Wiederwahl ist in der Vorlage detailliert dargestellt.  Der SgA hat, neben kleinen redaktionellen Änderungen im Ausschreibungstext, die Erweiterung des Ausschreibungsraumes auf Hamburg und Hannover und Veröffentlichung im Internet auf speziellen Stellenportalen für den öffentlichen Dienst, mehrheitlich empfohlen. Durch Erweiterung des Ausschreibungsraumes erhöhen sich die Ausschreibungskosten auf ca. 10.000 Euro.


Herr Rhode erläutert den Sachverhalt der Vorlage. Er erklärt, dass die Ausschreibung der Stelle gem. § 109 NKomVG der Regelfall ist. SgBgm Meyer hat in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden festgelegt, dass die Ausschreibung erfolgen soll und nicht von möglichen Ausnahmen gem. § 109 NKomVG Gebrauch gemacht werden soll.
Der Rat hätte im Vorwege beschließen können,

-         dass von einer Ausschreibung abgesehen und eine Wiederwahl durchgeführt wird, wenn die Amtsinhaberin zur Wiederwahl zur Verfügung gestanden hätte oder 

-         dass von einer Ausschreibung abgesehen wird, wenn Rat und SgBgm davon überzeugt sind, dass es eine/n geeignete/n Kandidatin/Kandidaten gibt und nicht zu erwarten ist, das durch eine Ausschreibung ein/e besser geeignete/r Kandidat/in gefunden werden kann.

Da der Rat die Personalhoheit insbesondere für die Beamten hat, erfolgt Beschlussfassung des Rates zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren.

Stellv. SgBgm Zühlke erklärt im Namen der SPD-Fraktion im Samtgemeinderat, dass in der Fraktion intensiv  darüber beraten wurde, wie mit der Stelle in Zukunft verfahren werden soll und ob Frau Steckelberg weiter im Amt gewünscht wird. Die Fraktion hat sich eindeutig dafür ausgesprochen, die 1.SgRätin zu fragen, ob sie bereit sei, das Amt weiter auszuüben. Stellv. SgBgm Zühlke hat Frau Steckelberg mitgeteilt, dass die SPD-Fraktion es gerne sehen würde, wenn sie im Amt bleibt und gefragt ob sie dafür zur Verfügung steht. Nach erbetener Bedenkzeit hat sie zum Bedauern der Fraktion abgesagt.
Im Presseartikel der EJZ wurde fälschlich berichtet, dass der Personalrat an der Entscheidung mitgewirkt habe, dass die Stelle ausgeschrieben wird. Darüber herrscht Erstaunen. Nicht nachvollziehbar ist aus seiner Sicht, dass aus Reihen des Personalrates hierzu keine Klarstellung erfolgt ist. Zu weiteren Details des Presseartikels wird von der SPD-Fraktion keine Stellungnahme abgegeben.

Rh Dr. Lange spricht Frau Steckelberg Dank für die geleistete Arbeit aus und erklärt für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, dass die Fraktion im Vorwege erklärt hat, dass sie auf eine Ausschreibung verzichten und Wiederwahl von 1.SgRätin Steckelberg möchte. Er bedauert es, dass kaum eine andere Fraktion der gleichen Ansicht war. Er kann nachvollziehen, dass Frau Steckelberg sich nicht einem Wettbewerb stellen will und für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung steht. Er wünscht Frau Steckelberg für ihre weitere Laufbahn alles Gute.
Es wäre zu begrüßen, wenn die Stelle auch wieder von einer Frau besetzt würde, um den Anteil von Frauen in leitender Position der Samtgemeindeverwaltung beizubehalten.

Stellv. SgBgm Zühlke bittet im Namen der SPD-Fraktion um Streichung folgenden Textes aus der Stellenausschreibung:  1. Satz  .......................“die sich nicht wieder bewerben will“ ........... .
Dagegen gibt es aus Reihen des Rates keine Einwände.

Stellv. RV Mertins fragt an, warum nicht die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehemals höherer Dienst)  gefordert wird.
Herr Rhode erklärt, dass nach Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden die Befähigung für den gehobenen Dienst und damit  Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, ausreichend ist.
Zur Anfrage von stellv. RV Mertins, ob auch in der Vakanzenzeitung und im Ministerialblatt veröffentlicht wird, erläutert Herr Rhode, dass die Vakanzenzeitung eingestellt wurde und Anzeige im Ministerialblatt erfolgen wird.

Stellv. RV Zuther fragt an, welche Aufgabenbereiche und Befugnisse mit der  ausgeschriebenen Stelle verbunden sind.
SgBgm Meyer erläutert, dass die in der Stellenausschreibung aufgeführten Aufgaben zzt. auch so von Frau 1.SgRätin Steckelberg wahrgenommen werden und sie als Allgemeine Vertreterin in Abwesenheit des SgBgm alle Entscheidungen treffen kann, sofern sie nicht dem  SgR oder SgA obliegen.

Rh Hildebrandt fragt an, wer die Vorauswahl trifft und welche Bewerbungen dem SgBgm und den Fraktionsvorsitzenden vorgelegt werden.

SgBgm Meyer erläutert, dass eine Auflistung alle eingegangenen Bewerbungen von der Verwaltung erstellt wird. Eine Vorauswahl erfolgt gemäß Zeitplan bis zum 23.11. in Zusammenarbeit mit dem Auswahlgremium (den Fraktionsvorsitzenden). SgBgm Meyer weist noch mal darauf hin, dass alle Ratsmitglieder die Möglichkeit haben, Einsicht in die eingegangenen Bewerbungsunterlagen zu nehmen.

Auf Anfrage von Rh Dr. Jastram warum die Anzeige nicht in den Zeitschriften des NSGB „Die niedersächsische Gemeinde“, und des NST „NST-Nachrichten“ veröffentlicht wird, erklärt SgBgm Meyer, dass diese Zeitschriften vierteljährlich erscheinen und somit Veröffentlichung aufgrund des vorgesehenen  Zeitplanes nicht möglich ist.

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

Die Stelle der Ersten Samtgemeinderätin / des Ersten Samtgemeinderates wird mit anliegender Stellenausschreibung ausgeschrieben. Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt durch den Samtgemeindebürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden. Für das Verfahren gilt der in der Vorlage beschriebene Zeitplan.

 

Die Ausschreibung wird auch im Internet auf speziellen Stellenportalen für den öffentlichen Dienst veröffentlicht und Hamburg und Hannover werden in den Ausschreibungsraum einbezogen.
Redaktionelle Änderungen gemäß Absprache im SgA/SgR werden in den Text der Stellenausschreibung eingearbeitet.