Sitzung: 10.09.2014 Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 2
Vorlage: 1/1017/2014
Sachverhalt:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue hat im Fachdienst 12 den krankheitsbedingten Ausfall des Leiters und
eines Systemadministrators zu beklagen. Es muss davon ausgegangen werden, dass
die Krankheit der Kollegen so schwerwiegend ist, dass voraussichtlich eine
wochen- oder monatelange Dienstunfähigkeit die Folge sein wird.
Aufgrund der
zahlreichen Projekte im Fachdienst 12, der bereits bestehenden Auslastung des
Kollegiums in der Gesamtverwaltung sowie insbesondere aufgrund der notwendigen
Administratorenkenntnisse kann der Ausfall durch eigenes Personal und damit
einhergehend durch Aufgabenumverteilung nicht vollständig kompensiert werden.
Lediglich die Führung des Fachdienstes wird momentan vom zuständigen
Fachbereichsleiter mit wahrgenommen. Die Administratorenanteile können aber
nicht kompensiert werden.
Eine Anfrage bei einer
Zeitarbeitsfirma zur kurzfristigen Unterstützung in diesem Bereich blieb
erfolglos, da letztendlich nur eine Bewerberin zur Verfügung stand und diese
nicht über die benötigten Fachkenntnisse verfügte.
Eine befristete
Abordnung von Personal des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist ebenfalls nicht
möglich, da die dortigen Kolleginnen und Kollegen ebenfalls durch zahlreiche
Projekte ausgelastet sind.
Eine Vergabe von
Leistungen an Dritte kann nach einer internen Prüfung ebenfalls nicht
durchgeführt werden, weil die dadurch entstehenden erheblichen Kosten im
Haushalt der Samtgemeinde nicht aufzubringen sind.
Es ist daher
notwendig, die vakante Stelle des Systemadministrators unverzüglich, befristet
für zwei Jahre, auszuschreiben. Die Verwaltung hält eine zweijährige Befristung
für notwendig, weil die Genesungstermine der beiden Kollegen völlig unklar sind
und es bei der Abarbeitung von Projekten bereits jetzt zu einem großen Rückstau
gekommen ist. Zudem muss auch der Weiterbildungsstatus der Kollegen zunächst
wieder auf einen aktuellen Stand gebracht werden, was den Besuch zahlreicher
Fortbildungen und damit einhergehend auch Abwesenheiten vom Arbeitsplatz zur
Folge hat. Hierfür werden mindestens zwei Jahre benötigt. Darüber hinaus ist
auch zu berücksichtigen, dass geeignete Systemadministratoren für nur kurze
Vertretungszeiten kaum zur Verfügung stehen.
Da die oben
genannten Kollegen bereits aus der Lohnfortzahlung herausgefallen sind, können
die Personalkosten für den einzustellenden Systemadministrator im Jahr 2014 auf
diesem Wege kompensiert werden. Für das Jahr 2015 und ggf. 2016 muss im
Stellenplan allerdings eine neue Stelle ausgewiesen werden, da die erkrankten
Kollegen dann vermutlich wieder im Dienst sein werden. Die Stelle wird im
Stellenplan allerdings mit einem kw-Vermerk (künftig wegfallend) versehen, so
dass sie auch nur für die befristete Einstellung des Systemadministrators zur
Verfügung steht.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue schreibt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle für einen
Systemadministrator (Citrix / Windows) aus. Die Stelle wird mit Entgeltgruppe
11 vergütet und für 2 Jahre befristet. Im Stellenplan für das Haushaltsjahr
2015 wird dafür eine zusätzliche Stelle vorgesehen, die allerdings mit einem
kw-Vermerk versehen wird.
Ratsherr Schultz
ist der Ansicht, der Ausschuss sollte nicht über die Ausschreibung einer Stelle
beschließen. Dies ist Sache der Verwaltung. Es sollte beschlossen werden, dass
eine Stelle zur Verfügung gestellt wird.
Der Ausschuss
empfiehlt folgenden
Beschluss:
Für die Einstellung
eines Systemadministrators (Citrix / Windows) wird befristet für 2 Jahre,
versehen mit kw-Vermerk, eine Stelle in der Entgeltgruppe 11 überplanmäßig zur
Verfügung gestellt.
Geändert
beschlossen
Ja 7 Enthaltung 2