Rh Herzog erkundigt sich nach der Entwicklung im Hinblick auf die Nutzung der Deichverteidigungswege für den Radverkehr.

StDir Meyer führt aus, dass dies insofern schwierig ist, da eine Einigung mit den Eigentümern (Deichverbänden) erzielt werden muss, wer zum einen für Kontrolle und Haftung zuständig ist und wer zum anderen die Straßenbaulast trägt. Dies muss zunächst mit dem Vorstand des Jeetzeldeichverbandes geklärt werden, dann kann ein gemeinsames Gespräch mit dem Landkreis, den Deichverbänden und der betroffenen Gemeinde Jameln und der Stadt Dannenberg stattfinden.

Die 2-mal jährlich stattfindenden Deichschauen reichen nach Straßenrecht als Kontrolle nicht aus, zumal ihr Schwerpunkt auf der Deichsicherheit liegt.

Rh Herzog ergänzt, dass ihm die naturschutzrechtliche Argumentation des Schutzes der Schwarzstorchpopulation als wenig schlüssig erscheine, da ein Befahrungsrecht für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge existiert. Zudem seien auch an anderen Stellen große Schäden an den Radwegen festzustellen.

Er betont noch einmal die Touristische Bedeutung der Radwege und schließt mit dem Appell „Macht was!“.