Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

S. auch Vorlagen 00/264/2013 und 00/371/2013 Errichtung/Betrieb eines kreisweiten Tierheimes.

 

Die öffentliche Ausschreibung wurde aufgehoben, da keine der Organisationen, die Interesse bekundet hatten, die Anforderungen erfüllt hatte. Dadurch war es möglich, in Vertragsverhandlungen zu treten. Während der Vertragsverhandlungen konnte mit der Katzenhilfe Lüchow-Dannenberg keine Einigung erreicht werden, daher ist nur die Tierhilfe Wendland e.V. als Vertragspartnerin übrig geblieben. Die Tierhilfe Wendland e.V. stellt 30 Plätze zur Verfügung.

Die pauschale Aufwandsentschädigung beträgt für alle Kommunen insgesamt 19.500 € jährlich. Die Vereinbarung endet 2015 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung gekündigt wird.

 

Zur Aufwandsentschädigung könnte die Umsatzsteuer hinzukommen. Eine Klärung, ob eine Versteuerung erfolgen wird, konnte die Tierhilfe Wendland mit dem Finanzamt bisher nicht erreichen. Das Finanzamt hatte eine Entscheidung über die Steuerpflicht bisher offen gelassen.

 

Insgesamt werden im Landkreis 100.000 € für die Kooperation bzw. Betrieb eines Tierheimes zur Verfügung gestellt. 65.000 € gehen an das Tierheim Lüneburg für die Aufnahme von Hunden. Damit bleiben 35.000 € für Katzen und Heimtiere, sowie für Aufwendungen für andere von der Vereinbarung nicht erfasste Tiere.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die anliegende Vereinbarung mit der Tierhilfe Wendland e.V.