Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 10

Bereits in den vergangen Jahren wurden gemeinsam mit der Samtgemeinde und den Mitgliedsgemeinden (außer Neu Darchau) Stromausschreibungen durchgeführt.

 

Aufgrund des zu erwartenden Umsatzes mussten diese Ausschreibungen europaweit erfolgen. Durch dieses gemeinsame Vorgehen konnten wirtschaftliche Angebote eingeholt werden und die Teilnehmer hatten so die Möglichkeit, an vergünstigten Tarifen teilzunehmen.

 

Die letzte Ausschreibung der Stromlieferverträge erfolgte im Jahr 2012. Der daraus resultierende Stromliefervertrag wurde für die Zeit vom 01.01.2013 bis 31.12.2014 geschlossen. Daher ist es erforderlich, eine Regelung ab 01.01.2015 zu treffen.

 

Die Gemeinde Gusborn benötigt für folgendes Gebäude einen Stromlieferungsvertrag:

 

  1. Kinderspielkreis Siemen

 

Darüber hinaus wird für die Straßenbeleuchtung der Abschluss eines Stromliefervertrages notwendig sein.

 

In der Vergangenheit wurden die Stromlieferverträge bei der Ausschreibung in zwei Lose (Los 1 – Gebäude und Los 2 – Straßenbeleuchtung) aufgeteilt, sodass derzeit zwei Stromlieferverträge für die Gemeinde Gusborn bestehen. Derzeitiger Stromlieferant für das Los 1 ist die NaturStrom XL GmbH, Düsseldorf, zu einer Angebotssumme in Höhe von 6,425 Ct/kWh und für das Los 2 die LichBlick AG, Hamburg, zu einer Angebotssumme in Höhe von 5,204 Ct/kWh.

 

Für eine Ausschreibung müssen zunächst Eckpunkte ermittelt werden (Laufzeit und voraussichtliche Kosten in dieser Zeit). In der Regel wird eine Laufzeit von zwei Jahren ausgeschrieben, sodass dann die Kosten der letzten zwei Jahr betrachtet werden. Damit wird festgelegt, welches Ausschreibungsverfahren (freihändige Vergabe, beschränkte Ausschreibung, öffentliche Ausschreibung – ggfs. EU-weit) anzuwenden ist.

 

Bei der letzten Ausschreibung lagen die Kosten für die Stromlieferung für zwei Lieferjahre so hoch, dass eine europaweite Ausschreibung erforderlich war. Dieses Verfahren wurde auch seitens der Kommunalaufsicht bestätigt, die auch darauf hingewiesen hat, dass nach den haushaltsrechtlichen Grundsätzen (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) in Zukunft entsprechende Ausschreibung gemeinsam (Samtgemeinde und Mitgliedsgemeinde) durchgeführt werden sollten, da bei höheren Abnahmemenge auch günstigere Preise erzielt werden können.

 

Nach den vorliegenden Abrechnungen sind in den letzten zwei Jahren folgenden Kosten entstanden:

 

  1. Los 1: 1.438,10 €
  2. Los 2: 26.478,13 €.

 

Die Auftragssumme berechtigt die Gemeinde, lediglich über eine Angebotseinholung (von mindestens 3 Anbietern) eine Auftragsvergabe für die Lieferung von Strom zu erteilen. Dieses Verfahren könnte jedoch u. U. dazu führen, dass der Strompreis höher liegt als bei einer gemeinsamen Ausschreibung und ggfs. könnte die Kommunalaufsicht dieses Verfahren beanstanden, da der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 110 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz – NKomVG) nicht beachtet wird.

 

Sofern jedoch eine gemeinsame Ausschreibung (Samtgemeinde und Mitgliedsgemeinden) erfolgt, wird eine EU-weite Ausschreibung erforderlich, da die Wertgrenze für die EU-weite Ausschreibung erreicht wird.

 

Die Firma E/M/S, Münster, hat bereits in der Vergangenheit diese Ausschreibung vorgenommen und soll nun die erneute Ausschreibung begleiten.

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Alternative 1:

Der Rat beschließt, sich der gemeinsamen Ausschreibung für die Lieferung von Strom mit der Samtgemeinde und den weiteren Mitgliedsgemeinden anzuschließen.

Mit der Firma E/M/S wird ein entsprechender Dienstleistungsvertrag für die Erstellung und Auswertung der Stromausschreibung abgeschlossen.

 

Alternative 2:

Der Rat beschließt, die Auftragsvergabe für die Lieferung von Strom im Rahmen einer freihändigen Vergabe durchzuführen. Es werden dafür 3 Angebote eingeholt.

 

 

Bgm Beckmann erläutert den Ratsmitgliedern, dass der Alternativvorschlag 2 auf sein Anraten hin aufgenommen wurde. Vor der letzten gemeinsamen europaweiten Ausschreibung hat es Diskussionen darüber gegeben, dass die vor Ort ansässige EVE GmbH nicht berücksichtigt werden konnte. Es ist seinerzeit von fast allen Kommunen sehr bedauert worden, dass die Auftragsvergabe nicht in der Region bleiben konnte. Mit der Möglichkeit 3 Angebote einzuholen kann die Chance, dass der Auftrag diesmal in der Region bleiben kann, erhöht werden. Seiner Ansicht nach sollte die Vergabe zur Lieferung von Strom mit dem Beschlussvorschlag 2 erfolgen.

 

Auch Rh Burmester schließt sich der Meinung des Bgm an und hält diesen Vorschlag für sinnvoll, damit z.Bsp. auch die EVE die Möglichkeit hat, entsprechende Aufträge zu bekommen. Dadurch bleibt das Geld in der Region und die Arbeitsplätze werden gesichert. Auch sieht er die Preisunterschiede nicht so gravierend, dass es hier zu immensen Mehrausgaben kommen würde.

 

Rh Fahren würde sich für die Alternative 1 entscheiden. Auch hier hat die EVE die Gelegenheit sich an der Ausschreibung zu beteiligen und ein entsprechendes Angebot abzugeben.

 

Rh Ringel weist daraufhin, dass in der Vorlage bereits erwähnt wurde, dass das Verfahren nach der Alternative 1 möglicherweise von der Kommunalaufsicht beanstandet werden könnte.

Es kommt die Frage auf, wie andere Kommunen sich hier verhalten.

 

Rh Barge erinnert an die Diskussion in Bezug auf den Beitritt zum Verein ALMA. Hier wurde erwähnt, dass zusätzliche Kosten nur durch Steuererhöhungen aufgebracht werden können. Zu beachten ist hier, dass durch die Vergabe der Stromlieferverträge an hiesige Unternehmen die kosten auch höher werden können als bei einer europaweiten Ausschreibung.

 

Rh Ringel stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt „Stromausschreibung“ zu vertagen. Es sollte zunächst Rücksprache mit der Verwaltung und den anderen Bürgermeistern gehalten werden, damit weitere Informationen vorgelegt werden können.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn beschließt, den o.g. TOP zu vertagen.


Beschlussvorschlag:

Alternative 1:

Der Rat beschließt, sich der gemeinsamen Ausschreibung für die Lieferung von Strom mit der Samtgemeinde und den weiteren Mitgliedsgemeinden anzuschließen.

Mit der Firma E/M/S wird ein entsprechender Dienstleistungsvertrag für die Erstellung und Auswertung der Stromausschreibung abgeschlossen.

 

Alternative 2:

Der Rat beschließt, die Auftragsvergabe für die Lieferung von Strom im Rahmen einer freihändigen Vergabe durchzuführen. Es werden dafür 3 Angebote eingeholt.