Sitzung: 24.07.2014 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 20/0963/2014
Frau Heymann
erläutert den Sachverhalt.
Der Jahresabschluss
2009 wurde am 24.04.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Winsen (Luhe), hat den Prüfbericht am
13.06.2014 erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung
desselben wurden durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2009 verstrichenen
Zeitraumes und durch die Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende
Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt
ein, den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild, der Vermögens-
Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).
Rh Ringel
beantragt, gemäß der Vorlage zu beschließen.
Auf Antrag von Rh
Ringel fasst der Rat Gusborn gemäß Vorlage den
Im Anschluss an die
Beschlussfassung erkundigt sich stellv. Bgm Struck nach dem weiteren Verfahren
oder Zeitplan. Wird es möglich sein, unter Zugrundelegung der fehlenden
Jahresabschlüsse in die Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2015 zu gehen.
Frau Heymann
erläutert, dass zurzeit die Bearbeitung der Jahresabschlüsse bis 2012 bis zum
Jahresende 2015 geplant ist. Das Jahr 2010 sollte bis zum Jahresende 2014
abgeschlossen sein. Auch immer unter der Berücksichtigung, dass dies für alle
Gemeinden der Samtgemeinde gilt.
Frau Heymann
verlässt die Sitzung um 20.25 Uhr.
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2009 wird beschlossen.
b) Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr
2009 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Fehlbetrag aus dem Jahresergebnis in
Höhe von 84.431,54 € wird in das Folgejahr übertragen.