Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2

Sachverhalt:

Herr Schulz möchte zusammen mit Herrn Horst Seide ein Erdbecken zur Lagerung von Gärresten auf dem Flurstück 14 errichten. Während Herr Seide eine Zufahrt über die Kreisstraße K 29 erhält, muss Herr Schulz den Wirtschaftsweg Wg 47 nutzen.

Zur Erlangung der Baugenehmigung für das Erdbecken ist somit auf dem Wirtschaftsweg eine Baulasteintragung erforderlich.

Die Einräumung der Baulast geschieht in der Regel kostenfrei. Der Baulastnehmer hat sich jedoch vertraglich zur Durchführung und Übernahme der Kosten für die Unterhaltungsmaßnahmen des Wegekörpers zu verpflichten.

Es entsteht eine rege Aussprache.

Bgm Beckmann weist darauf hin, dass ein Vertrag über die von Herrn Schulz zu erbringenden Leistungen geschlossen wird, wenn die Baulasteintragung beschlossen ist. Der Vertrag liegt bereits vor. Zum Beispiel übernimmt er die Hege und Pflege des Weges und auch die Instandsetzung, damit er den Weg mit seinen Maschinen nutzen kann.

Rh Ringel merkt an, dass ihn die Vorgehensweise bei Baumaßnahmen dieser Art stört. Gegen die Maßnahmen kann der Gemeinderat keine Aussage treffen, aber zu dieser Baulastgenehmigung muss er wiederum seine Zustimmung geben. Der zu schließende Vertrag muss sehr eindeutig sein und sollte auch immer wieder überprüft werden, ob der Vertragspartner sich daran hält.

Bgm Beckmann macht darauf aufmerksam, dass bei allen während seiner Amtszeit durchgeführten Baumaßnahmen entsprechende Verträge mit Herrn Schulz geschlossen wurden.

Die hier in Rede stehende Maßnahme von Herrn Schulz ist seit November 2013 bekannt und immer wieder in den vergangenen Ratssitzungen behandelt worden. Die Genehmigung selbst liegt erst seit kürzerer Zeit vor. Auch dass eine Wegebaulast nötig ist, war seit längerem bekannt. Herr Schulz beantragte beim Bürgermeister, dass der Rat in seiner Septembersitzung über die Baulast entscheidet. Bgm Beckmann lehnte dieses allerdings ab, da zu diesem Zeitpunkt noch keine Baugenehmigung vorlag.

Rh Schulz spricht die Geruchs- und Lärmbelästigungen für die Bewohner des Wohngebietes Gusneitz an.

Bei weiterem Klärungsbedarf schlägt Bgm Beckmann vor, Herrn Schulz nochmals zu einem Gespräch einzuladen.

Rh Fahren weist darauf hin, dass er der Baulast nicht zustimmen wird, weil er die Planung von zwei Anlagen direkt nebeneinander für einen Planungsfehler hält. Wäre es eine große Anlage geworden, wären andere Vorschriften zum Tragen gekommen. Weiterhin spricht er den Eichenbestand entlang des Weges an. Sind hier Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, wenn diese Bäume gefällt werden müssen. Falls Ausgleichsmaßnahmen zu leisten sind, wird er diese Maßnahmen auf seinen Flächen durchführen, oder sind gemeindeeigene Flächen dafür vorgesehen.

Bgm Beckmann erläutert, dass s.W. die Eichen nicht betroffen sind. Weiterhin können die Bedenken hinsichtlich der Eichen mit in den zu schließenden Vertrag aufgenommen werden.

Stellv. Bgm Geuder informiert den Rat darüber, dass nach der Sitzung im März eine Anfrage wegen einer Informationsveranstaltung in dieser Angelegenheit kam. Hiervon wurde jedoch abgesehen, da nur eine Anfrage eines Einwohners vorlag. Diese wurde im weiteren Verlauf allerdings zurückgezogen.

Bgm Beckmann erklärt hierzu, dass bis zum heutigen Tage bei ihm keine Einwände gegen die Gärrest-Lagune vorlagen.

 

Nach eingehender Aussprache fasst der Rat Gusborn den

 


Beschluss:

 

Herrn Martin Schulz, Kosakenberg 29, 29476 Gusborn, wird auf dem Flurstück 154 der Flur 1 in der Gemarkung Gusborn eine Baulast eingeräumt.

Herr Schulz verpflichtet sich vertraglich, den Weg im Bereich der Baulast nach den allgemeinen Verkehrsregeln dauerhaft und ordnungsgemäß zu unterhalten. Die jederzeitige öffentliche Nutzbarkeit ist zu gewährleisten.

Der Baulastnehmer stellt die Gemeinde von jeglicher Haftung frei. Der ordnungsgemäße Winterdienst wird durch den Baulastübernehmer sichergestellt und vertraglich vereinbart. Die Vereinbarung ist vor Baulasteintragung zu schließen.