Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 3

 

Der Sachverhalt ist dem von stellv. Bgm Geuder geschriebenem Antrag zu entnehmen. Der Antrag von Frau Geuder war der Vorlage als Anlage beigefügt und ist dieser Niederschrift ebenfalls in der Anlage beigefügt.

Stellv. Bgm Geuder verliest in der Sitzung den Antrag und beantragt hierüber abzustimmen.

 

Ohne weitere Diskussion fasst der Rat folgenden

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Gusborn hält die Anwendung von Fracking-Verfahren für zu gefährlich und letztlich auch für unwirtschaftlich, da mit der Verlängerung von fossiler Energiegewinnung die Energiewende hin zur vollständigen Versorgung mit Erneuerbaren Energien verzögert wird.

Der Rat der Gemeinde Gusborn fordert, dass bei Bohrungen auf dem Gebiet der Gemeinde eine Anwendung des Fracking ausgeschlossen wird.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fordert Landes- und Bundesregierung auf, das Fracking auf gesetzlichem Wege zu verbieten. Die Landesregierung wird insbesondere aufgefordert, dass Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) anzuweisen, sowohl in Bezug auf die Erlaubnis der Aufsuchung von Erdgaslagerstätten als auch deren Förderungsbewilligung entsprechende Anträge im Hinblick auf das öffentliche Interesse abzulehnen.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fordert zudem, dass bei der Verbringung bzw. Verpressung von sogenannten Lagerstättenwässern Gefahren für Mensch und Umwelt auszuschließen sind bzw. auf eine Verpressung zu verzichten ist.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn beschließt, keine Grundstücke zur Verfügung zu stellen, die für unkonventionelle Erdgasgewinnung genutzt werden können.