Sitzung: 20.05.2014 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Stellv. SgBgm Herzog
erläutert, dass es auf Kreisebene zeitliche Verzögerungen bei der Umsetzung von
Beschlüssen gibt. So ist dort beschlossen worden, z.Bsp. im Bereich der
Grundschule Prisser und in der Lüneburger Straße die Geschwindigkeit auf 30
km/h zu reduzieren. Seitens des Landkreises besteht die Aussage, dass eine
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf Bundesstraßen nicht möglich sei.
Die Kreisverwaltung sei seiner Meinung nach nicht in der Lage bzw. nicht
gewillt, diese Frage zu klären, d.h. z.Bsp im Landkreis Ludwigslust-Parchim zu
erfragen warum es dort diese Möglichkeit gibt.
Herzog fragt an, ob die
Samtgemeindeverwaltung in ihrer Zuständigkeit für den Bereich
„verkehrsbehördliche Anordnungen“ diese Frage klären kann.
SgBgm Meyer erwidert, dass
es hierzu bereits Urteile gegeben hat. Derzeit liegt die Zuständigkeit in den
jeweiligen Landesbehörden.
Eine Prüfung seitens der
Samtgemeindeverwaltung wird zugesagt.