Sitzung: 22.05.2014 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 31/0825/2014
Bereits in den
vergangen Jahren wurden gemeinsam mit der Samtgemeinde und den
Mitgliedsgemeinden (außer Neu Darchau) Stromausschreibungen durchgeführt.
Aufgrund des zu
erwartenden Umsatzes mussten diese Ausschreibungen europaweit erfolgen. Durch
dieses gemeinsame Vorgehen konnten wirtschaftliche Angebote eingeholt werden
und die Teilnehmer hatten so die Möglichkeit, an vergünstigten Tarifen
teilzunehmen.
Die letzte
Ausschreibung der Stromlieferverträge erfolgte im Jahr 2012. Der daraus
resultierende Stromliefervertrag wurde für die Zeit vom 01.01.2013 bis
31.12.2014 geschlossen. Daher ist es erforderlich, eine Regelung ab 01.01.2015
zu treffen.
Die Gemeinde
Gusborn benötigt für folgendes Gebäude einen Stromlieferungsvertrag:
- Kinderspielkreis
Siemen
Darüber hinaus wird
für die Straßenbeleuchtung der Abschluss eines Stromliefervertrages notwendig
sein.
In der
Vergangenheit wurden die Stromlieferverträge bei der Ausschreibung in zwei Lose
(Los 1 – Gebäude und Los 2 – Straßenbeleuchtung) aufgeteilt, sodass derzeit
zwei Stromlieferverträge für die Gemeinde Gusborn bestehen. Derzeitiger
Stromlieferant für das Los 1 ist die NaturStrom XL GmbH, Düsseldorf, zu einer
Angebotssumme in Höhe von 6,425 Ct/kWh und für das Los 2 die LichBlick AG,
Hamburg, zu einer Angebotssumme in Höhe von 5,204 Ct/kWh.
Für eine
Ausschreibung müssen zunächst Eckpunkte ermittelt werden (Laufzeit und
voraussichtliche Kosten in dieser Zeit). In der Regel wird eine Laufzeit von
zwei Jahren ausgeschrieben, sodass dann die Kosten der letzten zwei Jahr
betrachtet werden. Damit wird festgelegt, welches Ausschreibungsverfahren
(freihändige Vergabe, beschränkte Ausschreibung, öffentliche Ausschreibung –
ggfs. EU-weit) anzuwenden ist.
Bei der letzten
Ausschreibung lagen die Kosten für die Stromlieferung für zwei Lieferjahre so
hoch, dass eine europaweite Ausschreibung erforderlich war. Dieses Verfahren
wurde auch seitens der Kommunalaufsicht bestätigt, die auch darauf hingewiesen
hat, dass nach den haushaltsrechtlichen Grundsätzen (Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit) in Zukunft entsprechende Ausschreibung gemeinsam (Samtgemeinde und
Mitgliedsgemeinde) durchgeführt werden sollten, da bei höheren Abnahmemenge
auch günstigere Preise erzielt werden können.
Nach den
vorliegenden Abrechnungen sind in den letzten zwei Jahren folgenden Kosten
entstanden:
- Los
1: 1.438,10 €
- Los
2: 26.478,13 €.
Die Auftragssumme
berechtigt die Gemeinde, lediglich über eine Angebotseinholung (von mindestens
3 Anbietern) eine Auftragsvergabe für die Lieferung von Strom zu erteilen.
Dieses Verfahren könnte jedoch u. U. dazu führen, dass der Strompreis höher
liegt als bei einer gemeinsamen Ausschreibung und ggfs. könnte die
Kommunalaufsicht dieses Verfahren beanstanden, da der Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 110 Abs. 2 Nieders.
Kommunalverfassungsgesetz – NKomVG) nicht beachtet wird.
Sofern jedoch eine
gemeinsame Ausschreibung (Samtgemeinde und Mitgliedsgemeinden) erfolgt, wird
eine EU-weite Ausschreibung erforderlich, da die Wertgrenze für die EU-weite
Ausschreibung erreicht wird.
