Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Herr Kern erläutert, dass der Jahresabschluss 2010 am 04.07.2014 endgültig aufgestellt wurde. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 06.08.2014 erstellt.  Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

Dier finanziellen Verhältnisse der Stadt Hitzacker (Elbe) sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, trotz des erneut erzielten Jahresfehlbetrages in Anbetracht des Vorhandenseins liquider Mittel und der geringen Kreditverschuldung als noch zufriedenstellend zu bezeichnen.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors  gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.

 

Rh Jastram fand es äußerst interessant diesen Bericht zu lesen.

 

Rh Burmeister möchte wissen, was es mit den 104.000,- Euro Abgänge im außerordentlichen Ergebnis auf sich hat.

 

Herr Kern erläutert, dass in 2010 das Gebäude „Osterloh 4“ also die Jugendfreizeitstätte an die Samtgemeinde übergeben wurde und dass die Wohngebäude „Am Galgenberg“ veräußert wurden.

 

StD Meyer verlässt zur Abstimmung den Sitzungssaal.

 

Der Stadtrat fasst folgenden

 


Beschluss:

a)      Der Jahresabschluss 2010 wird beschlossen.

b)      Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2010 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Überschuss aus dem a. o. Ergebnis in Höhe von 103.693,00 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des a.o. Ergebnisses zugeführt. Die Rücklage aus Überschüssen des a.o. Ergebnisses in Höhe von nunmehr 103.693,00 Euro wird zur tlw. Deckung des Defizites aus dem ordentlichen Ergebnis verwendet. Das verbleibende Defizit des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 293.997,66 Euro wird in das Folgejahr vorgetragen.

d)      Den überplanmäßig in Anspruch genommenen Haushaltsermächtigungen im investiven Haushalt im Budget 3 in Höhe von 81.992,84 Euro wird zugestimmt.