Sitzung: 23.06.2014 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 11/0766/2014
Der Sachverhalt
stellt sich wie folgt dar:
Herr Porip hat
seinen Wohnsitz aus der Gemeinde Göhrde in die Stadt Hitzacker (Elbe) verlegt.
Aus diesem Grund verliert er gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) seinen Sitz im Rat der Gemeinde Göhrde.
Grundsätzlich geht bei einem Sitzverlust der Sitz auf die nächste Ersatzperson
des Wahlvorschlages über.
Herr Porip war
jedoch der einzige Bewerber des Wahlvorschlages BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN in der
Gemeinde Göhrde. Eine Ersatzperson ist somit nicht vorhanden. Der Sitz im Rat
der Gemeinde Göhrde bleibt deshalb unbesetzt.
Der Rat hat den
Sitzverlust durch Beschluss festzustellen.
Rh Porip war
Vertreter der Gemeinde Göhrde bei ALMA.
Als Nachfolgerin
bestimmt der Rat Rf Klappstein und als Vertreter Rh Scherlies.
Beschluss:
Der Sitzverlust der
Ratsherrn Karl-Otto Porip wird festgestellt.