Frau Demmer
erklärt, dass durch die Politik und das Projektmanagement Jagdschloss Göhrde
GmbH & Co. KG (PPM) mit Schreiben vom 27.12.2012 die Abrechnung über die
Kosten für die Trinkwasserlieferung für den Abrechnungszeitraum 27.08.2008 bis
31.12.2009 vorgelegt wurde. Parallel wurde ein Mahnverfahren gegen die Gemeinde
Göhrde eingeleitet. Da die vorgelegte Abrechnung für die Wasserversorgung nicht
nachvollzogen werden konnte, wurde mit Schreiben vom 15.01.2013 Widerspruch
gegen die Abrechnung und das Mahnverfahren eingelegt.
Daraufhin wurde
durch die PPM Klage vor dem Amtsgericht Dannenberg gegen die Gemeinde Göhrde
eingereicht und zwar auf Zahlung von 726,13 Euro nebst Zinsen für die Lieferung
von Trinkwasser für die Zeit vom 27.08.2008 bis 31.12.2009. Für dieses
Verfahren wurde die Rechtsanwältin B. Schneeberg, Hitzacker, mit der Vertretung
der Interessen der Gemeinde Göhrde beauftragt. Im gerichtlichen Verfahren wurde
am 06.08.2013 ein Vergleich vor dem Amtsgericht Dannenberg (Elbe) geschlossen,
wonach die Gemeinde Göhrde für die Jahre 2008 bis 2012 (einschließlich)
insgesamt 1.500,00 Euro für die Wassergeldabrechnung zu zahlen hat. Weiterhin
sind für das Abrechnungsjahr 2013 Verhandlungen mit der PPM zu führen.
Bis zum heutigen
Tage liegt keine Abrechnung für das Jahr 2013 vor, auch sind keine weiteren
Gespräche trotz mehrfacher Aufforderung zur Terminabsprache über diesen
Abrechnungszeitraum geführt worden. Die PPM wurde bereits mehrfach schriftlich
aufgefordert, eine entsprechende Abrechnung vorzulegen, bisher jedoch ohne
Erfolg.
Im Rahmen des
gesamten Verfahrens wurde durch die anderen Nutzer der Wasserversorgungsanlage
sowie durch Mitteilung seitens des Landkreises deutlich, dass unter Umständen
die Wasserversorgung nach derzeitiger Situation für diesen Bereich nicht mehr
sichergestellt ist. Daraufhin wurde im Rahmen der Sicherstellung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung, diese Problematik im Rat der Samtgemeinde
Elbtalaue besprochen und das weitere Verfahren zu Sicherstellung der
Wasserversorgung beschlossen. Eine abschließende Entscheidung liegt zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Voraussichtlich wird der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue in der Sitzung am 24.06.2014 eine Entscheidung in dieser
Angelegenheit treffen.
In diesem
Zusammenhang ist von Ratsfrau Molter eine Anfrage zur Gemeinderatssitzung
gestellt worden.
- Wer hat bei der Samtgemeinde Elbtalaue,
wann und welchen Antrag gestellt?
Es sind von Privatpersonen aus dem Ort Göhrde und von den Landesforsten Anträge auf Anschluss an die zentrale Wasserversorgung gestellt worden.
Diese Anträge sind im Jahr 2013 bei der Samtgemeinde eingegangen.
- Wer hat welche der vorhandenen
Varianten der Abarbeitung beschlossen?
Im Samtgemeindeausschuss ist die Aufstellung einer Matrix der verschiedenen Varianten beantragt worden. Diese wird derzeit durch den Wasserverband erstellt.
- Was kosten die unterschiedlichen
Varianten der Abarbeitung?
Nach Aufstellung der Matrix kann zu dieser Frage Stellung genommen werden.
- Museum: Wer hat für das Museum
beantragt und beschlossen?
Für das Museum ist kein Antrag gestellt worden.
- Welche Variante wurde für das Museum
ausgewählt?
Im Rahmen der Beschlussfassung durch den Samtgemeinderat wird eine Entscheidung getroffen, wie die zukünftige Wasserversorgung für die Gemeinde Göhrde sichergestellt wird.
- Welche Anschlusskosten kommen auf die
Gemeinde Göhrde zu?
Sobald der Wasserverband die Matrix aufgestellt und der Samtgemeinderat hierzu eine Entscheidung getroffen hat, kann dazu eine Mitteilung gemacht werden.
- Welche Folgekosten würden für die
unterschiedlichen Varianten auf die Gemeinde Göhrde zukommen?
siehe Antwort 6.
Rf Molter
kritisiert den fehlenden Informationsfluss zu diesem brisanten Thema. Nach
ihrer Kenntnis hat es zu diesem Thema mehrere Treffen gegeben und den
Ratsmitgliedern ist durch die Verwaltung und dem Bürgermeister nichts berichtet
worden.
Frau Demmer
erläutert, dass vorrangig die Nutzer der Wasserversorgung zu diesem Sachverhalt
auf dem Laufenden gehalten wurden, dass die endgültige Klärung jedoch noch
aussteht.