Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:

Herr Porip hat seinen Wohnsitz aus der Gemeinde Göhrde in die Stadt Hitzacker (Elbe) verlegt. Aus diesem Grund verliert er gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) seinen Sitz im Rat der Gemeinde Göhrde. Grundsätzlich geht bei einem Sitzverlust der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages über.

Herr Porip war jedoch der einzige Bewerber des Wahlvorschlages BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN in der Gemeinde Göhrde. Eine Ersatzperson ist somit nicht vorhanden. Der Sitz im Rat der Gemeinde Göhrde bleibt deshalb unbesetzt.

Der Rat hat den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen.

 

Rh Porip war Vertreter der Gemeinde Göhrde bei ALMA.

Als Nachfolgerin bestimmt der Rat Rf Klappstein und als Vertreter Rh Scherlies.

 


Beschluss:

Der Sitzverlust der Ratsherrn Karl-Otto Porip wird festgestellt.