Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 5

Sachverhalt:

Sh. auch Niederschrift BKDE Nr. IX/05 vom 10.09.2014, TOP 7.6

Der ursprünglich angedachte  Vertrags-Abschluss über die Übertragung von Aufgaben an die „Friedhofsgemeinschaft Quarstedt“ ist im Jahre 2013 nicht mehr zustande gekommen, da es zu keiner Einigung bezüglich des öffentlichen Wegerechtes zugunsten des Quarstedter Friedhofes gekommen ist.

Im Januar 2014 hat ein Gespräch zwischen den Beteiligten und der Verwaltung stattgefunden.

Von den Quarstedtern wurde erklärt, dass eine Vereinsgründung, wie sie angedacht war, nicht mehr in Frage kommt.
Auf Initiative einer der 3 Eigentümer der Quarstedter Höfe ist verhandelt worden, dass nun eine Wegefläche vom angrenzenden Nachbarn zur Verfügung gestellt wurde. 
Dieses soll per  „Grundstücksübertragungsvertrag“ mit der  grundbuchlichen Eintragung eines öffentlichen Wegerechtes zwischen dem Nachbarn und den Eigentümern der 3 Quarstedter Höfe geregelt werden.
Die Zufahrt als Wege-Fläche über das Nachbargrundstück zum Friedhof Quarstedt soll gestattet werden, solange der Friedhof Bestand hat. Das Wegerecht soll der Samtgemeinde Elbtalaue als Friedhofsträger grundbuchrechtlich zugesichert werden.

Anfang Juni 2014 teilte einer der Beteiligten mit, dass der  o. g. notarielle Vertrag zwischen dem Nachbarn und den 3 Beteiligten  inzwischen geschlossen worden sei.  Der Weg müsse nun vermessen werden, danach würde der Antrag auf Eintragung ins das Grundbuch beantragt werden.
Dieser notarielle Vertrag wurde bisher der Samtgemeinde noch nicht vorgelegt. Er wurde nun schriftlich angefordert, da er aufgrund der telefonischen Anforderung bisher nicht vorgelegt wurde.
 
Parallel zur Einräumung des Wegerechtes soll der von der Samtgemeinde ausgefertigte Vertrags-Entwurf über die Aufgaben-Übertragung abgestimmt werden. 
Ein Vertrags-Vorschlag wurde von den Beteiligten eingereicht, dieser wurde von der Verwaltung geprüft und mit Änderungen als Vertrags-Entwurf der Verwaltung in der anl. Synopse dargestellt.

Bevor ein weiteres Gespräch mit den Beteiligten zur Abstimmung erfolgen soll, werden die Entwürfe dem BKDE vorgelegt. Sofern eine positive Abstimmung zwischen allen Beteiligten erzielt wird, soll der Vertrag zur Beschlussfassung den entsprechenden Gremien der Samtgemeinde vorgelegt werden.