Sitzung: 18.09.2014 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/1019/2014
Rh Fröhlich
beantragt den § 2 Abs. 5 im geschlossenen städtebaulichen Vertrag zwischen der
Stadt Hitzacker (Elbe) und der Naturenergie Hitzacker vom 17.11.2011 zu ändern
bzw. zu erweitern.
Der Wortlaut des §
2 Abs. 5 ist wie folgt:
Auf dem Gebiet der Stadt Hitzacker (Elbe)
verpflichtet sich der Betreiber an touristisch und naturräumlichen wertvollen
Wegeflächen einen >3 m breiten Ackerrandstreifen mit niedrig wachsenden
Energiepflanzen oder Blühpflanzenmischungen an seinen Energiemaisanbauflächen
anzulegen.
Als Wege mit vorstehender Bedeutung werden
benannt:
-„Schuttkuhlenweg“
- Harlinger Weg
- Wegeverbindung Hitzacker – Seerau
(„Radweg“ zwischen Jeetzel u. Landesstr.)
- Sarensecker Weg
Die beantragte
Änderung von Rh Fröhlich bezieht sich auf den „Harlinger Weg“, hier ist die
„Harlinger Straße“ gemeint, sodass dieser Schreibfehler zu korrigieren ist.
Des Weiteren
beabsichtigt Rh Fröhlich die Erweiterung der touristischen und naturräumlichen
wertvollen Wegeflächen.
Rh Wedler erläutert
weitergehend, dass die Formulierung im geschlossenen Vertrag „naturräumlich
wertvolle Wegeflächen“ missverständlich ist und dahingehend geändert werden
sollte, dass die Wegeflächen genau bezeichnet werden.
Der Ausschuss
beschließt für die Vertragsverhandlungen mit Naturenergie Hitzacker eine
Arbeitsgruppe zu bilden. Diese besteht aus:
Rh N. Schulz
Rh Wedler
Rh Zühlke
Herr Peter
Wieczorek
Vertreter der
Verwaltung
Rh Wedler
beantragt die Vertagung des TOP.