Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

 

Bgm Sperling übergibt den Vorsitz an stellv. Bgm Hinkelmann und verlässt den Sitzungsraum.

Stellv. Bgm Hinkelmann übernimmt den Vorsitz.

 

Sachverhalt:

Nach Abschluss der Prüfung des Jahresabschlusses 2004 im Dezember 2013 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Jahresabschluss 2005 vorgelegt. Die Prüfung wurde am 27.03.2014 abgeschlossen.

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

·    der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·    bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·    sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2005 ein ordentliches Ergebnis von – 40.650,26 € und ein außerordentliches Ergebnis von + 28.068,33 € erzielt. Gemäß § 24 GemHKVO wird der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2005 mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses 2005 verrechnet. Der verbleibende Rest von -12.581,93 € wird auf das nächste Jahr vorgetragen.

 

Nach Erläuterung durch Herrn Siems-Wedhorn fasst der Rat Jameln auf Antrag von FV Rh Klatt den

 


Beschluss:

a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2005 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem

Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2005.

b) Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses wird in voller Höhe mit dem negativen ordentlichen Ergebnis verrechnet und somit nicht der Rücklage zugeführt.