Sitzung: 18.08.2014 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0994/2014
Sachverhalt:
Analog der
Novellierung der Förderrichtlinien zur Förderung energiesparender Technologien
ist es beabsichtigt die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung von
Grundstückszufahrten auch außerhalb des Baugebietes „Lenzen-Nord“ auf das
gesamte Gemeindegebiet zu erweitern.
Mit Ratsbeschluss
vom 27.11.2008 hat der Rat der Gemeinde Karwitz beschlossen, für den Bau von
Grundstückszufahrten im Baugebiet „Lenzen-Nord“ einen Zuschuss von 250,- € pro
Zufahrt zu gewähren. Um die Bautätigkeit und die Schließung von Baulücken im
Gemeindegebiet zu fördern, sollen Zuschüsse für die Errichtung von
Grundstückszufahrten auch außerhalb des Baugebietes „Lenzen-Nord“ gewährt
werden.
Gemäß Vorlage fasst
der Rat der Gemeinde Karwitz den
Beschluss:
Für die nach dem
01.01.2013 errichteten Grundstückszufahrten innerhalb des Gemeindegebietes
erhalten die errichtenden Grundstückseigentümer auf Antrag, einen Zuschuss in
Höhe von 250,- € pro Auffahrt. Der Zuschuss wird erst nach Fertigstellung und
Abnahme gezahlt.