Beschluss: Kenntnis genommen

Frau Neumann fragt nach den Kosten, die fällig werden bei der Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages. Von den Einnahmen liest man in der Presse, aber die Ausgaben, welche im Vorwege anfallen werden verschwiegen, so Frau Neumann.

 

Frau Steckelberg erläutert, dass die Samtgemeinde Elbtalaue die anfallenden Kosten z.B. die Kalkulation zur Einführung des Fremdenverkehrsbeitrages für die Stadt Hitzacker (Elbe) zu tragen hat. Dieses ergibt sich aus § 98 (5) NKomVG, da die Samtgemeinde zuständig für das Erhebungsverfahren ist.

 

Weitere Einzelheiten dazu, gibt es im entsprechenden Tagesordnungspunkt.