Beschluss: Kenntnis genommen

Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Im Bezug auf die gemeindefreien Flächen der Landesforsten hat Rh Goebel um Auskunft gebeten, ob für diese Flächen Beiträge an den Unterhaltungsverband Jeetzel-Seege zu zahlen sind und wer dafür beitragspflichtig ist.

Fraglich ist, ob die Gemeinde Göhrde für diese Flächen zahlen muss.

 

Der Vorlage zu diesem Sachverhalt war ein Lageplan, in dem die Gemeindegrenzen und die Grenzen des gemeindefreien Gebietes Göhrde gekennzeichnet sind und ein Lageplan in dem zusätzlich die Abgrenzungen der Unterhaltungsverbände gekennzeichnet sind, beigefügt.

 

Das gemeindefreie Gebiet Göhrde liegt nicht im Gebiet des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege. Es liegt in den Gebieten der Unterhaltungsverbände Kateminer Mühlenbach und Mittlere und Obere Ilmenau. Für das gemeindefreie Gebiet Göhrde zahlt das Forstamt Göhrde für die Niedersächsischen Landesforsten Beiträge an die Unterhaltungsverbände Kateminer Mühlenbach und Mittlere und Obere Ilmenau, und zwar für jeweils über 2.000 ha. Fläche. Die Gemeinde Göhrde zahlt für das gemeindefreie Gebiet Göhrde keine Beiträge.

 

Die Gemeinde Göhrde ist beitragspflichtig an die Unterhaltungsverbände Jeetzel-Seege und Kateminer Mühlenbach, nicht aber an den Unterhaltungsverband Mittlere und Obere Ilmenau. An den Unterhaltungsverband Jeetzel-Seege zahlt die Gemeinde für 2014 einen Jahresbeitrag von 32.365,67 € für 3.059 ha beitragspflichtige Fläche und an den Unterhaltungsverband Kateminer Mühlenbach einen Jahresbeitrag von 439,33 € für 878 ha beitragspflichtige Fläche.

 

Rh Goebel sieht seine Anfrage als beantwortet.

Der Rat nimmt dies zur Kenntnis.