Sitzung: 20.05.2014 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 1/0777/2014
Die öffentliche
Verwaltung arbeitet unter anderem dann wirtschaftlich, wenn ausschließlich
notwendige Stellen gebildet werden. Eine der häufigsten Fragestellungen der
Arbeitsorganisation ist deshalb, die angemessene Arbeitsmenge für die einzelnen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den Stellenbedarf der jeweiligen
Organisationsarbeit zu bestimmen. Dies gilt für alle Bereiche der Kommunalverwaltung.
Es liegt aber auch
im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, den Stellenbedarf möglichst
objektiv festzustellen, etwa um eine Überforderung auf Dauer auszuschließen. Für
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird aufgrund einer methodischen,
sachgerechten Stellenbemessung deutlich, wie sie hiernach ihre Arbeit
zweckmäßigerweise einzuteilen haben und mit welcher Intensität die einzelnen
Arbeiten vernünftigerweise zu erledigen sind.
In der Verwaltung
der Samtgemeinde Elbtalaue liegt die letzte externe Stellenbemessung
mittlerweile 7 Jahre zurück. Gerade in den letzten Jahren haben aber zahlreiche
Gesetzesänderungen (NKomVG, Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Bauleitplanung,
neuer Personalausweis etc.) sowie der allgemeine Trend zur verstärkten
Bürgerbeteiligung dazu geführt, dass der Aufwand bei der Bearbeitung einzelner
Verwaltungsfälle gestiegen ist.
In Abstimmung mit
dem Personalrat wird es daher als erforderlich erachtet, dass die
Stellenbemessung bei der Verwaltung der Samtgemeinde Elbtalaue in einigen
Bereichen neu justiert wird. Gleiches gilt daraus folgend für die
Stellenbewertung.
Wenn Aufgaben sich
verändern, ist auch immer die Frage nach der korrekten Stellenbewertung zu
stellen. Eine Ausweitung von hochwertigen Verwaltungsfällen auf einem
Arbeitsplatz kann in einigen Fällen auch eine Höherbewertung des gesamten
Arbeitsplatzes (Stelle) zur Folge haben. Nicht selten führt aber auch der
Vergleich mit Nachbarbehörden zu der Auffassung, dass dort bei einem gleichen
Aufgabenbestand eine höhere Bewertung vorliegt. Hier ist es also dringend
notwendig, einen objektiven Sachstand zu ermitteln.
Um diesen Umständen
Rechnung zu tragen, ist nach mehreren Gesprächen mit den Beschäftigten, dem
Führungspersonal, dem Personalrat und Bekanntgabe der Situation im letzten AIZE
vorgesehen, eine neue Stellenbemessung und –bewertung für die Kernverwaltung
(70 Beschäftigte) durch ein externes Unternehmen durchzuführen, um
ü Optimierungspotenziale
nachzuweisen,
ü eine
angemessene Auslastung der Beschäftigten zu sichern und Überlastungen oder
Unterforderungen zu vermeiden,
ü eine
Aufgabenerledigung in angemessener Zeit sicherzustellen,
ü eine
angemessene Verteilung der im Stellenplan genehmigten Personalausstattung zu
gewährleisten,
ü ggf.
eine Anpassung des Personalbedarfs (auch im Stellenplan) an veränderte
Arbeitssituationen vorzunehmen,
ü Hinweise
für eine Optimierung der Verwaltungsprozesse bzw. der Verwaltungsorganisation
zu erhalten,
ü Ergebnisse
transparent, nachvollziehbar und kontrollierbar zu machen,
ü Orientierungs-
und Entscheidungshilfen für die Wirtschaftlichkeit zu geben,
ü eine
gerechte Besoldung bzw. Entlohnung der Beschäftigten sicherzustellen
.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue hat daher im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung gem. § 3 Abs. 1
der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) in Verbindung
mit § 4 Abs. 1 der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO) 4
Unternehmen aufgefordert, unverbindlich und kostenlos ein Angebot für eine
Stellenbemessung sowie eine Stellenbewertung abzugeben.
Alle aufgeforderten
Unternehmen haben geantwortet und entsprechende Angebote abgegeben. Hiernach
ergaben sich folgende Angebotspreise:
|
NSI-Consult |
KPC |
Veberas |
BSL |
Stellenbemessung |
18.088,00 |
31.416,00 |
31.987,20 |
56.465,50 |
Stellenbewertung |
17.731,00 |
20.944,00 |
25.132,80 |
58,905,00 |
Gesamt: |
35.819,00 |
52.360,00 |
57.120,00 |
115.370,50 |
Aus der Übersicht
wird deutlich, dass die Firma NSI-Consult (eine Tochtergesellschaft des
Niedersächsischen Studieninstituts) das mit Abstand günstigste Angebot für
beide Module abgegeben hat.
