Beschluss: Bei Stimmengleichheit abgelehnt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 7

Herr Maatsch stellt den Sachverhalt wie folgt dar:

 

Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 31.10.2013 ist mit dem Verkehrsverein Hitzacker, Göhrde, Elbufer e.V.  eine Vereinbarung über die Erhebung und Abführung eines freiwilligen Tourismusbeitrages geschlossen worden. In den Verhandlungen konnte lediglich ein gedeckelter Abführungsbetrag von 20.000 € erreicht werden. Der Verein war außerdem nur bereit, die Vereinbarung befristet auf ein Jahr abzuschließen. Mit dieser Vereinbarung konnte somit der beabsichtigte Effekt des dauerhaften Beitrags zu einer  Haushaltskonsolidierung leider nicht realisiert werden.

 

In Anbetracht dieser Situation hat der TWUJH sich in seiner Sitzung am 28.4.2014 dahingehend ausgesprochen, dass von den Alternativen Bettensteuer/Fremdenverkehrsbeitrag die Einführung des Fremdenverkehrsbeitrages zum 1.1.2015 zu favorisieren ist, weil damit gegenüber der Bettensteuer eine wesentliche breitere Verteilung der Abgabenbelastung stattfindet.

Um dafür die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, ist ein Grundsatzbeschluss über die Einführung des Beitrags zu fassen, der die Erhebung der Grundlagendaten für die Beitragskalkulation ermöglicht. Der Einführungsbeschluss zum Fremdenverkehrsbeitrag sollte die beabsichtigte(n) Bemessungsgrundlage(n) und Aussagen zur Abgrenzung des Erhebungsgebietes enthalten, um eine gezielte Auskunftsanforderung zu ermöglichen. Als Bemessungsgrundlagen für den Beitrag kommen Produktionsfaktoren oder Umsätze in Betracht. Bezüglich des Erhebungsgebietes wäre festzulegen, ob sich die Beitragserhebung auf das Kurgebiet beschränken, den Ortsteil Hitzacker oder das gesamte Stadtgebiet Hitzackers einschließlich sämtlicher/bestimmter Ortsteile erfassen soll.

Die Ausdehnung des Erhebungsgebietes über das Kurgebiet hinaus bedarf einer besonderen Rechtfertigung durch den Satzungsgeber. Zulässig ist eine Ausdehnung nur dann, wenn feststeht, dass auch die außerhalb des Kurgebietes gelegenen Unternehmen/Betriebe von den Fremdenverkehrsaktivitäten der Stadt profitieren. Ggf. wäre bei wesentlich unterschiedlicher Bevorteilung durch die Fremdenverkehrsleistungen der Stadt eine zonale Abstufung der Beitragssätze erforderlich.

 

Es kann nach Auffassung der Verwaltung davon ausgegangen werden, dass die Attraktivität des Innenstadtbereiches und die städtischen Aufwendungen für den Tourismus sich positiv auch über das Kurgebiet hinaus auf den übrigen Bereich einschließlich der Ortsteile auswirken. Es spricht deshalb nichts dagegen, in der Grundsatzentscheidung zunächst das gesamte Stadtgebiet als Erhebungsgebiet vorzusehen, mit der Option einer zonalen Unterteilung. Damit wäre keine endgültige Festlegung des Erhebungsgebiets verbunden, da diese erst mit dem Satzungsbeschluss einhergeht.

Lt Gewerberegister bestehen im Ort Hitzacker außerhalb des Kurgebietes ca.  40 Gewerbebetriebe und in den Ortsteilen der Stadt Hitzacker ca. 95 Gewerbebetriebe. Ein zzt. nicht bezifferbarer Anteil dieser Betriebe wird jedoch aufgrund der Betriebsart beitragsrechtlich nicht bevorteilt sein und deswegen aus dem Kreis der beitragspflichtigen Betriebe ausscheiden.

 

Als Beitragsmaßstab wird der umsatzbezogenen Maßstab empfohlen, da dieser eine bessere Abgabengerechtigkeit und mehr Rechtssicherheit bietet.

 

Die notwendige Kalkulation zur Einführung des Fremdenverkehrsbeitrages wird nach § 98 (5) NKomVG  von der Samtgemeinde Elbtalaue getragen, da diese für die Erhebungs- und Vergabeverfahren zuständig ist.

 

Herr Maatsch macht deutlich, dass zu einer Einführung zum 01.01.2015 heute unbedingt ein Grundsatzbeschluss herbeigeführt werden muss.

 

Bgm Mertins erläutert hierzu, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) handlungsfähig bleiben muss. Es ist nicht weiter hinnehmbar, dass bis Juni kein genehmigter Haushalt vorliegt und damit nur die Durchführung wichtiger Pflichtaufgaben möglich ist. Auch im Hinblick auf den Status „Kneipp-Kurort“ muss die Stadt ihre Lebensqualität erhalten.

 

Rh Stahnke wird ganz klar gegen die Einführung des Fremdenverkehrsbeitrages stimmen, seiner Ansicht nach war schon die Einführung der freiwilligen Fremdenverkehrsabgabe ein purer Akt der Verzweiflung und im Endeffekt sind lediglich rd. 9.000,- Euro zusammengekommen, die bei einer Einführung des Fremdenverkehrsbeitrages umgehend zurückgezahlt werden sollten.

 

Frau Steckelberg teilt dazu mit, dass der Betrag in den Haushalt eingeplant wurde und deshalb auch eingefordert werden muss. Leider ist der Aufwand für den Verkehrsverein zu hoch, so dass die Vereinbarung nur für ein Jahr getroffen werden konnte.

 

Rh M. Schulz stellt klar, dass die CDU-Fraktion geschlossen gegen die Einführung stimmen wird, seiner Ansicht nach handelt es sich um eine versteckte Gewerbesteuererhöhung. Von CDU und SPD kamen diverse Sparvorschläge, statt der Erhöhung der Einnahmen, müssen ganz klar die Ausgaben reduziert werden. Die größten Kostenfaktoren hierbei sind das VERDO und das AZH.

 

Rh Jastram sieht es ähnlich und teilt mit, dass auch die SPD dagegen stimmen wird.

 

Es entbrennt eine ausführliche Diskussion über vermeintliche Fehler in den vorangegangenen Legislaturperioden.

 

Im Zuge der heftigen Diskussion wird eine 10-minutige Sitzungsunterbrechung mit knapper Mehrheit beschlossen. 7 Ja   6 Nein  1 Enthaltung

 

Bgm Mertins appelliert an die Ratsmitglieder, dass die Gruppe Hitzacker Verantwortung übernimmt und heute den Grundsatzbeschluss anstoßen möchte und bittet bei der Abstimmung um die Enthaltung von Ratsmitgliedern, die nicht für die Fremdenverkehrsabgabe sind.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) lehnt den folgenden

 

Beschlussvorschlag:

In der Stadt Hitzacker(Elbe) wird durch Erlass einer Satzung zum 1.1.2015 die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages gemäß § 9 Nieders. Kommunalabgabengesetz (NKAG) mit einer umsatzbezogenen Beitragsbemessung eingeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, die dafür nötigen Vorerhebungen durchzuführen und einen Satzungsentwurf einschließlich der Beitragskalkulation vorzulegen.

 

bei Stimmengleichheit ab.

 

 

 


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