Bgm Stegemann berichtet weiter, dass der hintere Teil des Zaun (Maschendrahtgeflecht) erneuert werden sollte, um ein Durchschlüpfen der Kinder auch weiterhin zu verhindern.

Diese Maßnahme wird dem Landkreis gemeldet, damit es im Haushalt 2015 eingeplant wird. Die Erneuerung wird zu 75 % vom Landkreis und zu 25 % von der Samtgemeinde über die Betriebskostenabrechnung getragen.