Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Die öffentliche Verwaltung arbeitet unter anderem dann wirtschaftlich, wenn ausschließlich notwendige Stellen gebildet werden. Eine der häufigsten Fragestellungen der Arbeitsorganisation ist deshalb, die angemessene Arbeitsmenge für die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den Stellenbedarf der jeweiligen Organisationsarbeit zu bestimmen. Dies gilt für alle Bereiche der Kommunalverwaltung.

 

Es liegt aber auch im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, den Stellenbedarf möglichst objektiv festzustellen, etwa um eine Überforderung auf Dauer auszuschließen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird aufgrund einer methodischen, sachgerechten Stellenbemessung deutlich, wie sie hiernach ihre Arbeit zweckmäßigerweise einzuteilen haben und mit welcher Intensität die einzelnen Arbeiten vernünftigerweise zu erledigen sind.

 

In der Verwaltung der Samtgemeinde Elbtalaue liegt die letzte externe Stellenbemessung mittlerweile 7 Jahre zurück. Gerade in den letzten Jahren haben aber zahlreiche Gesetzesänderungen (NKomVG, Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Bauleitplanung, neuer Personalausweis etc.) sowie der allgemeine Trend zur verstärkten Bürgerbeteiligung dazu geführt, dass der Aufwand bei der Bearbeitung einzelner Verwaltungsfälle gestiegen ist.

 

In Abstimmung mit dem Personalrat wird es daher als erforderlich erachtet, dass die Stellenbemessung bei der Verwaltung der Samtgemeinde Elbtalaue in einigen Bereichen neu justiert wird. Gleiches gilt daraus folgend für die Stellenbewertung.

 

Wenn Aufgaben sich verändern, ist auch immer die Frage nach der korrekten Stellenbewertung zu stellen. Eine Ausweitung von hochwertigen Verwaltungsfällen auf einem Arbeitsplatz kann in einigen Fällen auch eine Höherbewertung des gesamten Arbeitsplatzes (Stelle) zur Folge haben. Nicht selten führt aber auch der Vergleich mit Nachbarbehörden zu der Auffassung, dass dort bei einem gleichen Aufgabenbestand eine höhere Bewertung vorliegt. Hier ist es also dringend notwendig, einen objektiven Sachstand zu ermitteln.

 

Um diesen Umständen Rechnung zu tragen, ist nach mehreren Gesprächen mit den Beschäftigten, dem Führungspersonal, dem Personalrat und Bekanntgabe der Situation im letzten AIZE vorgesehen, eine neue Stellenbemessung und –bewertung für die Kernverwaltung (70 Beschäftigte) durch ein externes Unternehmen durchzuführen, um

 

ü  Optimierungspotenziale nachzuweisen,

ü  eine angemessene Auslastung der Beschäftigten zu sichern und Überlastungen oder Unterforderungen zu vermeiden,

ü  eine Aufgabenerledigung in angemessener Zeit sicherzustellen,

ü  eine angemessene Verteilung der im Stellenplan genehmigten Personalausstattung zu gewährleisten,

ü  ggf. eine Anpassung des Personalbedarfs (auch im Stellenplan) an veränderte Arbeitssituationen vorzunehmen,

ü  Hinweise für eine Optimierung der Verwaltungsprozesse bzw. der Verwaltungsorganisation zu erhalten,

ü  Ergebnisse transparent, nachvollziehbar und kontrollierbar zu machen,

ü  Orientierungs- und Entscheidungshilfen für die Wirtschaftlichkeit zu geben,

ü  eine gerechte Besoldung bzw. Entlohnung der Beschäftigten sicherzustellen

.

Die Samtgemeinde Elbtalaue hat daher im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung gem. § 3 Abs. 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO) 4 Unternehmen aufgefordert, unverbindlich und kostenlos ein Angebot für eine Stellenbemessung sowie eine Stellenbewertung abzugeben.

 

Alle aufgeforderten Unternehmen haben geantwortet und entsprechende Angebote abgegeben. Hiernach ergaben sich folgende Angebotspreise:

 

 

NSI-Consult

KPC

Veberas

BSL

Stellenbemessung

18.088,00

31.416,00

31.987,20

56.465,50

Stellenbewertung

17.731,00

20.944,00

25.132,80

58,905,00

Gesamt:

35.819,00

52.360,00

57.120,00

115.370,50

 

Aus der Übersicht wird deutlich, dass die Firma NSI-Consult (eine Tochtergesellschaft des Niedersächsischen Studieninstituts) das mit Abstand günstigste Angebot für beide Module abgegeben hat.