Die Firma E/M/S,
Münster, hat bereits in der Vergangenheit diese Ausschreibung vorgenommen und
soll nun die erneute Ausschreibung begleiten.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Alternative 1:
Der Rat beschließt,
sich der gemeinsamen Ausschreibung für die Lieferung von Strom mit der
Samtgemeinde und den weiteren Mitgliedsgemeinden anzuschließen.
Mit der Firma E/M/S
wird ein entsprechender Dienstleistungsvertrag für die Erstellung und
Auswertung der Stromausschreibung abgeschlossen.
Alternative 2:
Der Rat beschließt,
die Auftragsvergabe für die Lieferung von Strom im Rahmen einer freihändigen
Vergabe durchzuführen. Es werden dafür 3 Angebote eingeholt.
Bgm Beckmann
erläutert den Ratsmitgliedern, dass der Alternativvorschlag 2 auf sein Anraten
hin aufgenommen wurde. Vor der letzten gemeinsamen europaweiten Ausschreibung
hat es Diskussionen darüber gegeben, dass die vor Ort ansässige EVE GmbH nicht
berücksichtigt werden konnte. Es ist seinerzeit von fast allen Kommunen sehr
bedauert worden, dass die Auftragsvergabe nicht in der Region bleiben konnte.
Mit der Möglichkeit 3 Angebote einzuholen kann die Chance, dass der Auftrag
diesmal in der Region bleiben kann, erhöht werden. Seiner Ansicht nach sollte
die Vergabe zur Lieferung von Strom mit dem Beschlussvorschlag 2 erfolgen.
Auch Rh Burmester
schließt sich der Meinung des Bgm an und hält diesen Vorschlag für sinnvoll,
damit z.Bsp. auch die EVE die Möglichkeit hat, entsprechende Aufträge zu
bekommen. Dadurch bleibt das Geld in der Region und die Arbeitsplätze werden
gesichert. Auch sieht er die Preisunterschiede nicht so gravierend, dass es
hier zu immensen Mehrausgaben kommen würde.
Rh Fahren würde
sich für die Alternative 1 entscheiden. Auch hier hat die EVE die Gelegenheit
sich an der Ausschreibung zu beteiligen und ein entsprechendes Angebot
abzugeben.
Rh Ringel weist
daraufhin, dass in der Vorlage bereits erwähnt wurde, dass das Verfahren nach
der Alternative 1 möglicherweise von der Kommunalaufsicht beanstandet werden
könnte.
Es kommt die Frage
auf, wie andere Kommunen sich hier verhalten.
Rh Barge erinnert
an die Diskussion in Bezug auf den Beitritt zum Verein ALMA. Hier wurde
erwähnt, dass zusätzliche Kosten nur durch Steuererhöhungen aufgebracht werden
können. Zu beachten ist hier, dass durch die Vergabe der Stromlieferverträge an
hiesige Unternehmen die kosten auch höher werden können als bei einer
europaweiten Ausschreibung.
Rh Ringel stellt
den Antrag, den Tagesordnungspunkt „Stromausschreibung“ zu vertagen. Es sollte
zunächst Rücksprache mit der Verwaltung und den anderen Bürgermeistern gehalten
werden, damit weitere Informationen vorgelegt werden können.
Der Rat der Gemeinde Gusborn beschließt, den o.g. TOP zu vertagen.
Beschlussvorschlag:
Alternative 1:
Der Rat beschließt,
sich der gemeinsamen Ausschreibung für die Lieferung von Strom mit der
Samtgemeinde und den weiteren Mitgliedsgemeinden anzuschließen.
Mit der Firma E/M/S
wird ein entsprechender Dienstleistungsvertrag für die Erstellung und
Auswertung der Stromausschreibung abgeschlossen.
Alternative 2:
Der Rat beschließt,
die Auftragsvergabe für die Lieferung von Strom im Rahmen einer freihändigen
Vergabe durchzuführen. Es werden dafür 3 Angebote eingeholt.