Beschluss: Einstimmig beschlossen

Freiherr von dem Bussche-Haddenhausen hat mit Schreiben vom 11.06.2014 mitgeteilt, dass er sein Mandat im Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) niederlegt. Somit endet gemäß § 52 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Mitgliedschaft im Rat.

Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG hat der Rat den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Herr Hermann Heins rückt als nächste Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlages Freie Demokratische Partei – FDP – auf den Sitz nach.

 

Bgm Mertins bedankt sich bei Rh v. d. Bussche-Haddenhausen für die langjährige Mitarbeit im Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) und überreicht ihm eine Flasche Zwergencüvee und ein Präsent.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 


Beschluss:

Es wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Ratsherrn Christoph von dem Bussche-Haddenhausen im Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) durch Verzicht endet.