StDir Meyer erläutert zum Sachverhalt, dass das NKomVG die Reduzierung der Ratsmitglieder zulässt und die Verwaltung sich in der Pflicht sieht auf diese Möglichkeit den Haushalt  zu entlasten aufmerksam zu machen.

Die Empfehlungen aus dem Fachausschuss und dem Verwaltungsausschuss lauten jeweils, den Status quo beizubehalten.

Stv. Bgm Schwidder ergänzt, dass seiner Meinung nach aufgrund der aktuellen Debatte um die Anzahl der Kreistagsmitglieder diese Frage thematisiert werden muss, seine Fraktion die Reduzierung aber ablehnt um die demokratisch gewählten Gremien nicht in ihrer Bedeutung zu schwächen.

Rf Ramm ergänzt die pragmatische Überlegung, dass die Verteilung der Arbeit auf möglichst viele Schultern verteilt bleiben sollte, um weiterhin Menschen für politisches Engagement gewinnen zu können.

 

Der Antrag die Anzahl der Ratsmitglieder zu reduzieren und die Satzung entsprechend zu ändern wird abgelehnt.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

1.    Die Anzahl der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) wird in der Wahlperiode 2016 – 2021 um 2 auf insgesamt 21 verringert.

2.    Die hierzu erforderliche Satzung der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Verringerung der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) wird in der als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.

 

Beschluss:

Die Anzahl der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) wird in der Wahlperiode 2016 – 2021 nicht verringert.