Sitzung: 20.10.2014 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 2, Enthaltungen: 3
Vorlage: 1/1072/2014
Sachverhalt :
Wie diesem Gremium
bekannt ist, wird die amtierende Erste Samtgemeinderätin, Frau Petra
Steckelberg, nach dem Ende ihrer Wahlperiode am 20.12.2014 nicht für eine
Wiederwahl zur Verfügung stehen.
Im Einvernehmen mit
den Vorsitzenden der Fraktionen im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue sowie dem
Samtgemeindeausschusses hat die Verwaltung eine Stellenausschreibung
vorbereitet, die nunmehr zu beraten ist.
Die Ausschreibung
der Stelle eines Wahlbeamten im Sinne des § 109 NKomVG stellt den Regelfall für
die Neubesetzung dieser Stelle dar. Sie hat den Sinn, einen möglichst großen
Personenkreis anzusprechen, um eine echte Auswahl zu ermöglichen. Von diesem
Grundsatz darf nur in den Fällen des § 109 Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit einer
Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder des Rates abgewichen werden.
Das Gesetz regelt
im § 109 NKomVG vermeintlich nur, dass der Rat für den Beschluss über das Absehen
von der Ausschreibung zuständig ist, nicht aber für den Beschluss über die
Ausschreibung der Stelle. Da der Rat aber für personalrechtliche Maßnahmen
insgesamt zuständig ist, sollte auch der Beschluss über die Ausschreibung
selbst vom Rat gefasst werden.
Der Rat hat daher
über Art und Umfang der Ausschreibung zu entscheiden. Die zu besetzende Stelle
ist dabei so zu beschreiben, dass der Zweck der Ausschreibung, nämlich das
Prinzip der Bestenauslese im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG eingehalten werden
kann.
Bei der
Ausschreibung empfiehlt sich zudem, einen Vorbehalt für eine andere
Aufgabenverteilung aufzunehmen, um der Berufung auf rechtliche Zusicherung
eines bestimmten Aufgabenzuschnitts bei einer möglichen Neuorganisation der
Verwaltung die Grundlage zu entziehen.
Die in der
Ausschreibung genannte Bewerbungsfrist ist keine Ausschluss-, sondern nur eine
Ordnungsfrist. Aus diesem Grunde kann jede bis zum Zeitpunkt der Wahl
eingegangene Bewerbung berücksichtigt werden.
Als Qualifikation
müssen die Beamten auf Zeit die für ihr Amt erforderliche Eignung, Befähigung
und Sachkunde besitzen. Eine bestimmte Ausbildung und die Ablegung von
Prüfungen sind nicht vorgeschrieben. Es muss aber, kommunalaufsichtlich und
gerichtlich nachprüfbar, festgestellt werden können, dass der Bewerber sowohl
über das fachliche Wissen als auch über das erprobte berufliche Können verfügt,
die beide zusammen zur selbstverantwortlichen und einwandfreien Führung des zu
übertragenden Amtes befähigen. Dazu setzt die Rechtsprechung insbesondere
Verwaltungserfahrung voraus, die jedoch nicht in der Funktion eines
hauptamtlichen Beamten erworben sein muss. Es reicht jedoch nicht aus, wenn man
jahrelang Mitglied einer kommunalen Vertretung gewesen ist oder sogar einen
Fraktionsvorsitz innehatte. Die Berücksichtigung einer parteipolitischen
Anschauung darf den Grundsatz der Bestenauslese nicht durchbrechen. Bei
gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung wäre aber eine diesbezügliche
Berücksichtigung nicht schlechthin sachwidrig.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue ist bemüht, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen.
Von daher sollten Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sein. Die Frage
einer Unterrepräsentanz nach dem NGG stellt sich hier aber nicht, da es nur
eine Stelle in dieser Besoldungsgruppe gibt.
Die Verwaltung
empfiehlt daher unter diesen Rahmenbedingungen die Ausschreibung mit der
anliegenden Stellenausschreibung.
Bezüglich des
Auswahlverfahrens schlägt die Verwaltung aus Praktikabilitätsgründen vor, dass
neben dem Samtgemeindebürgermeister lediglich die Fraktionsvorsitzenden an der
Vorauswahl der Bewerberunterlagen und an den Vorstellungsgesprächen teilnehmen.
Die Verwaltung wird
in Vorbereitung auf die Vorstellungsgespräche einen Frage- und
Bewertungskatalog erarbeiten und diesen vorher mit den Fraktionsvorsitzenden
abstimmen.
Das Recht aller
Ratsmitglieder auf Einsicht in die Bewerbungsunterlagen bleibt davon unberührt.
Die Einsichtnahme kann in den Diensträumen des Fachdienstes 10 in der
Rosmarienstraße 3, 29451 Dannenberg (Elbe), erfolgen.