Vorbehaltlich der
Genehmigung des Rechnungsprüfungsamtes schlägt die Verwaltung daher vor, den
Auftrag an NSI-Consult zu vergeben. Das Unternehmen verfügt neben
hervorragenden Referenzen auch über spezielle Kompetenzen bei der Bemessung und
Bewertung von IT-Stellen. Gerade hier ist es bei vergangenen Stellenbemessungen
und –bewertungen immer wieder zu Problemen gekommen.
Die notwendigen
Haushaltsmittel stehen aus Haushaltsresten zur Verfügung.
Fachbereichsleiter
Rhode erläutert nochmals die Zusammenhänge und erklärt, dass die Genehmigung
des Rechnungsprüfungsamtes bereits vorliegt.
Weiterhin berichtet
er von den Beschlussempfehlungen des AIZE und des SgA. Der AIZE hatte
empfohlen, auch für die Mitarbeiter außerhalb der Kernverwaltung ein
zusätzliches Angebot über eine Stellenbemessung und –bewertung einzuholen.
Nach weiteren
Erörterungen bestand im Samtgemeindeausschuss Einvernehmen, dass außer für die
Kernverwaltung lediglich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Eigenbetriebes Kommunale Dienste eine Stellenbemessung und –bewertung erfolgen
soll. Die einzuholenden Angebote sind dem zuständigen Betriebsausschuss
vorzulegen.
Auf Nachfrage von
stellv. SgBgm Zühlke erläutert Fachbereichsleiter Rhode, dass eine
Stellenbemessung durchgeführt wird, um auch Über- und Unterbelastungen
festzustellen, die dann zum Beispiel durch Aufgabenverschiebungen ausgeglichen
werden können.
Es wird nochmal
klar gestellt, dass eine Bemessung durchgeführt werden soll, weil sich viele
Aufgabenbereiche verändert bzw. neu gestaltet haben. Zudem ist die Samtgemeinde
verpflichtet, eine solche Bemessung auch fortzuführen. Erst eine
Gesamtbetrachtung aller Aufgaben kann zu weiteren Maßnahmen führen. So ist auch
Ziel einer solchen Bemessung, dass Optimierungsprozesse erkannt, erarbeitet und
umgesetzt werden.
Rh Schultz spricht
sich dafür aus, dem Beschlussvorschlag zu folgen. Er äußert den Wunsch, dass
die Politik (entweder der Samtgemeindeausschuss oder die Fraktionsvorsitzenden)
in den laufenden Prozess mit eingebunden wird bzw. mit Informationen auf dem
Laufenden gehalten werden.
Rh Lange hält es
für ausgesprochen gut, dass die Bemessung und Bewertung extern erfolgen soll.
Neutralität und Transparenz werden durch eine Betrachtung von außen
weitgehender akzeptiert.
Rh Hoffheinz sieht
die Vorgehensweise ebenfalls positiv. Ein weiterer Effekt sei die sich daraus
ableitende Möglichkeit der Personalentwicklung für die Zukunft. Gleichzeitig
wird hier auch die Verantwortung dem Personal gegenüber deutlich gemacht.
Stellv. SgBgm
Herzog weist darauf hin, dass die Bemessung eine ausschließlich theoretische
Grundlage bietet. Um ein effektives und ehrliches Ergebnis zu erzielen muss
auch die für die Samtgemeinde Elbtalaue erstellte Krankentagestatistik mit
berücksichtigt werden. Allein durch diese Statistik sind bereits ca. 3
Vollzeitstellen als Fehlbedarf ermittelt worden.
Rh Siemke verlässt
um 20 45 Uhr die Sitzung.
Der Samtgemeinderat
fasst folgenden
Beschluss:
Für die
Kernverwaltung der Samtgemeinde Elbtalaue (70 Beschäftigte) wird eine neue
Stellenbemessung und –bewertung durch ein externes Unternehmen durchgeführt.
Der Auftrag für die
Stellenbemessung und -bewertung wird zum Angebotspreis von 35.819,00 Euro an
das Unternehmen NSI-Consult vergeben.