Sitzung: 20.05.2014 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Enthaltungen: 6
Vorlage: 31/0778/2014
Der Vertrag wurde
durch einen Notar vorbereitet und als Muster zur Verfügung gestellt. In
mehreren Sitzungen hat die Arbeitsgruppe Feuerwehren in Zusammenarbeit mit der
Verwaltung den Vertrag durchgearbeitet und auf die Verhältnisse der
Samtgemeindefeuerwehren zugeschnitten.
Der Vertrag gilt
lediglich als Mustervertrag und muss für jeden Einzelfall in Zusammenarbeit mit
dem Notariat individuell angepasst werden.
Fachdienstleiterin
Demmer erläutert den o.g. Sachverhalt und berichtet aus der Sitzung des
Samtgemeindeausschusses. Dieser hatte zusätzlich empfohlen, bei Änderungen der
gesetzlichen Vorschriften auch den Abschluss eines neuen Vertrages zu prüfen.
Stellv. RV
Bodendieck führt an, dass er dem Konstrukt „Förderverein“ sehr skeptisch
gegenüber steht. Er hält diese Variante für eine Teilprivatisierung der
Feuerwehren und fürchtet Nachteile für die Samtgemeinde.
Ohne weitere
Aussprache fasst der Samtgemeinderat folgenden
Beschluss:
Der als Anlage beigefügte Mustervertrag
zwischen dem jeweiligen Förderverein und der Samtgemeinde Elbtalaue ist zu
schließen.
Zusatz:
Bei Änderungen der gesetzlichen Vorschriften muss geprüft werden, ob ein neuer
Vertrag verhandelt und abgeschlossen werden muss.