Sitzung: 18.09.2014 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/1020/2014
Mit dem Ausbau der
Straße „In Tiesmesland“ haben sich seit 2011 bereits der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des
Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) und des Verwaltungsausschusses intensiv
beschäftigt. Ein Ausbaubeschluss wurde allerdings bis heute nicht gefasst.
Zwischenzeitlich
hat sich ein Arbeitskreis, bestehend aus Ausschussmitgliedern des
Fachausschusses und den Anwohnern gebildet.
Für die vom
Fachausschuss geplante Ausbauvariante fallen nachfolgende Kosten an:
Baukosten 264.000€
Beitragsfähige Kosten 184.000€
Umlagefähig (75% auf die Anlieger) 138.000€
Eigenanteil der Stadt an der Baumaßnahme 126.000€
Zur Verfügung stehender Eigenanteil 60.000€
Fehlbetrag 66.000€
Der Fehlbetrag in
Höhe von 66.000€ ist überplanmäßig zur Verfügung zu stellen, um die Maßnahme
durchzuführen.
Ingenieurbüro
Rauchenberger, Herr Dipl.-Ing. Hannemann erläutert den Ausschussmitgliedern
anhand einer Präsentation die neu geplante Ausbauvariante.
Im Vorwege zur
Neuplanung wurde durch eine Fachfirma
geprüft, ob die Straße durch verkleben eines Fließgewebes repariert
werden kann. Die Prüfung verlief negativ.
Aufgrund des
durchgealterten Bindemittels der Straße ist ein Neubau erforderlich.
Temperaturschwankungen können durch die Straße nicht mehr aufgenommen werden, sodass
großflächige Abplatzungen entstanden sind.
Die Überarbeitung
der Ausbauvariante der Straße In Tiesmesland beinhaltet entgegen der ersten
Planungen:
- im Bereich der ersten 120m Einseitneigung
mit Mulde
- ab 120m Entwässerungsrinne mit Gehweg
- keinen Regenwasserkanal
- eine überfahrbare Entwässerungsrinne
- einen überfahrbaren Gehweg
Dipl.-Ing.
Hannemann erläutert, dass das Oberflächenwasser in der jetzigen Planung in
einer Rinne geführt wird. Bei starken Niederschlägen kann sich eine bachähnliche
Situation ergeben. Die Lösung ist der geforderten Kostenersparnis zu schulden;
technisch „sauber“ ist die Führung des Oberflächenwassers allerdings nicht.
Rh M. Schulz erkundigt sich, ob die alte
Straße komplett entfernt wird oder ob der jetzige Straßenuntergrund genutzt
wird.
Die Straße ist
mittlerweile „rund“ gefahren, zur Nutzung der jetzigen Straße als Untergrund
müsste diese an den Rändern
überproportional angeglichen werden. Hieraus ergibt sich die Problematik, dass
alle anliegenden Auffahrten zu den Grundstücken nach Straßenrecht von den
Eigentümern angeglichen werden müssen.
Um die Tragfähigkeit der neuen Fahrbahn zu gewährleisten und den
zusätzlichen Aufwand für die Angleichung der Auffahrten zu vermeiden ist der
Tiefeinbau geplant, erläutert Dipl.-Ing. Hannemann.
Rh Stahnke möchte
wissen wie viele Anlieger von dem Neubau der Straße In Tiesmesland betroffen
wären.
Ausschussvorsitzender
Fröhlich entgegnet, dass es sich um 12 Anlieger handelt.
Rh Walter erfragt,
warum sich die umlagefähigen Kosten von der 1. Variante (308.000 € - 90%) zu
der 2. Variante (264.000 € - 65 %) verringert haben.
FBL Hesebeck
erwidert, dass nicht alle Kosten umlagefähig sind, gerade der Verzicht auf den
Regenwasserkanal hat eine Neuberechnung der Kosten notwendig gemacht. Eine
detaillierte Aufstellung kann jedoch nur vom Beitragsrechner Herrn Maatsch
vorgestellt werden.
Die
Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass die Nachvollziehbarkeit der
umlagefähigen Kosten nicht gegeben ist.
Eine Erläuterung durch
den Beitragsrechner Herrn Maatsch soll in der nächsten Ausschusssitzung
erfolgen. Herr Kern als zuständiger Kämmerer sollte zusätzlich an der Sitzung
teilnehmen.