Für das gesamte
Verfahren schlägt die Verwaltung folgenden Zeitplan vor:
16.10.2014: Vorberatung
und Empfehlung der Stellenausschreibung im SgA;
dabei auch
Empfehlung über
Art und Umfang des Ausschreibungs- und
Auswahlverfahrens
20.10.2014: Beschluss über die
Ausschreibung auf Basis des erarbeiteten
Ausschreibungstextes
und Festlegung des Ausschreibungs- und
Auswahlverfahrens
im SgR
10.11.2014: Ende der Bewerbungsfrist
(die Frist sollte mindestens über 3
Wochenenden
laufen)
- 23.11.2014: Durchführung
der Vorauswahl und Erarbeitung eines Frage- und
Bewertungskataloges
in Zusammenarbeit mit dem vom Rat festgelegten
Auswahlgremium
24.11. u.
25.11.2014 Vorstellungsgespräche
09.12.2014: Empfehlung
des SgA zur Wahl der neuen Ersten
Samtgemeinderätin / des
Ersten neuen
Samtgemeinderates
18.12.2014 Wahl der neuen Ersten
Samtgemeinderätin / des Ersten Samtgemeinderates
im SgR
Durch diesen
Zeitplan ist gewährleistet, dass die Stelle nach Ausscheiden der amtierenden
Stelleninhaberin unverzüglich nachbesetzt werden kann (ohne Berücksichtigung
von ggf. vorliegenden Kündigungsfristen der ausgewählten Bewerberin / des
ausgewählten Bewerbers).
Finanzielle Auswirkungen
bei Beschlussfassung gemäß Vorlage :
- Ca.
2.700 Euro bei Ausschreibung im Zeitungsverbund (Landkreise Winsen,
Lüneburg, Heidekreis, Uelzen, Lüchow-Dannenberg, Wittingen und die gesamte
Altmark). Eine Vergrößerung des Ausschreibungsraumes (z.B. nach Hamburg)
würde entsprechend höhere Kosten verursachen.
Anlage zur Vorlage:
- Entwurf Stellenausschreibung
SgBgm Meyer erläutert, dass Frau
1.SgRätin Steckelberg für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung steht. Aus diesem
Grund muss die Stelle ausgeschrieben werden. Der vorgeschlagene Zeitplan für
Ausschreibung, Bewerbungsfristen und Wiederwahl ist in der Vorlage detailliert
dargestellt. Der SgA hat, neben kleinen
redaktionellen Änderungen im Ausschreibungstext, die Erweiterung des
Ausschreibungsraumes auf Hamburg und Hannover und Veröffentlichung im Internet
auf speziellen Stellenportalen für den öffentlichen Dienst, mehrheitlich
empfohlen. Durch Erweiterung des Ausschreibungsraumes erhöhen sich die Ausschreibungskosten
auf ca. 10.000 Euro.
Herr Rhode erläutert den Sachverhalt der Vorlage. Er erklärt, dass die
Ausschreibung der Stelle gem. § 109 NKomVG der Regelfall ist. SgBgm Meyer hat
in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden festgelegt, dass die Ausschreibung
erfolgen soll und nicht von möglichen Ausnahmen gem. § 109 NKomVG Gebrauch
gemacht werden soll.
Der Rat hätte im Vorwege beschließen können,
-
dass von einer Ausschreibung abgesehen und eine Wiederwahl
durchgeführt wird, wenn die Amtsinhaberin zur Wiederwahl zur Verfügung
gestanden hätte oder
-
dass von einer Ausschreibung abgesehen wird, wenn Rat und SgBgm
davon überzeugt sind, dass es eine/n geeignete/n Kandidatin/Kandidaten gibt und
nicht zu erwarten ist, das durch eine Ausschreibung ein/e besser geeignete/r
Kandidat/in gefunden werden kann.
Da der Rat die Personalhoheit
insbesondere für die Beamten hat, erfolgt Beschlussfassung des Rates zum
Ausschreibungs- und Auswahlverfahren.
Stellv. SgBgm Zühlke erklärt im Namen der SPD-Fraktion im Samtgemeinderat, dass
in der Fraktion intensiv darüber beraten
wurde, wie mit der Stelle in Zukunft verfahren werden soll und ob Frau
Steckelberg weiter im Amt gewünscht wird. Die Fraktion hat sich eindeutig dafür
ausgesprochen, die 1.SgRätin zu fragen, ob sie bereit sei, das Amt weiter
auszuüben. Stellv. SgBgm Zühlke hat Frau Steckelberg mitgeteilt, dass die
SPD-Fraktion es gerne sehen würde, wenn sie im Amt bleibt und gefragt ob sie
dafür zur Verfügung steht. Nach erbetener Bedenkzeit hat sie zum Bedauern der
Fraktion abgesagt.
