Sitzung: 18.06.2014 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Kenntnis genommen
Frau Neumann fragt nach den
Kosten, die fällig werden bei der Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages.
Von den Einnahmen liest man in der Presse, aber die Ausgaben, welche im Vorwege
anfallen werden verschwiegen, so Frau Neumann.
Frau Steckelberg erläutert,
dass die Samtgemeinde Elbtalaue die anfallenden Kosten z.B. die Kalkulation zur
Einführung des Fremdenverkehrsbeitrages für die Stadt Hitzacker (Elbe) zu
tragen hat. Dieses ergibt sich aus § 98 (5) NKomVG, da die Samtgemeinde
zuständig für das Erhebungsverfahren ist.
Weitere Einzelheiten dazu,
gibt es im entsprechenden Tagesordnungspunkt.