Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:
Um die Bautätigkeit und die Schließung von Baulücken im Gemeindegebiet zu fördern, sollen energiesparende Technologien auch außerhalb des Baugebietes Lenzen Nord gefördert werden.

Die zurzeit geltenden Förderrichtlinien wurden als Anlage beigefügt.

Im Haushalt stehen zurzeit 4.000,-- € als Haushaltsrest für Fördermaßnahmen zur Verfügung.

 

In der Aussprache erfolgt Einigung darüber, dass zu 1. das Datum auf „Wohngebäude, die nach dem 01.01.2013 fertiggestellt wurden,…“ geändert wird.

 

Nach Erläuterung durch Bgm Harms und kurzer Aussprache fasst der Rat Karwitz den

 


Beschluss:

Die Förderrichtlinien der Gemeinde Karwitz zum Einsatz energiesparender Technologien werden wie folgt geändert:

1.    der Halbsatz im ersten Absatz nach der Überschrift: …, die auf von der Gemeinde erworbenen Bauflächen im Geltungsbereich der Bebauungsplanes >Lenzen Nord< ..

wird ersetzt durch: …, die auf Wohngebäuden, die nach dem 1.1.2013 fertiggestellt wurden,…

2.    Die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses werden erweitert durch den Satz:

> die energiesparenden Technologien müssen ab dem Datum des Zuschussbescheides mindestens 10 Jahre betrieben werden, ansonsten ist der Zuschuss zurück zu zahlen.

Die Förderrichtlinien sind als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügt.