Sitzung: 20.05.2014 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Rh Hildebrand fragt an, ob
eine mögliche negative Beschlussfassung zur Eröffnungsbilanz in der Gemeinde
Neu Darchau Auswirkungen auf den Zukunftsvertrag haben könnte, denn das
Vorliegen der Eröffnungsbilanzen aller Gemeinden gilt als Voraussetzung für
diesen Vertrag.
Auch Rh Harms hinterfragt
die Auswirkungen auf die Gemeinden.
Rh U. Beutler möchte
wissen, ob sich die Entscheidung des Zukunftsvertrages verzögern könnte oder
dadurch gar negativ entschieden werden könnte.
SgBgm Meyer kann hierzu
derzeit keine detaillierte Auskunft geben. Er wird sich über den aktuellen
Sachstand informieren.
Rh Dehde stellt klar, dass
es seiner Meinung nach noch Ungereimtheiten bei der Erstellung der
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Neu Darchau gibt. Dazu ist eine Anfrage an die
Kommunalaufsicht des Landkreises und an die Samtgemeindeverwaltung gegangen. Er
weist auch darauf hin, dass er die Aussage aus der Verwaltung habe, dass eine negative
Beschlussfassung für den Zukunftsvertrag nicht relevant sei.