Sitzung: 04.06.2014 Ausschuss für Tourismus, Wirtschaftsförderung, Umweltschutz sowie Jugend, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 22/0783/2014
Frau Tollschnibbe
erläutert den Sachverhalt wie folgt:
Auf der Grundlage
des Ratsbeschlusses vom 31.10.2013 ist mit dem Verkehrsverein Hitzacker, Göhrde,
Elbufer e.V. eine Vereinbarung über die
Erhebung und Abführung eines freiwilligen Tourismusbeitrages geschlossen
worden. In den Verhandlungen konnte lediglich ein gedeckelter Abführungsbetrag
von 20.000 € erreicht werden. Der Verein war außerdem nur bereit, diese
Vereinbarung befristet auf ein Jahr abzuschließen. Mit der Vereinbarung konnte
somit der Effekt des dauerhaften Beitrags zu einer Haushaltskonsolidierung nicht realisiert
werden.
In Anbetracht
dieser Situation hat der TWUJH sich in seiner Sitzung am 28.4.2014 dahingehend
ausgesprochen, dass von den Alternativen Bettensteuer/Fremdenverkehrsbeitrag
die Einführung des Fremdenverkehrsbeitrages zum 1.1.2015 zu favorisieren ist,
weil damit gegenüber der Bettensteuer eine wesentliche breitere Verteilung der
Abgabenbelastung stattfindet.
Um dafür die
nötigen Voraussetzungen zu schaffen, ist ein Grundsatzbeschluss über die
Einführung des Beitrags zu fassen, der die Erhebung der Grundlagendaten für die
Beitragskalkulation ermöglicht. Der Einführungsbeschluss zum
Fremdenverkehrsbeitrag sollte die beabsichtigten Bemessungsgrundlagen sowie die
Aussagen zur Abgrenzung des Erhebungsgebietes enthalten, um eine gezielte
Auskunftsanforderung zu ermöglichen. Als Bemessungsgrundlagen für den Beitrag
kommen Produktionsfaktoren oder Umsätze in Betracht. Bezüglich des
Erhebungsgebietes wäre festzulegen, ob sich die Beitragserhebung auf das
Kurgebiet beschränken, den Ortsteil Hitzacker oder das gesamte Stadtgebiet von
Hitzacker einschließlich sämtlicher oder aber bestimmter Ortsteile erfassen,
soll.
Die Ausdehnung des
Erhebungsgebietes über das Kurgebiet hinaus bedarf einer besonderen
Rechtfertigung durch den Satzungsgeber. Zulässig ist eine Ausdehnung nur dann,
wenn feststeht, dass auch die außerhalb des Kurgebietes gelegenen
Unternehmen/Betriebe von den Fremdenverkehrsaktivitäten der Stadt profitieren.
Ggf. wäre bei wesentlich unterschiedlicher Bevorteilung durch die
Fremdenverkehrsleistungen der Stadt eine zonale Abstufung der Beitragssätze
erforderlich.
Es kann nach
Auffassung der Verwaltung davon ausgegangen werden, dass die Attraktivität des
Innenstadtbereiches und die städtischen Aufwendungen für den Tourismus sich
positiv auch über das Kurgebiet hinaus auf den übrige Bereiche einschließlich
der Ortsteile auswirken. Es spricht deshalb nichts dagegen, in der
Grundsatzentscheidung zunächst das gesamte Stadtgebiet als Erhebungsgebiet
vorzusehen, mit der Option einer zonalen Unterteilung. Damit wäre keine
endgültige Festlegung des Erhebungsgebiets verbunden, da diese erst mit dem
Satzungsbeschluss einhergeht.
Lt Gewerberegister
bestehen im Ort Hitzacker außerhalb des Kurgebietes ca. 40 Gewerbebetriebe und in den Ortsteilen der
Stadt Hitzacker ca. 95 Gewerbebetriebe. Ein zzt. nicht bezifferbarer Anteil
dieser Betriebe wird jedoch aufgrund der Betriebsart beitragsrechtlich nicht
bevorteilt sein und deswegen aus dem Kreis der beitragspflichtigen Betriebe
ausscheiden.
Als Beitragsmaßstab
wird der umsatzbezogenen Maßstab empfohlen, da dieser eine bessere
Abgabengerechtigkeit und mehr Rechtssicherheit bietet.
Die notwendige
Kalkulation zur Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrages wird Kosten von rd.
7.000 bis 10.000,- Euro verursachen.
Rh Jastram hält die
Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages für den gänzlich falschen Weg, die
Stadt Hitzacker (Elbe) sollte das bißchen Tourismusbranche „pflegen“ und nicht
mit weiteren Abgaben belasten.
Frau Steckelberg
gibt zu bedenken, dass es mittlerweile Juni ist und die Stadt Hitzacker (Elbe)
noch immer keinen genehmigten Haushalt besitzt. Die Kommunalaufsicht beobachtet
die Stadt Hitzacker (Elbe) ganz genau. Die Nichtumsetzung einer Bettensteuer
oder eines Fremdenverkehrsbeitrages wird im Jahre 2015 mit großer
Wahrscheinlichkeit die Nichtgenehmigung des Haushaltes zur Folge haben.
Bgm Mertins
appelliert an seine Ausschusskollegen, dass es dringend notwendig ist, dass die
Politik jetzt reagiert. Oberste Priorität muss ein genehmigter Haushalt sein,
damit die Stadt Hitzacker (Elbe) ihren Aufgaben nachkommen kann und
handlungsfähig ist.
