Sitzung: 22.05.2014 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/733/2014/1
In der letzten
Sitzung des Rates der Gemeinde Gusborn wurde vorgeschlagen, die sogenannte
‚Andienungspflicht‘ auszuschließen und die Vermarktung selbst zu betreiben,
bzw. das Holz an Gemeindemitglieder zu verkaufen.
Als Hinweis hier
auszugsweise der § 5 Abs. 2 Buchstabe c) der Satzung der
Forstbetriebsgemeinschaft:
„… Jedes Mitglied
hat die Pflicht…das im Wald geschlagene Holz durch die
Forstbetriebsgemeinschaft zum Verkauf anbieten zu lassen…“
Die Gemeinde
schließt mit der Forstbetriebsgemeinschaft keinen Vertrag, sondern wird durch
den Beitritt zum Mitglied und muss sich daher der durch die Mitgliederversammlung
beschlossenen Satzung unterwerfen. Daher ist der Ausschluss der
Andienungspflicht nicht möglich.
Die Befürchtung,
dass die FBG das beste Holz für sich verkauft, ist ausgeschlossen. Die FBG
veräußert das eingeschlagene Holz zu marktüblichen Preisen die durch Dritte
möglicherweise nicht erzielt werden können. Sie gibt den Gewinn nach Abzug
ihrer Gebühren an die Gemeinde weiter. Die FBG handelt hierbei neutral. Die
Problematik, welchem Gemeindemitglied welches Holz zu welchem Preis veräußert wird,
wäre damit ausgeschlossen.
Bgm Beckmann
spricht nochmals die Vorteile dieses Beitritts an. Die gemeindeeigenen
Waldflächen müssen gepflegt werden. Dazu ist Sachverstand nötig, der von der
Forstbetriebsgemeinschaft gewährleistet werden kann.
Rh Cohrs erläutert,
dass die im Mitgliedsbeitrag enthaltene Brandversicherung ein weiterer Vorteil
der Mitgliedschaft ist. Sollte es einen Waldbrand geben, so wird dieser von der
Forstbetriebsgemeinschaft wieder aufgeforstet.
Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss
Die Gemeinde Gusborn tritt mit Wirkung zum nächstmöglichen Termin der
Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Gartow – Dannenberg bei.