Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 7

Mit dem Ausbau der Straße „In Tiesmesland“ haben sich seit 2011 bereits der Ausschuss  für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) und des Verwaltungsausschusses intensiv beschäftigt. Ein Ausbaubeschluss wurde allerdings bis heute nicht gefasst.

Zwischenzeitlich hat sich ein Arbeitskreis, bestehend aus Ausschussmitgliedern des Fachausschusses und den Anwohnern gebildet.

Für die vom Fachausschuss geplante Ausbauvariante fallen nachfolgende Kosten an:

 

 

Baukosten                                                                        264.000€

Beitragsfähige Kosten                                                 184.000€

Umlagefähig (75% auf die Anlieger)                      138.000€

Eigenanteil der Stadt an der Baumaßnahme      126.000€

 

Zur Verfügung stehender Eigenanteil                     60.000€

Fehlbetrag                                                                          66.000€

 

Der Fehlbetrag in Höhe von 66.000€ ist überplanmäßig zur Verfügung zu stellen, um die Maßnahme durchzuführen.

 

Ingenieurbüro Rauchenberger, Herr Dipl.-Ing. Hannemann erläutert den Ausschussmitgliedern anhand einer Präsentation die neu geplante Ausbauvariante.

Im Vorwege zur Neuplanung wurde durch eine Fachfirma  geprüft, ob die Straße durch verkleben eines Fließgewebes repariert werden kann. Die Prüfung verlief negativ.

Aufgrund des durchgealterten Bindemittels der Straße ist ein Neubau erforderlich. Temperaturschwankungen können durch die Straße nicht mehr aufgenommen werden, sodass großflächige Abplatzungen entstanden sind.

 

Die Überarbeitung der Ausbauvariante der Straße In Tiesmesland beinhaltet entgegen der ersten Planungen:

 

-       im Bereich der ersten 120m Einseitneigung mit Mulde

-       ab 120m Entwässerungsrinne mit Gehweg

-       keinen Regenwasserkanal

-       eine überfahrbare Entwässerungsrinne

-       einen überfahrbaren Gehweg

 

Dipl.-Ing. Hannemann erläutert, dass das Oberflächenwasser in der jetzigen Planung in einer Rinne geführt wird. Bei starken Niederschlägen kann sich eine bachähnliche Situation ergeben. Die Lösung ist der geforderten Kostenersparnis zu schulden; technisch „sauber“ ist die Führung des Oberflächenwassers allerdings nicht.

 

Rh M. Schulz erkundigt sich, ob die alte Straße komplett entfernt wird oder ob der jetzige Straßenuntergrund genutzt wird.

Die Straße ist mittlerweile „rund“ gefahren, zur Nutzung der jetzigen Straße als Untergrund müsste  diese an den Rändern überproportional angeglichen werden. Hieraus ergibt sich die Problematik, dass alle anliegenden Auffahrten zu den Grundstücken nach Straßenrecht von den Eigentümern angeglichen werden müssen.  Um die Tragfähigkeit der neuen Fahrbahn zu gewährleisten und den zusätzlichen Aufwand für die Angleichung der Auffahrten zu vermeiden ist der Tiefeinbau geplant, erläutert Dipl.-Ing. Hannemann.

 

Rh Stahnke möchte wissen wie viele Anlieger von dem Neubau der Straße In Tiesmesland betroffen wären.

Ausschussvorsitzender Fröhlich entgegnet, dass es sich um 12 Anlieger handelt.

 

Rh Walter erfragt, warum sich die umlagefähigen Kosten von der 1. Variante (308.000 € - 90%) zu der 2. Variante (264.000 € - 65 %) verringert haben.

 

FBL Hesebeck erwidert, dass nicht alle Kosten umlagefähig sind, gerade der Verzicht auf den Regenwasserkanal hat eine Neuberechnung der Kosten notwendig gemacht. Eine detaillierte Aufstellung kann jedoch nur vom Beitragsrechner Herrn Maatsch vorgestellt werden.

 

Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass die Nachvollziehbarkeit der umlagefähigen Kosten nicht gegeben ist.

Eine Erläuterung durch den Beitragsrechner Herrn Maatsch soll in der nächsten Ausschusssitzung erfolgen. Herr Kern als zuständiger Kämmerer sollte zusätzlich an der Sitzung teilnehmen.