Sitzung: 10.09.2014 Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 40/0987/2014
Sachverhalt:
S. auch Vorlagen
00/264/2013 und 00/371/2013 Errichtung/Betrieb eines kreisweiten Tierheimes.
Die öffentliche
Ausschreibung wurde aufgehoben, da keine der Organisationen, die Interesse
bekundet hatten, die Anforderungen erfüllt hatte. Dadurch war es möglich, in
Vertragsverhandlungen zu treten. Während der Vertragsverhandlungen konnte mit
der Katzenhilfe Lüchow-Dannenberg keine Einigung erreicht werden, daher ist nur
die Tierhilfe Wendland e.V. als Vertragspartnerin übrig geblieben. Die
Tierhilfe Wendland e.V. stellt 30 Plätze zur Verfügung.
Die pauschale
Aufwandsentschädigung beträgt für alle Kommunen insgesamt 19.500 € jährlich.
Die Vereinbarung endet 2015 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn sie
nicht ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung gekündigt wird.
Zur
Aufwandsentschädigung könnte die Umsatzsteuer hinzukommen. Eine Klärung, ob
eine Versteuerung erfolgen wird, konnte die Tierhilfe Wendland mit dem
Finanzamt bisher nicht erreichen. Das Finanzamt hatte eine Entscheidung über
die Steuerpflicht bisher offen gelassen.
Insgesamt werden im
Landkreis 100.000 € für die Kooperation bzw. Betrieb eines Tierheimes zur
Verfügung gestellt. 65.000 € gehen an das Tierheim Lüneburg für die Aufnahme
von Hunden. Damit bleiben 35.000 € für Katzen und Heimtiere, sowie für
Aufwendungen für andere von der Vereinbarung nicht erfasste Tiere.
Nach kurzer
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Rat beschließt
die anliegende Vereinbarung mit der Tierhilfe Wendland e.V.