Sitzung: 18.06.2014 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2/0857/2014
Herr Kern
erläutert, dass der Jahresabschluss 2008 am 02.04.2014 endgültig aufgestellt
wurde. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow,
hat den Prüfbericht am 13.05.2014 erstellt.
Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme
des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Die finanziellen
Verhältnisse der Stadt Hitzacker (Elbe) sind, auf den Berichtszeitraum bezogen,
trotz des erzielten Jahresfehlbetrages in Anbetracht des Vorhandenseins
liquider Mittel und der geringen Kreditverschuldung als zufriedenstellend zu
bezeichnen.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und
Finanzlage.
Die Prüfung hat zu
keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.
Herr Kern führt
auf, dass die wesentliche Erhöhung der Umlagen das Defizit beeinflusst hat.
Stadtdirektor
Jürgen Meyer verlässt den Sitzungstisch.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2009 wird beschlossen.
b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr
2009 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in
Höhe von 248.151,94 Euro wird in Höhe von 110.461,09 aus der Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses tlw. gedeckt. Der Überschuss aus dem
a. o. Ergebnis in Höhe von 2.952,63 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des
a.o. Ergebnisses zugeführt. Die Rücklage aus Überschüssen des a.o. Ergebnisses
in Höhe von nunmehr 26.504,50 Euro wird zur tlw. Deckung des Defizites aus dem
a.o. Ergebnis verwendet. Das verbleibende Defizit des ordentlichen Ergebnisses
in Höhe von 111.186,35 Euro wird in das Folgejahr vorgetragen.
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe
7.092,27 Euro im Budget 3 des Ergebnishaushaltes sowie den überplanmäßig in
Anspruch genommenen Haushaltsermächtigungen im investiven Haushalt im Budget 0
in Höhe von 10.921,10 Euro und im Budget 3 in Höhe von 8.094,63 Euro wird
zugestimmt.