Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

 

Mit der RWG wurde ein städtebaulicher Vertrag über die Erweiterung des Werkstattgebäudes geschlossen. Durch die Erweiterung muss die Wegefläche des Flurstücke 259/1 in Größe von ca. 2.700 m² überbaut werden. Der Wegeverlauf wird anschließend verlegt.

Die RWG hat bereits das Flurstück 146/3 erworben. Daher kann die als neuer Weg geplante Fläche bereits vermessen und übertragen werden.

Für das Flurstück 144/22 besteht lediglich ein Pachtvertrag zwischen der Erbengemeinschaft und der RWG. Um die Erschließung sicherzustellen, muss der Gemeinde eine zunächst Baulast eigeräumt werden. Sollte die RWG später Eigentümer des Flurstückes werden, wird es nach Eigentumsübergang an die Gemeinde übertragen.

 

Gemäß Vorlage fasst der Rat Jameln den


Beschluss:

 

  1. Die Gemeinde Jameln überträgt einen Teil der Wegeparzelle in der Gemarkung Jameln, Flur 1, Flurstück 259/1 an die Raiffeisen – Warengenossenschaft Jameln eG (RWG). Die übertragene Fläche hat eine Größe von ca 2.700 m². Die Übertragung erfolgt kostenlos.

  2. Die RWG überträgt an die Gemeinde Jameln einen Teil des Flurstückes 146/3 in Größe von ca. 2.050 m² an die Gemeinde Jameln.

  3. Die Erbengemeinschaft Lambke  räumt der Gemeinde Jameln eine Baulast über eine Fläche von ca. 680 m² auf dem Flurstück 144/22 ein.
    Nach Eigentumsübergang des Flurstückes an die RWG wird die Fläche an die Gemeinde Jameln übertragen.

Die RWG trägt sämtliche Vermessung-und weiteren Vertragskosten.