Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Im Bezug auf die
gemeindefreien Flächen der Landesforsten hat Rh Goebel um Auskunft gebeten, ob
für diese Flächen Beiträge an den Unterhaltungsverband Jeetzel-Seege zu zahlen
sind und wer dafür beitragspflichtig ist.
Fraglich ist, ob die Gemeinde Göhrde für diese Flächen zahlen
muss.
Der Vorlage zu diesem Sachverhalt war ein Lageplan, in dem
die Gemeindegrenzen und die Grenzen des gemeindefreien Gebietes Göhrde
gekennzeichnet sind und ein Lageplan in dem zusätzlich die Abgrenzungen der
Unterhaltungsverbände gekennzeichnet sind, beigefügt.
Das gemeindefreie Gebiet Göhrde liegt nicht im Gebiet
des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege. Es liegt in den Gebieten der
Unterhaltungsverbände Kateminer Mühlenbach und Mittlere und Obere Ilmenau. Für
das gemeindefreie Gebiet Göhrde zahlt das Forstamt Göhrde für die
Niedersächsischen Landesforsten Beiträge an die Unterhaltungsverbände Kateminer
Mühlenbach und Mittlere und Obere Ilmenau, und zwar für jeweils über 2.000 ha.
Fläche. Die Gemeinde Göhrde zahlt für das gemeindefreie Gebiet Göhrde keine
Beiträge.
Die Gemeinde Göhrde ist beitragspflichtig an die
Unterhaltungsverbände Jeetzel-Seege und Kateminer Mühlenbach, nicht aber an den
Unterhaltungsverband Mittlere und Obere Ilmenau. An den Unterhaltungsverband
Jeetzel-Seege zahlt die Gemeinde für 2014 einen Jahresbeitrag von 32.365,67 €
für 3.059 ha beitragspflichtige Fläche und an den Unterhaltungsverband
Kateminer Mühlenbach einen Jahresbeitrag von 439,33 € für 878 ha
beitragspflichtige Fläche.
Rh Goebel sieht seine Anfrage als beantwortet.
Der Rat nimmt dies zur Kenntnis.