Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt.

 

Der Verwaltung liegt ein Antrag des Anwohners Herrn Fritz Boldt aus der Lüneburger Straße vor, mit dem er die Erweiterung des eingeschränkten Halteverbots beantragt. Bei der Lüneburger Straße handelt es sich um eine Landesstraße. Die Stadt Hitzacker (Elbe) bzw. die Samtgemeinde Elbtalaue ist hier nicht als Straßenverkehrsbehörde zuständig.

Für die Erweiterung des eingeschränkten Halteverbots ist die  Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - vertreten durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg Genehmigungsbehörde. Der Antrag wird somit vom Landkreis Lüchow-Dannenberg entschieden.

 

Im vorliegenden Fall ist es nach Angaben des Antragstellers so, dass aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens ein sicheres Abbiegen durch am Straßenrand geparkte Fahrzeuge nicht gewährleistet ist.

 

Nach Prüfung der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen den Antrag von Herrn Boldt.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) beantragt bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Erweiterung des eingeschränkten Haltverbots an der L 231 (Lüneburger Straße)