 

Vorbehaltlich der Genehmigung des Rechnungsprüfungsamtes schlägt die Verwaltung daher vor, den Auftrag an NSI-Consult zu vergeben. Das Unternehmen verfügt neben hervorragenden Referenzen auch über spezielle Kompetenzen bei der Bemessung und Bewertung von IT-Stellen. Gerade hier ist es bei vergangenen Stellenbemessungen und –bewertungen immer wieder zu Problemen gekommen.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel stehen aus Haushaltsresten zur Verfügung.

 

Fachbereichsleiter Rhode erläutert nochmals die Zusammenhänge und erklärt, dass die Genehmigung des Rechnungsprüfungsamtes bereits vorliegt.

Weiterhin berichtet er von den Beschlussempfehlungen des AIZE und des SgA. Der AIZE hatte empfohlen, auch für die Mitarbeiter außerhalb der Kernverwaltung ein zusätzliches Angebot über eine Stellenbemessung und –bewertung einzuholen.

Nach weiteren Erörterungen bestand im Samtgemeindeausschuss Einvernehmen, dass außer für die Kernverwaltung lediglich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebes Kommunale Dienste eine Stellenbemessung und –bewertung erfolgen soll. Die einzuholenden Angebote sind dem zuständigen Betriebsausschuss vorzulegen.

 

Auf Nachfrage von stellv. SgBgm Zühlke erläutert Fachbereichsleiter Rhode, dass eine Stellenbemessung durchgeführt wird, um auch Über- und Unterbelastungen festzustellen, die dann zum Beispiel durch Aufgabenverschiebungen ausgeglichen werden können.

 

Es wird nochmal klar gestellt, dass eine Bemessung durchgeführt werden soll, weil sich viele Aufgabenbereiche verändert bzw. neu gestaltet haben. Zudem ist die Samtgemeinde verpflichtet, eine solche Bemessung auch fortzuführen. Erst eine Gesamtbetrachtung aller Aufgaben kann zu weiteren Maßnahmen führen. So ist auch Ziel einer solchen Bemessung, dass Optimierungsprozesse erkannt, erarbeitet und umgesetzt werden.

 

Rh Schultz spricht sich dafür aus, dem Beschlussvorschlag zu folgen. Er äußert den Wunsch, dass die Politik (entweder der Samtgemeindeausschuss oder die Fraktionsvorsitzenden) in den laufenden Prozess mit eingebunden wird bzw. mit Informationen auf dem Laufenden gehalten werden.

 

Rh Lange hält es für ausgesprochen gut, dass die Bemessung und Bewertung extern erfolgen soll. Neutralität und Transparenz werden durch eine Betrachtung von außen weitgehender akzeptiert.

 

Rh Hoffheinz sieht die Vorgehensweise ebenfalls positiv. Ein weiterer Effekt sei die sich daraus ableitende Möglichkeit der Personalentwicklung für die Zukunft. Gleichzeitig wird hier auch die Verantwortung dem Personal gegenüber deutlich gemacht.

 

Stellv. SgBgm Herzog weist darauf hin, dass die Bemessung eine ausschließlich theoretische Grundlage bietet. Um ein effektives und ehrliches Ergebnis zu erzielen muss auch die für die Samtgemeinde Elbtalaue erstellte Krankentagestatistik mit berücksichtigt werden. Allein durch diese Statistik sind bereits ca. 3 Vollzeitstellen als Fehlbedarf ermittelt worden.

 

Rh Siemke verlässt um 20 45 Uhr die Sitzung.

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

Für die Kernverwaltung der Samtgemeinde Elbtalaue (70 Beschäftigte) wird eine neue Stellenbemessung und –bewertung durch ein externes Unternehmen durchgeführt.

Der Auftrag für die Stellenbemessung und -bewertung wird zum Angebotspreis von 35.819,00 Euro an das Unternehmen NSI-Consult vergeben.