Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Nach Abschluss der Prüfung des Jahresabschlusses 2006 im April 2014 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) neben dem Jahresabschluss 2007 auch der des Jahres 2008 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses 2008 wurde am 02.06.2014 abgeschlossen.

 

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

·    der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·    bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·    sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Unter Ziffer 4 weist das RPA auf einige Fehler hin, die künftig abgestellt werden sollten. Diese entsprechen inhaltlich weitgehend den Hinweisen des Prüfberichtes 2007, so dass diesbezüglich auf die Stellungnahmen in der Vorlage zum Jahresabschluss 2007 verwiesen wird.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2008 ein ordentliches Ergebnis von + 78.841,00 € und ein außerordentliches Ergebnis von -975,00 € erzielt. Gemäß § 24 GemHKVO wird der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses  in Höhe von 975,00 € mit dem Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses 2008 und in Höhe von 1.521,70 € mit den verbliebenen Fehlbeträgen aus Vorjahren verrechnet. Der verbleibende Betrag von 76.344,30 € wird der Rücklage aus ordentlichem Ergebnis zugeführt.

 

Gemäß Vorlage fasst der Rat Jameln den

 


Beschluss:

a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2008 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem

Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2008.

b) Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses wird anteilig in Höhe von 76.344,30 € der Rücklage aus  ordentlichem Ergebnis zugeführt.