Sitzung: 23.06.2014 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/0830/2014
Frau Demmer
erläutert, dass bereits in den vergangenen Jahren gemeinsam mit der
Samtgemeinde und den Mitgliedsgemeinden (außer Neu Darchau)
Stromausschreibungen durchgeführt wurden.
Aufgrund des zu
erwartenden Umsatzes müssen diese Ausschreibungen europaweit erfolgen. Durch
dieses gemeinsame Vorgehen konnten wirtschaftliche Angebote eingeholt werden
und die Teilnehmer hatten so die Möglichkeit, an vergünstigte Tarife zu
gelangen.
Die letzte
Ausschreibung der Stromlieferverträge erfolgte im Jahr 2012. Der daraus
resultierende Stromliefervertrag wurde für die Zeit vom 01.01.2013 bis
31.12.2014 geschlossen. Daher ist es erforderlich, eine Regelung ab 01.01.2015
zu treffen.
Die Gemeinde Göhrde
benötigt für folgendes Gebäude einen Stromlieferungsvertrag:
- Kindergarten
Bredenbock
Darüber hinaus wird
für die Straßenbeleuchtung der Abschluss eines Stromliefervertrages notwendig
sein.
In der
Vergangenheit wurden die Stromlieferverträge bei der Ausschreibung in zwei Lose
(Los 1 – Gebäude und Los 2 – Straßenbeleuchtung) aufgeteilt, sodass derzeit
zwei Stromlieferverträge für die Gemeinde Göhrde bestehen. Derzeitiger
Stromlieferant für das Los 1 ist die NaturStrom XL GmbH, Düsseldorf, zu einer
Angebotssumme in Höhe von 6,425 Ct/kWh und für das Los 2 die LichBlick AG,
Hamburg, zu einer Angebotssumme in Höhe von 5,204 Ct/kWh.
Für eine
Ausschreibung müssen zunächst Eckpunkte ermittelt werden (Laufzeit und
voraussichtliche Kosten in dieser Zeit). In der Regel wird eine Laufzeit von zwei
Jahren ausgeschrieben, sodass dann die Kosten der letzten zwei Jahr betrachtet
werden. Damit wird festgelegt, welches Ausschreibungsverfahren (freihändige
Vergabe, beschränkte Ausschreibung, öffentliche Ausschreibung – ggfs. EU-weit)
anzuwenden ist.
Bei der letzten
Ausschreibung lagen die Kosten für die Stromlieferung für zwei Lieferjahre so
hoch, dass eine europaweite Ausschreibung erforderlich war. Dieses Verfahren
wurde auch seitens der Kommunalaufsicht bestätigt, die auch darauf hingewiesen
hat, dass nach den haushaltsrechtlichen Grundsätzen (Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit) in Zukunft entsprechende Ausschreibung gemeinsam (Samtgemeinde und
Mitgliedsgemeinde) durchgeführt werden sollten, da bei höheren Abnahmemenge
auch günstigere Preise erzielt werden können.
Nach den
vorliegenden Abrechnungen sind in den letzten zwei Jahren folgenden Kosten
entstanden:
- Los
1: 6.102,47 €
- Los
2: 12.758,22 €.
Die Auftragssumme
berechtigt die Gemeinde, lediglich über eine Angebotseinholung (von mindestens 3
Anbietern) eine Auftragsvergabe für die Lieferung von Strom zu erteilen. Dieses
Verfahren könnte jedoch u. U. dazu führen, dass der Strompreis höher liegt als
bei einer gemeinsamen Ausschreibung und ggfs. könnte die Kommunalaufsicht
dieses Verfahren beanstanden, da der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit (§ 110 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz – NKomVG) nicht
beachtet wird.
Sofern jedoch eine
gemeinsame Ausschreibung (Samtgemeinde und Mitgliedsgemeinden) erfolgt, wird
eine EU-weite Ausschreibung erforderlich, da die Wertgrenze für die EU-weite
Ausschreibung erreicht wird.
Die Firma E/M/S,
Münster, hat bereits in der Vergangenheit diese Ausschreibung vorgenommen und
soll nun die erneute Ausschreibung begleiten.
Nach einer kurzen
Diskussion zu den Vor- und Nachteilen der gemeinsamen Ausschreibung - auch im
Hinblick auf sparsame Haushaltsführung und den Vorgaben der Kommunalaufsicht,
stellt Rh Jahnke den Antrag über die Alternative 1, also die gemeinsame
Ausschreibung abzustimmen.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde fasst folgenden
Beschluss:
1.) Der Rat beschließt, sich der gemeinsamen
Ausschreibung für die Lieferung von Ökostrom mit der Samtgemeinde und den
weiteren Mitgliedsgemeinden anzuschließen.
Mit der Firma E/M/S wird ein entsprechender Dienstleistungsvertrag für
die Erstellung und Auswertung der Stromausschreibung abgeschlossen.