Im Presseartikel der EJZ wurde fälschlich berichtet, dass der Personalrat an
der Entscheidung mitgewirkt habe, dass die Stelle ausgeschrieben wird. Darüber
herrscht Erstaunen. Nicht nachvollziehbar ist aus seiner Sicht, dass aus Reihen
des Personalrates hierzu keine Klarstellung erfolgt ist. Zu weiteren Details
des Presseartikels wird von der SPD-Fraktion keine Stellungnahme abgegeben.
Rh Dr. Lange spricht Frau Steckelberg Dank für die geleistete Arbeit aus und
erklärt für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, dass die Fraktion im Vorwege
erklärt hat, dass sie auf eine Ausschreibung verzichten und Wiederwahl von
1.SgRätin Steckelberg möchte. Er bedauert es, dass kaum eine andere Fraktion
der gleichen Ansicht war. Er kann nachvollziehen, dass Frau Steckelberg sich
nicht einem Wettbewerb stellen will und für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung
steht. Er wünscht Frau Steckelberg für ihre weitere Laufbahn alles Gute.
Es wäre zu begrüßen, wenn die Stelle auch wieder von einer Frau besetzt würde,
um den Anteil von Frauen in leitender Position der Samtgemeindeverwaltung
beizubehalten.
Stellv. SgBgm Zühlke bittet im Namen der SPD-Fraktion um Streichung folgenden
Textes aus der Stellenausschreibung: 1.
Satz .......................“die sich
nicht wieder bewerben will“ ........... .
Dagegen gibt es aus Reihen des Rates keine Einwände.
Stellv. RV Mertins fragt an, warum nicht die Befähigung für die Laufbahngruppe
2, 2. Einstiegsamt (ehemals höherer Dienst)
gefordert wird.
Herr Rhode erklärt, dass nach Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden die
Befähigung für den gehobenen Dienst und damit
Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, ausreichend ist.
Zur Anfrage von stellv. RV Mertins, ob auch in der Vakanzenzeitung und im
Ministerialblatt veröffentlicht wird, erläutert Herr Rhode, dass die
Vakanzenzeitung eingestellt wurde und Anzeige im Ministerialblatt erfolgen
wird.
Stellv. RV Zuther fragt an, welche Aufgabenbereiche und Befugnisse mit der ausgeschriebenen Stelle verbunden sind.
SgBgm Meyer erläutert, dass die in der Stellenausschreibung aufgeführten
Aufgaben zzt. auch so von Frau 1.SgRätin Steckelberg wahrgenommen werden und
sie als Allgemeine Vertreterin in Abwesenheit des SgBgm alle Entscheidungen
treffen kann, sofern sie nicht dem SgR
oder SgA obliegen.
Rh Hildebrandt fragt an, wer die Vorauswahl trifft und welche Bewerbungen dem
SgBgm und den Fraktionsvorsitzenden vorgelegt werden.
SgBgm Meyer erläutert, dass eine
Auflistung alle eingegangenen Bewerbungen von der Verwaltung erstellt wird.
Eine Vorauswahl erfolgt gemäß Zeitplan bis zum 23.11. in Zusammenarbeit mit dem
Auswahlgremium (den Fraktionsvorsitzenden). SgBgm Meyer weist noch mal darauf
hin, dass alle Ratsmitglieder die Möglichkeit haben, Einsicht in die
eingegangenen Bewerbungsunterlagen zu nehmen.
Auf Anfrage von Rh Dr. Jastram warum die Anzeige nicht in den Zeitschriften des
NSGB „Die niedersächsische Gemeinde“, und des NST „NST-Nachrichten“
veröffentlicht wird, erklärt SgBgm Meyer, dass diese Zeitschriften
vierteljährlich erscheinen und somit Veröffentlichung aufgrund des
vorgesehenen Zeitplanes nicht möglich
ist.
Der Samtgemeinderat fasst folgenden
Beschluss:
Die Stelle der
Ersten Samtgemeinderätin / des Ersten Samtgemeinderates wird mit anliegender
Stellenausschreibung ausgeschrieben. Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber
erfolgt durch den Samtgemeindebürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden. Für
das Verfahren gilt der in der Vorlage beschriebene Zeitplan.
Die
Ausschreibung wird auch im Internet auf speziellen Stellenportalen für den
öffentlichen Dienst veröffentlicht und Hamburg und Hannover werden in den
Ausschreibungsraum einbezogen.
Redaktionelle Änderungen gemäß Absprache im SgA/SgR werden in den Text der
Stellenausschreibung eingearbeitet.