Sitzung: 16.06.2014 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 31/0860/2014
Sachverhalt:
Um die Bautätigkeit und
die Schließung von Baulücken im Gemeindegebiet zu fördern, sollen
energiesparende Technologien auch außerhalb des Baugebietes Lenzen Nord
gefördert werden.
Die zurzeit
geltenden Förderrichtlinien wurden als Anlage beigefügt.
Im Haushalt stehen
zurzeit 4.000,-- € als Haushaltsrest für Fördermaßnahmen zur Verfügung.
In der Aussprache
erfolgt Einigung darüber, dass zu 1. das Datum auf „Wohngebäude, die nach dem 01.01.2013 fertiggestellt wurden,…“ geändert
wird.
Nach Erläuterung
durch Bgm Harms und kurzer Aussprache fasst der Rat Karwitz den
Beschluss:
Die
Förderrichtlinien der Gemeinde Karwitz zum Einsatz energiesparender
Technologien werden wie folgt geändert:
1. der Halbsatz im ersten Absatz nach der
Überschrift: …, die auf von der Gemeinde
erworbenen Bauflächen im Geltungsbereich der Bebauungsplanes >Lenzen
Nord< ..
wird ersetzt durch: …, die auf
Wohngebäuden, die nach dem 1.1.2013 fertiggestellt wurden,…
2. Die Voraussetzungen für die Gewährung des
Zuschusses werden erweitert durch den Satz:
> die energiesparenden Technologien
müssen ab dem Datum des Zuschussbescheides mindestens 10 Jahre betrieben
werden, ansonsten ist der Zuschuss zurück zu zahlen.
Die Förderrichtlinien sind als Anlage 1
dieser Niederschrift beigefügt.