StD Meyer berichtet, dass die Ausnahmegenehmigungen für die Beseitigung der Hochwasserschäden auf dem Wanderweg am Weinberg sowie an der „Alten Elbuferstraße“ nach Wussegel eingegangen sind. Aufgrund der Brut- und Setzzeit verschiebt sich der Beginn der Schadensbeseitigung auf nach den 15. Juli 2014. Die notwendigen Ausschreibungen werden nun unverzüglich veröffentlicht.

 

Rh Heins möchte wissen, ob für die Beseitigung der Hochwasserschäden  an der „Alten Elbuferstraße“ nach Wussegel eine 100% Finanzierung vorhanden ist. Weiter fragt er, ob der geplante Deichverteidigungsweg sich mit der Beseitigung der Schäden vom Hochwasser überschneiden.

 

StD Meyer erläutert, dass es sich um eine 100%-Finanzierung handelt und dass das benötigte Planfeststellungsverfahren für den Bau eines Deichverteidigungsweges noch min. 3-4 Jahre Vorlauf benötigt und deshalb die Maßnahme der Schadensbeseitigung dringend durchgeführt werden muss.