Allerdings hält er
den Betrag von 7.000 bis 10.000,- Euro für die Kalkulation für ungerechtfertigt
und bittet hier andere Möglichkeiten zu überprüfen.
Rh Jastram
bemängelt das Festhalten an den alten Strukturen, er hält dieses für große
Kostenverschwendung. Es gibt keine offene Haltung für den Weg der Veränderung
und keine Bereitschaft ein Risiko einzugehen. So könnte z.B. das VERDO an einen
Pächter abgegeben werden, um die Personalkosten zu sparen. Auch beim AZH
könnten neue Wege Einsparungen erzielen.
Herr Wieczorek
erklärt, dass die Hotellerie die zusätzliche Belastung nicht 1:1 auf seine
Gäste umlegen kann, die Gäste sehen in ihren Urlaubskosten immer das
Gesamtpaket, da kann selbst 1,- Euro mehr für eine Nichtbuchung verantwortlich
sein.
Auch die
Touristikunternehmen machen bei einer Anhebung der Kosten Ärger.
Er selbst war
verwundert, wie schwer es für den Verkehrsverein war die freiwillige Abgabe
einzuwerben. Die kleinen Unternehmen geben, was sie können und die Großen
versperren sich.
Als Begründung zur
Nichtzahlung wurde die bereits doppelte Belastung durch die Anhebung der
Grundsteuern und der Gewerbesteuer genannt.
AV Grantz bedankt
sich an dieser Stelle bei Herrn Wieczorek für die umfangreiche Arbeit des
Verkehrsvereins.
Frau Steckelberg
erläutert nochmal, dass die Verwaltung als Beitragsgebiet das gesamte
Stadtgebiet und nicht nur das Kurgebiet vorsieht, eine zonale Einteilung kann
ggfs. in der Satzung geregelt werden. Die Bemessung sollte umsatzbezogen
erfolgen.
Die Betragsberechnung
sowie die Betragssatzung brauchen absolute Rechtssicherheit, aus diesem Grunde
ist die Gebührenkalkulation notwendig.
Die Summe, die die
Verwaltung als Einnahmen aus dem Fremdenverbeitrag anvisiert, beträgt 35.000,-
Euro.
Bis zum
Grundsatzbeschluss darf noch kein Betrieb zu seinen Umsätzen befragt werden.
AV Grantz stellt
fest, dass bei einer Heranziehung aller Betriebe ohne die Zoneneinteilung und
Berücksichtigung der Umsatzhöhe ein Jahresbetrag von rd. 150,- Euro pro Betrieb
fällig wäre. Um eine Handlungsfähigkeit der Stadt sicherzustellen, empfindet er
persönlich diesen Betrag als gerechtfertigt.
Rh M. Schulz sieht
in dem Fremdenverkehrsbeitrag eine versteckte Gewerbesteuer und stellt klar,
dass sich die CDU-Fraktion ganz klar dagegen aussprechen wird. Es kann nicht
Gewohnheit werden, dass Mehreinnahmen immer durch die Betriebe und Bürger
getragen werden.
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) muss an ihren größten Ausgabebereichen, dem VERDO und dem AZH arbeiten.
Einsparungsvorschläge dazu wurden bereits mehrfach vorgelegt.
Bgm Mertins
erläutert, dass von der Gewerbe- und Grundsteuer anteilig Umlagen an den
Landkreis abgeführt werden. Beim Fremdenverkehrsbeitrag würden die vollen 100 %
bei der Stadt verbleiben. Davon könnte der Tourismus beworben werden und die
touristischen Anlagen auf Vordermann gebracht werden. Zum Vergleich gibt jeder
Betrieb mehr als 150,- Euro im Jahr für Marketing aus, so Bgm Mertins weiter.
Rh Jastram
befürchtet ein Abwandern großer Firmen bzw. die noch bedeutet schwierigere
Ansiedlung neuer Betriebe bei einer Extrabelastung in unserer Stadt.
Es stellt sich ihm
die Frage, inwieweit ein großer Metallfabrikant, der bereits weltweit agiert,
wohl vom Tourismus der Stadt Hitzacker (Elbe) profitieren könnte.
Frau Steckelberg
verweist auf die geplante Zonenaufteilung. Die Einteilung in Zonen bei der
Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages wurde bereits gerichtlich eingeklagt
und verfügt daher über eine gewisse Rechtssicherheit. Die Gastronomie und die
Hotellerie werden in der Beitragsstaffel am höchsten angesetzt. Andere werden
ggfs. gar nichts zahlen müssen, je nachdem welche Bemessungsgrundlagen von den
Ausschüssen empfohlen und vom Rat beschlossen werden.
Der Ausschuss gibt
folgende
Beschlussempfehlung:
In der Stadt
Hitzacker(Elbe) wird durch Erlass einer Satzung zum 1.1.2015 die Erhebung eines
Fremdenverkehrsbeitrages gemäß § 9 Nieders. Kommunalabgabengesetz (NKAG) mit
einer umsatzbezogenen Beitragsbemessung eingeführt. Die Verwaltung wird
beauftragt, die dafür nötigen Vorerhebungen durchzuführen und einen
Satzungsentwurf einschließlich der Beitragskalkulation vorzulegen.