Sitzung: 13.10.2014 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1
Vorlage: 2/1055/2014
Herr Kern erläutert, dass der
Jahresabschluss 2010 am 04.07.2014 endgültig aufgestellt wurde. Das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den
Prüfbericht am 06.08.2014 erstellt.
Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme
des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Dier finanziellen
Verhältnisse der Stadt Hitzacker (Elbe) sind, auf den Berichtszeitraum bezogen,
trotz des erneut erzielten Jahresfehlbetrages in Anbetracht des Vorhandenseins
liquider Mittel und der geringen Kreditverschuldung als noch zufriedenstellend zu
bezeichnen.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage.
Die Prüfung hat zu
keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.
Rh Jastram fand es
äußerst interessant diesen Bericht zu lesen.
Rh Burmeister
möchte wissen, was es mit den 104.000,- Euro Abgänge im außerordentlichen
Ergebnis auf sich hat.
Herr Kern
erläutert, dass in 2010 das Gebäude „Osterloh 4“ also die Jugendfreizeitstätte
an die Samtgemeinde übergeben wurde und dass die Wohngebäude „Am Galgenberg“
veräußert wurden.
StD Meyer verlässt
zur Abstimmung den Sitzungssaal.
Der Stadtrat fasst
folgenden
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2010 wird beschlossen.
b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr
2010 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem a. o. Ergebnis in
Höhe von 103.693,00 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des a.o.
Ergebnisses zugeführt. Die Rücklage aus Überschüssen des a.o. Ergebnisses in
Höhe von nunmehr 103.693,00 Euro wird zur tlw. Deckung des Defizites aus dem
ordentlichen Ergebnis verwendet. Das verbleibende Defizit des ordentlichen
Ergebnisses in Höhe von 293.997,66 Euro wird in das Folgejahr vorgetragen.
d) Den überplanmäßig in Anspruch genommenen
Haushaltsermächtigungen im investiven Haushalt im Budget 3 in Höhe von
81.992,84 Euro wird zugestimmt.