Stellv. SgBgm Herzog erläutert, dass es auf Kreisebene zeitliche Verzögerungen bei der Umsetzung von Beschlüssen gibt. So ist dort beschlossen worden, z.Bsp. im Bereich der Grundschule Prisser und in der Lüneburger Straße die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Seitens des Landkreises besteht die Aussage, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf Bundesstraßen nicht möglich sei. Die Kreisverwaltung sei seiner Meinung nach nicht in der Lage bzw. nicht gewillt, diese Frage zu klären, d.h. z.Bsp im Landkreis Ludwigslust-Parchim zu erfragen warum es dort diese Möglichkeit gibt.

Herzog fragt an, ob die Samtgemeindeverwaltung in ihrer Zuständigkeit für den Bereich „verkehrsbehördliche Anordnungen“ diese Frage klären kann.

 

SgBgm Meyer erwidert, dass es hierzu bereits Urteile gegeben hat. Derzeit liegt die Zuständigkeit in den jeweiligen Landesbehörden.

Eine Prüfung seitens der Samtgemeindeverwaltung wird zugesagt.