Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Nach Abschluss der Prüfung des Jahresabschlusses 2006 im April 2014 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) neben den Jahresabschlüssen 2007 und 2008 auch der des Jahres 2009 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses 2009 wurde am 17.06.2014 abgeschlossen.

 

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

·    der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·    bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·    sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Unter Ziffer 4 weist das RPA auf einige Fehler hin, die künftig abgestellt werden sollten. Diese entsprechen inhaltlich weitgehend den Hinweisen des Prüfberichtes 2007, so dass diesbezüglich auf die Stellungnahmen in der Vorlage zum Jahresabschluss 2007 verwiesen wird.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2009 ein ordentliches Ergebnis von -46.117,09 € und ein außerordentliches Ergebnis von -524,26 € erzielt. Diese Fehlbeträge werden durch Entnahmen aus den entsprechenden Überschussrücklagen gedeckt.

 

Auf Antrag von stellv. Bgm Hinkelmann fasst der Rat Jameln den

 

 

 

 

Bgm Sperling nimmt wieder an der Sitzung teil und übernimmt den Vorsitz.


Beschluss:

a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2009 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem

Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2009.