Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Frau Tollschnibbe erläutert den Sachverhalt wie folgt:

 

Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 31.10.2013 ist mit dem Verkehrsverein Hitzacker, Göhrde, Elbufer e.V.  eine Vereinbarung über die Erhebung und Abführung eines freiwilligen Tourismusbeitrages geschlossen worden. In den Verhandlungen konnte lediglich ein gedeckelter Abführungsbetrag von 20.000 € erreicht werden. Der Verein war außerdem nur bereit, diese Vereinbarung befristet auf ein Jahr abzuschließen. Mit der Vereinbarung konnte somit der Effekt des dauerhaften Beitrags zu einer  Haushaltskonsolidierung nicht realisiert werden.

 

In Anbetracht dieser Situation hat der TWUJH sich in seiner Sitzung am 28.4.2014 dahingehend ausgesprochen, dass von den Alternativen Bettensteuer/Fremdenverkehrsbeitrag die Einführung des Fremdenverkehrsbeitrages zum 1.1.2015 zu favorisieren ist, weil damit gegenüber der Bettensteuer eine wesentliche breitere Verteilung der Abgabenbelastung stattfindet.

Um dafür die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, ist ein Grundsatzbeschluss über die Einführung des Beitrags zu fassen, der die Erhebung der Grundlagendaten für die Beitragskalkulation ermöglicht. Der Einführungsbeschluss zum Fremdenverkehrsbeitrag sollte die beabsichtigten Bemessungsgrundlagen sowie die Aussagen zur Abgrenzung des Erhebungsgebietes enthalten, um eine gezielte Auskunftsanforderung zu ermöglichen. Als Bemessungsgrundlagen für den Beitrag kommen Produktionsfaktoren oder Umsätze in Betracht. Bezüglich des Erhebungsgebietes wäre festzulegen, ob sich die Beitragserhebung auf das Kurgebiet beschränken, den Ortsteil Hitzacker oder das gesamte Stadtgebiet von Hitzacker einschließlich sämtlicher oder aber bestimmter Ortsteile erfassen, soll.

Die Ausdehnung des Erhebungsgebietes über das Kurgebiet hinaus bedarf einer besonderen Rechtfertigung durch den Satzungsgeber. Zulässig ist eine Ausdehnung nur dann, wenn feststeht, dass auch die außerhalb des Kurgebietes gelegenen Unternehmen/Betriebe von den Fremdenverkehrsaktivitäten der Stadt profitieren. Ggf. wäre bei wesentlich unterschiedlicher Bevorteilung durch die Fremdenverkehrsleistungen der Stadt eine zonale Abstufung der Beitragssätze erforderlich.

 

Es kann nach Auffassung der Verwaltung davon ausgegangen werden, dass die Attraktivität des Innenstadtbereiches und die städtischen Aufwendungen für den Tourismus sich positiv auch über das Kurgebiet hinaus auf den übrige Bereiche einschließlich der Ortsteile auswirken. Es spricht deshalb nichts dagegen, in der Grundsatzentscheidung zunächst das gesamte Stadtgebiet als Erhebungsgebiet vorzusehen, mit der Option einer zonalen Unterteilung. Damit wäre keine endgültige Festlegung des Erhebungsgebiets verbunden, da diese erst mit dem Satzungsbeschluss einhergeht.

 

Lt Gewerberegister bestehen im Ort Hitzacker außerhalb des Kurgebietes ca.  40 Gewerbebetriebe und in den Ortsteilen der Stadt Hitzacker ca. 95 Gewerbebetriebe. Ein zzt. nicht bezifferbarer Anteil dieser Betriebe wird jedoch aufgrund der Betriebsart beitragsrechtlich nicht bevorteilt sein und deswegen aus dem Kreis der beitragspflichtigen Betriebe ausscheiden.

 

Als Beitragsmaßstab wird der umsatzbezogenen Maßstab empfohlen, da dieser eine bessere Abgabengerechtigkeit und mehr Rechtssicherheit bietet.

 

Die notwendige Kalkulation zur Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrages wird Kosten von rd. 7.000 bis 10.000,- Euro verursachen.

 

Rh Jastram hält die Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages für den gänzlich falschen Weg, die Stadt Hitzacker (Elbe) sollte das bißchen Tourismusbranche „pflegen“ und nicht mit weiteren Abgaben belasten.

 

Frau Steckelberg gibt zu bedenken, dass es mittlerweile Juni ist und die Stadt Hitzacker (Elbe) noch immer keinen genehmigten Haushalt besitzt. Die Kommunalaufsicht beobachtet die Stadt Hitzacker (Elbe) ganz genau. Die Nichtumsetzung einer Bettensteuer oder eines Fremdenverkehrsbeitrages wird im Jahre 2015 mit großer Wahrscheinlichkeit die Nichtgenehmigung des Haushaltes zur Folge haben.

 

Bgm Mertins appelliert an seine Ausschusskollegen, dass es dringend notwendig ist, dass die Politik jetzt reagiert. Oberste Priorität muss ein genehmigter Haushalt sein, damit die Stadt Hitzacker (Elbe) ihren Aufgaben nachkommen kann und handlungsfähig ist.

