Sitzung: 11.09.2014 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 20/0947/2014
Bgm Sperling übergibt den Vorsitz an stellv. Bgm Hinkelmann und verlässt
den Sitzungsraum.
Stellv. Bgm Hinkelmann übernimmt den Vorsitz.
Sachverhalt:
Nach
Abschluss der Prüfung des Jahresabschlusses 2004 im Dezember 2013 wurde dem
Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Jahresabschluss 2005 vorgelegt. Die Prüfung
wurde am 27.03.2014 abgeschlossen.
Gründe,
die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das
Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG,
dass
· der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung eingehalten wurden,
· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen
und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
· sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der
Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Die
Gemeinde hat im Jahr 2005 ein ordentliches Ergebnis von – 40.650,26 € und ein
außerordentliches Ergebnis von + 28.068,33 € erzielt. Gemäß § 24 GemHKVO wird
der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2005 mit dem Fehlbetrag des
ordentlichen Ergebnisses 2005 verrechnet. Der verbleibende Rest von -12.581,93
€ wird auf das nächste Jahr vorgetragen.
Nach Erläuterung
durch Herrn Siems-Wedhorn fasst der Rat Jameln auf Antrag von FV Rh Klatt den
Beschluss:
a) Der
Rat beschließt die Jahresrechnung 2005 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt
dem
Bürgermeister
Entlastung für das Haushaltsjahr 2005.
b) Der
Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses wird in voller Höhe mit dem
negativen ordentlichen Ergebnis verrechnet und somit nicht der Rücklage
zugeführt.