Sitzung: 11.09.2014 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 20/0956/2014
Sachverhalt:
Nach
Abschluss der Prüfung des Jahresabschlusses 2006 im April 2014 wurde dem
Rechnungsprüfungsamt (RPA) neben den Jahresabschlüssen 2007 und 2008 auch der
des Jahres 2009 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses 2009 wurde am 17.06.2014
abgeschlossen.
Gründe,
die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das
Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG,
dass
· der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung eingehalten wurden,
· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen
und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
· sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen
enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags-
und Finanzlage darstellt.
Unter
Ziffer 4 weist das RPA auf einige Fehler hin, die künftig abgestellt werden
sollten. Diese entsprechen inhaltlich weitgehend den Hinweisen des
Prüfberichtes 2007, so dass diesbezüglich auf die Stellungnahmen in der Vorlage
zum Jahresabschluss 2007 verwiesen wird.
Die
Gemeinde hat im Jahr 2009 ein ordentliches Ergebnis von -46.117,09 € und ein
außerordentliches Ergebnis von -524,26 € erzielt. Diese Fehlbeträge werden
durch Entnahmen aus den entsprechenden Überschussrücklagen gedeckt.
Auf
Antrag von stellv. Bgm Hinkelmann fasst der Rat Jameln den
Bgm Sperling nimmt wieder an der Sitzung teil und übernimmt den Vorsitz.
Beschluss:
a) Der
Rat beschließt die Jahresrechnung 2009 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt
dem
Bürgermeister
Entlastung für das Haushaltsjahr 2009.