Zu TOP 6 „Festsetzung des Beitragssatzes für die Ablösung der Erschließungsbeiträge im Gewerbegebiet OT Gülden“ bemerkt Rh U. Beutler, das die Fa. Winterhoff genau wie der Anlieger Schulz außerhalb der Ortslage liegt. Er sieht das als eine Ungleichbehandlung an und bittet um Klärung auch hinsichtlich der Anliegerverhältnisse des ausgebauten Weges.

Herr Schulz wird dies nochmals mit dem zuständigen Sachbearbeiter klären.

Die Niederschrift wird daraufhin einstimmig mit 6 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen genehmigt.