Sitzung: 16.10.2014 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2
Vorlage: 31/1067/2014
Sachverhalt:
Herr Schulz möchte
zusammen mit Herrn Horst Seide ein Erdbecken zur Lagerung von Gärresten auf dem
Flurstück 14 errichten. Während Herr Seide eine Zufahrt über die Kreisstraße K
29 erhält, muss Herr Schulz den Wirtschaftsweg Wg 47 nutzen.
Zur Erlangung der
Baugenehmigung für das Erdbecken ist somit auf dem Wirtschaftsweg eine
Baulasteintragung erforderlich.
Die Einräumung der
Baulast geschieht in der Regel kostenfrei. Der Baulastnehmer hat sich jedoch
vertraglich zur Durchführung und Übernahme der Kosten für die
Unterhaltungsmaßnahmen des Wegekörpers zu verpflichten.
Es entsteht eine
rege Aussprache.
Bgm Beckmann weist
darauf hin, dass ein Vertrag über die von Herrn Schulz zu erbringenden
Leistungen geschlossen wird, wenn die Baulasteintragung beschlossen ist. Der
Vertrag liegt bereits vor. Zum Beispiel übernimmt er die Hege und Pflege des
Weges und auch die Instandsetzung, damit er den Weg mit seinen Maschinen nutzen
kann.
Rh Ringel merkt an,
dass ihn die Vorgehensweise bei Baumaßnahmen dieser Art stört. Gegen die
Maßnahmen kann der Gemeinderat keine Aussage treffen, aber zu dieser
Baulastgenehmigung muss er wiederum seine Zustimmung geben. Der zu schließende
Vertrag muss sehr eindeutig sein und sollte auch immer wieder überprüft werden,
ob der Vertragspartner sich daran hält.
Bgm Beckmann macht
darauf aufmerksam, dass bei allen während seiner Amtszeit durchgeführten
Baumaßnahmen entsprechende Verträge mit Herrn Schulz geschlossen wurden.
Die hier in Rede
stehende Maßnahme von Herrn Schulz ist seit November 2013 bekannt und immer
wieder in den vergangenen Ratssitzungen behandelt worden. Die Genehmigung
selbst liegt erst seit kürzerer Zeit vor. Auch dass eine Wegebaulast nötig ist,
war seit längerem bekannt. Herr Schulz beantragte beim Bürgermeister, dass der
Rat in seiner Septembersitzung über die Baulast entscheidet. Bgm Beckmann
lehnte dieses allerdings ab, da zu diesem Zeitpunkt noch keine Baugenehmigung
vorlag.
Rh Schulz spricht
die Geruchs- und Lärmbelästigungen für die Bewohner des Wohngebietes Gusneitz
an.
Bei weiterem
Klärungsbedarf schlägt Bgm Beckmann vor, Herrn Schulz nochmals zu einem
Gespräch einzuladen.
Rh Fahren weist
darauf hin, dass er der Baulast nicht zustimmen wird, weil er die Planung von
zwei Anlagen direkt nebeneinander für einen Planungsfehler hält. Wäre es eine
große Anlage geworden, wären andere Vorschriften zum Tragen gekommen. Weiterhin
spricht er den Eichenbestand entlang des Weges an. Sind hier
Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, wenn diese Bäume gefällt werden müssen. Falls
Ausgleichsmaßnahmen zu leisten sind, wird er diese Maßnahmen auf seinen Flächen
durchführen, oder sind gemeindeeigene Flächen dafür vorgesehen.
Bgm Beckmann
erläutert, dass s.W. die Eichen nicht betroffen sind. Weiterhin können die
Bedenken hinsichtlich der Eichen mit in den zu schließenden Vertrag aufgenommen
werden.
Stellv. Bgm Geuder
informiert den Rat darüber, dass nach der Sitzung im März eine Anfrage wegen
einer Informationsveranstaltung in dieser Angelegenheit kam. Hiervon wurde
jedoch abgesehen, da nur eine Anfrage eines Einwohners vorlag. Diese wurde im
weiteren Verlauf allerdings zurückgezogen.
Bgm Beckmann
erklärt hierzu, dass bis zum heutigen Tage bei ihm keine Einwände gegen die
Gärrest-Lagune vorlagen.
Nach eingehender
Aussprache fasst der Rat Gusborn den
Beschluss:
Herrn Martin
Schulz, Kosakenberg 29, 29476 Gusborn, wird auf dem Flurstück 154 der Flur 1 in
der Gemarkung Gusborn eine Baulast eingeräumt.
Herr Schulz
verpflichtet sich vertraglich, den Weg im Bereich der Baulast nach den
allgemeinen Verkehrsregeln dauerhaft und ordnungsgemäß zu unterhalten.
Die jederzeitige öffentliche Nutzbarkeit ist zu gewährleisten.
Der Baulastnehmer stellt die Gemeinde von jeglicher Haftung frei. Der ordnungsgemäße Winterdienst wird durch den Baulastübernehmer sichergestellt und vertraglich vereinbart. Die Vereinbarung ist vor Baulasteintragung zu schließen.