Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Enthaltungen: 6

Der Vertrag wurde durch einen Notar vorbereitet und als Muster zur Verfügung gestellt. In mehreren Sitzungen hat die Arbeitsgruppe Feuerwehren in Zusammenarbeit mit der Verwaltung den Vertrag durchgearbeitet und auf die Verhältnisse der Samtgemeindefeuerwehren zugeschnitten.

Der Vertrag gilt lediglich als Mustervertrag und muss für jeden Einzelfall in Zusammenarbeit mit dem Notariat individuell angepasst werden.

 

Fachdienstleiterin Demmer erläutert den o.g. Sachverhalt und berichtet aus der Sitzung des Samtgemeindeausschusses. Dieser hatte zusätzlich empfohlen, bei Änderungen der gesetzlichen Vorschriften auch den Abschluss eines neuen Vertrages zu prüfen.

 

Stellv. RV Bodendieck führt an, dass er dem Konstrukt „Förderverein“ sehr skeptisch gegenüber steht. Er hält diese Variante für eine Teilprivatisierung der Feuerwehren und fürchtet Nachteile für die Samtgemeinde.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Samtgemeinderat folgenden

 


Beschluss:

 

Der als Anlage beigefügte Mustervertrag zwischen dem jeweiligen Förderverein und der Samtgemeinde Elbtalaue ist zu schließen.

Zusatz:
Bei Änderungen der gesetzlichen Vorschriften muss geprüft werden, ob ein neuer Vertrag verhandelt und abgeschlossen werden muss.