Sitzung: 16.06.2014 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0791/2014
Sachverhalt:
Die Gemeinde Karwitz beabsichtigt das Sondergebiet „Wochenendhausgebiet
Parparer Weg“ in ein allgemeines Wohngebiet zu ändern.
Die Prüfung hat ergeben, dass sich die Planung nicht mit einer
kostensparenden textlichen Änderung lösen lässt. Eine Planzeichnung, bzw. eine
Teilneufassung des Bebauungsplanes ist erforderlich, weil
·
die alte Planzeichnung teilweise deutlich von den
Liegenschaftskarte abweicht und
·
der Änderungsumfang quasi alle Planinhalte
betrifft.
Folgende Probleme liegen vor und sind im Zuge der Neuplanung zu lösen:
Festsetzung alter Plan: Problem / Verstoß Ortsrecht: Neuer Plan:
SO
Wochenendgebiet Dauerwohnen
ist unzulässig WA
ausweisen statt SO
Wochenendgebiet
Wochenendhäuser max .70 qm Gebäude
sind teilw. > 70 qm Hausgrößenbeschränkung
aufheben
Mindestgrundstücksgröße 1.250 qm Grundstücke
sind überw. <1.250 qm
Mindestgrundstücksgröße
Aufheben
GRZ/GFZ ist aufgehoben unbest.
Baurecht GRZ festsetzen, (Umfang an
Nebenanlagen
regeln)
I ohne Dachgeschossausbau teilw.
2 Nutzebene in Hanglage DG-Ausbau
gem. NBauO
zulassen
Baugrenzen Gebäude
liegen teilw. außerhalb Baufelder
erweitern
Verkehrsflächenabgrenzung Konflikte
in Falle des Ausbaus Verkehrsflächen
an
Unbestimmt Wegeparzelle
anpassen
Erschließung Müllfahrzeug /Abwasser nördl.
Weg topographisch schwierig Bestandsituation
absichern
Erschließungsweg teilw. nördl.
Weg nicht im komm. Eigentum Erschließungsbedarf
klären,
nicht ausgebaut ggf.
Weg erwerben und
ausbauen
unbestimmtes Kahlschlagsverbot Verkehrssicherungspflicht textl. Baumerhalt von
gesunden Laubbäumen
Waldbrandschutz nicht eingehalten Probleme
im Bauleitplanverfahren Städtebaulicher
Vertrag zur
Entwicklung
von Laubwald,
Löschwasser
?
ev. Baugestaltsatzung von 1964 ev.
Verstöße im Gebäudebestand Gestaltsatzung
prüfen und
ggf.
aufheben oder
anpassen
Bei der Planung handelt es sich
um eine Nachverdichtung im Siedlungsbestand, sodass das
beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB anzuwenden ist.
Auf Kompensationsaufwendungen kann voraussichtlich verzichtet werden.
Aufgrund der hohen Waldanteile in dem Gebiet kann dies von der
Naturschutzbehörde des Landkreises als
kritisch angesehen werden – es könnten artenschutzrechtliche Untersuchungen im
Verfahren gefordert werden, die in einem solchen Fall noch zusätzlich zu
beauftragen wären.
In Wochenendgebieten, welche als Erholungsgebiet von den Bewohnern
angesehen werden können sehr unterschiedliche Interessen bei den Bewohnern
bestehen.
Um die Planung möglichst reibungslos durchzuführen ist ein früher
Einbezug der Anwohner dringend zu empfehlen, auch wenn das im beschleunigten
Verfahren nicht erforderlich wäre.
Hinweis des Fachdienstes Haushalt:
Der Haushaltsplan 2014 sieht für die Bebauungsplanung keine
besonderen Mittel vor. Der Mehraufwand müsste daher aus dem Budget des
Fachdienstes 30 gedeckt werden. Hier sind für Sachaufwendungen insgesamt 36.500
€ bereitgestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind davon noch 30.755,58 € verfügbar,
wovon wiederum rund 10.000 € für Strom (Straßenbeleuchtung) etc. gebunden sind.
Die Planung könnte aus den verbleibenden Mitteln bestritten werden. Dieses
würde allerdings bedeuten, auf Unterhaltungsmaßnahmen nahezu komplett
verzichten zu müssen.
Bei einer anteiligen oder kompletten Gegenfinanzierung der
Planungskosten durch die Grundstückseigentümer würde nur der für die Gemeinde
verbleibende Restbetrag das Budget des Fachdienstes 30 belasten. Es müsste
allerdings vertraglich sichergestellt werden, dass die Einzahlungen in
derselben Rechnungsperiode erfolgen wie die Auszahlungen für die Planung.
Im Haushaltsplan 2007 hatte die Gemeinde bereits einmal
Mittel für die Änderung des B-Planes (damals ging man von 6.000 € aus)
vorgesehen, die Durchführung aber an eine vollständige Kostenübernahme durch
die Grundstückseigentümer geknüpft. Da diese dazu nicht bereit waren, wurden
die B-Planänderung nicht durchgeführt.
Bgm Harms teilt mit, dass die Angelegenheit geprüft wurde. Es
wurde festgestellt, dass nichts unternommen werden sollte und alles beim Alten
zu belassen.
Rh Schaper-Biemann weist darauf hin, dass bei einer
eventuellen Umwandlung nicht unerhebliche Kosten auf die Anlieger und auch auf
die Gemeinde zukommen. Des weiteren hätte vor Beginn der Maßnahme einer
Einwohnerversammlung stattfinden müssen.
Nach eingehender Aussprache fasst der Rat Karwitz den
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
Der Tagesordnungspunkt soll im Spätherbst nochmals auf die Tagesordnung genommen werden.
Zuvor soll eine Einwohnerversammlung hierzu stattfinden. Diese soll an einem Freitag stattfinden, um sicherzustellen, dass viele Bewohner des Wochenendhausgebietes „Parparer Weg“ daran teilnehmen können.
Im Vorwege sind die durch eine Planänderung entstehenden Kosten zu ermitteln.