Sitzung: 18.09.2014 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 3/1031/2014
Stellv.
Ausschussvorsitzender Walter erläutert den Antrag der Gruppe Hitzacker, welcher
der Niederschrift beigefügt ist.
FBL Hesebeck
erfragt, ob geplant ist auf die unterschiedlichen Masten auch verschiedene
Lampentypen zu montieren.
Rh Walter verneint
die Anfrage. Es soll ein Lampentyp beschafft werden, der auf unterschiedlichen
Masten montiert werden kann.
FBL Hesebeck gibt
weiterhin zu bedenken, dass die genannten 330 Masten teilweise 30 Jahre alt
sind und bei näherer Betrachtung u.U. komplett ausgetauscht werden müssten.
Durch diese Kostenerhöhung können ggf. nicht alle 330 Lampen mit dem
veranschlagten Budget umgerüstet werden.
Rh Schulz, M.
erkundigt sich nach dem Stand bezüglich
der Übernahmebedingungen der Straßenbeleuchtung durch die EVE und die damit
verbundenen Kosten.
FBL Hesebeck
erwidert, dass die angebotene Übernahme der Straßenbeleuchtung seitens der EVE
(Kauf der Straßenbeleuchtung zum Restbuchwert, Lieferung von Energie, Kosen der
Netznutzung, Steuern und Abgaben, Wartung und Instandhaltung und
Neuinstallation) nicht auf Zustimmung stößt.
Im HHJ 2013 wurden
für die Straßenbeleuchtung (Unterhaltung und Stromaufwendungen) von der Stadt
Hitzacker rd. 85.000 € aufgewendet.
Das Angebot zur
Übernahme seitens der EVE ist 20% höher als die Aufwendungen im HHJ 2013,
berichtet FBL Hesebeck.
Die Finanzierung
der Umrüstung kann durch bestehende Haushaltsreste erfolgen. Eine entsprechende
Vorlage zum nächsten Verwaltungsausschuss wird seitens der Verwaltung erstellt,
sagt FBL Hesebeck zu.
Nach umfassender
Diskussion fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Die im Stadtgebiet
Hitzacker vorhandenen 330 Straßenbeleuchtungen mit sog. UFO-Köpfen werden durch
36 Watt LED-Köpfe ausgetauscht. Die Verwaltung wird beauftragt eine
Ausschreibung vorzunehmen und den zur Finanzierung erforderlichen Antrag bei
der zuständigen Behörde zu stellen. Sollte eine Finanzierung nicht möglich
sein, sind Investitionsmittel aus Rückstellungen bereitzuhalten.