Sitzung: 22.05.2014 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 3
Vorlage: 11/0841/2014
Der Sachverhalt ist
dem von stellv. Bgm Geuder geschriebenem Antrag zu entnehmen. Der Antrag von
Frau Geuder war der Vorlage als Anlage beigefügt und ist dieser Niederschrift
ebenfalls in der Anlage beigefügt.
Stellv. Bgm Geuder
verliest in der Sitzung den Antrag und beantragt hierüber abzustimmen.
Ohne weitere
Diskussion fasst der Rat folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Gemeinde Gusborn hält die Anwendung von Fracking-Verfahren für zu gefährlich
und letztlich auch für unwirtschaftlich, da mit der Verlängerung von fossiler
Energiegewinnung die Energiewende hin zur vollständigen Versorgung mit
Erneuerbaren Energien verzögert wird.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fordert, dass bei Bohrungen auf dem Gebiet der Gemeinde eine Anwendung
des Fracking ausgeschlossen wird.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fordert Landes- und Bundesregierung auf, das Fracking auf
gesetzlichem Wege zu verbieten. Die Landesregierung wird insbesondere
aufgefordert, dass Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
(LBEG) anzuweisen, sowohl in Bezug auf die Erlaubnis der Aufsuchung von
Erdgaslagerstätten als auch deren Förderungsbewilligung entsprechende Anträge
im Hinblick auf das öffentliche Interesse abzulehnen.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fordert zudem, dass bei der Verbringung bzw. Verpressung von
sogenannten Lagerstättenwässern Gefahren für Mensch und Umwelt auszuschließen
sind bzw. auf eine Verpressung zu verzichten ist.
Der Rat der Gemeinde Gusborn beschließt, keine Grundstücke zur Verfügung zu stellen, die für unkonventionelle Erdgasgewinnung genutzt werden können.