 

Allerdings hält er den Betrag von 7.000 bis 10.000,- Euro für die Kalkulation für ungerechtfertigt und bittet hier andere Möglichkeiten zu überprüfen.

 

Rh Jastram bemängelt das Festhalten an den alten Strukturen, er hält dieses für große Kostenverschwendung. Es gibt keine offene Haltung für den Weg der Veränderung und keine Bereitschaft ein Risiko einzugehen. So könnte z.B. das VERDO an einen Pächter abgegeben werden, um die Personalkosten zu sparen. Auch beim AZH könnten neue Wege Einsparungen erzielen.

 

Herr Wieczorek erklärt, dass die Hotellerie die zusätzliche Belastung nicht 1:1 auf seine Gäste umlegen kann, die Gäste sehen in ihren Urlaubskosten immer das Gesamtpaket, da kann selbst 1,- Euro mehr für eine Nichtbuchung verantwortlich sein.

Auch die Touristikunternehmen machen bei einer Anhebung der Kosten Ärger.

 

Er selbst war verwundert, wie schwer es für den Verkehrsverein war die freiwillige Abgabe einzuwerben. Die kleinen Unternehmen geben, was sie können und die Großen versperren sich.

Als Begründung zur Nichtzahlung wurde die bereits doppelte Belastung durch die Anhebung der Grundsteuern und der Gewerbesteuer genannt.

 

AV Grantz bedankt sich an dieser Stelle bei Herrn Wieczorek für die umfangreiche Arbeit des Verkehrsvereins.

 

Frau Steckelberg erläutert nochmal, dass die Verwaltung als Beitragsgebiet das gesamte Stadtgebiet und nicht nur das Kurgebiet vorsieht, eine zonale Einteilung kann ggfs. in der Satzung geregelt werden. Die Bemessung sollte umsatzbezogen erfolgen.

Die Betragsberechnung sowie die Betragssatzung brauchen absolute Rechtssicherheit, aus diesem Grunde ist die Gebührenkalkulation notwendig.

Die Summe, die die Verwaltung als Einnahmen aus dem Fremdenverbeitrag anvisiert, beträgt 35.000,- Euro.

Bis zum Grundsatzbeschluss darf noch kein Betrieb zu seinen Umsätzen befragt werden.

 

AV Grantz stellt fest, dass bei einer Heranziehung aller Betriebe ohne die Zoneneinteilung und Berücksichtigung der Umsatzhöhe ein Jahresbetrag von rd. 150,- Euro pro Betrieb fällig wäre. Um eine Handlungsfähigkeit der Stadt sicherzustellen, empfindet er persönlich diesen Betrag als gerechtfertigt.

 

Rh M. Schulz sieht in dem Fremdenverkehrsbeitrag eine versteckte Gewerbesteuer und stellt klar, dass sich die CDU-Fraktion ganz klar dagegen aussprechen wird. Es kann nicht Gewohnheit werden, dass Mehreinnahmen immer durch die Betriebe und Bürger getragen werden.

Die Stadt Hitzacker (Elbe) muss an ihren größten Ausgabebereichen, dem VERDO und dem AZH arbeiten. Einsparungsvorschläge dazu wurden bereits mehrfach vorgelegt.

 

Bgm Mertins erläutert, dass von der Gewerbe- und Grundsteuer anteilig Umlagen an den Landkreis abgeführt werden. Beim Fremdenverkehrsbeitrag würden die vollen 100 % bei der Stadt verbleiben. Davon könnte der Tourismus beworben werden und die touristischen Anlagen auf Vordermann gebracht werden. Zum Vergleich gibt jeder Betrieb mehr als 150,- Euro im Jahr für Marketing aus,  so Bgm Mertins weiter.

 

Rh Jastram befürchtet ein Abwandern großer Firmen bzw. die noch bedeutet schwierigere Ansiedlung neuer Betriebe bei einer Extrabelastung in unserer Stadt.

Es stellt sich ihm die Frage, inwieweit ein großer Metallfabrikant, der bereits weltweit agiert, wohl vom Tourismus der Stadt Hitzacker (Elbe) profitieren könnte.

 

Frau Steckelberg verweist auf die geplante Zonenaufteilung. Die Einteilung in Zonen bei der Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages wurde bereits gerichtlich eingeklagt und verfügt daher über eine gewisse Rechtssicherheit. Die Gastronomie und die Hotellerie werden in der Beitragsstaffel am höchsten angesetzt. Andere werden ggfs. gar nichts zahlen müssen, je nachdem welche Bemessungsgrundlagen von den Ausschüssen empfohlen und vom Rat beschlossen werden.

 

Der Ausschuss gibt folgende

 

 


Beschlussempfehlung:

In der Stadt Hitzacker(Elbe) wird durch Erlass einer Satzung zum 1.1.2015 die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages gemäß § 9 Nieders. Kommunalabgabengesetz (NKAG) mit einer umsatzbezogenen Beitragsbemessung eingeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, die dafür nötigen Vorerhebungen durchzuführen und einen Satzungsentwurf einschließlich der Beitragskalkulation vorzulegen.