Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 7

 

Rh Fröhlich beantragt den § 2 Abs. 5 im geschlossenen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Hitzacker (Elbe) und der Naturenergie Hitzacker vom 17.11.2011 zu ändern bzw. zu erweitern.

 

Der Wortlaut des § 2 Abs. 5 ist wie folgt:

 

Auf dem Gebiet der Stadt Hitzacker (Elbe) verpflichtet sich der Betreiber an touristisch und naturräumlichen wertvollen Wegeflächen einen >3 m breiten Ackerrandstreifen mit niedrig wachsenden Energiepflanzen oder Blühpflanzenmischungen an seinen Energiemaisanbauflächen anzulegen.

Als Wege mit vorstehender Bedeutung werden benannt:

-„Schuttkuhlenweg“

- Harlinger Weg

- Wegeverbindung Hitzacker – Seerau („Radweg“ zwischen Jeetzel u. Landesstr.)

- Sarensecker Weg  

 

Die beantragte Änderung von Rh Fröhlich bezieht sich auf den „Harlinger Weg“, hier ist die „Harlinger Straße“ gemeint, sodass dieser Schreibfehler zu korrigieren ist.

Des Weiteren beabsichtigt Rh Fröhlich die Erweiterung der touristischen und naturräumlichen wertvollen Wegeflächen.

 

Rh Wedler erläutert weitergehend, dass die Formulierung im geschlossenen Vertrag „naturräumlich wertvolle Wegeflächen“ missverständlich ist und dahingehend geändert werden sollte, dass die Wegeflächen genau bezeichnet werden.

 

Der Ausschuss beschließt für die Vertragsverhandlungen mit Naturenergie Hitzacker eine Arbeitsgruppe zu bilden. Diese besteht aus:

 

Rh N. Schulz

Rh Wedler

Rh Zühlke

Herr Peter Wieczorek

Vertreter der Verwaltung

 

Rh Wedler beantragt die Vertagung des TOP.