Der Sachverhalt
stellt sich wie folgt dar: Im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung über die
erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Göhrde am 26.02.2014 hat Ratsherr Goebel
die Vermutung geäußert, die Gemeindeverbindungsstraße von Sarenseck nach
Kamerun sei fälschlicherweise in das bilanzierte Sachanlagevermögen der
Gemeinde Göhrde aufgenommen worden. In der Sitzung wurde zugesagt, dieses zu
prüfen und gegebenenfalls eine Korrektur der ersten Eröffnungsbilanz im Rahmen
des Jahresabschlusses 2007 durchzuführen.
Ein Überprüfung der
Anlagenbuchhaltung und der begründenden Unterlagen ergab, dass diese Straße
soweit sie als „Bauernstraße“ in der Straßenbaulast der Gemeinde Göhrde liegt,
also von Ortsmitte bis Ortsausgang, richtigerweise als Vermögen der Gemeinde
ausgewiesen wurde. Der Straßenteil vom Ortsausgang bis Kamerun ist als
Gemeindeverbindungsstraße im Anlagevermögen der Samtgemeinde Elbtalaue
enthalten.
Eine Korrektur der
ersten Eröffnungsbilanz ist somit nicht erforderlich.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde nimmt dies zur Kenntnis.