Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 5

Herr Kern trägt den Sachverhalt vor:

Der Jahresabschluss 2005 wurde am 05.02.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 14.03.2104 erstellt.  Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

Dier finanziellen Verhältnisse der Stadt Dannenberg (Elbe) sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, als nunmehr nahezu zufriedenstellend zu bezeichnen. Anstelle des eingeplanten Fehlbedarfs wurde ein Überschuss von 323.573, 41 Euro erwirtschaftet. Die Liquidität verbesserte sich um über 900.000,00 Euro.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors  gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

a)      Der Jahresabschluss 2005 wird beschlossen.

b)      Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2005 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 323.203,71 Euro wird wie folgt verwendet:
60.525,42 Euro gemäß Art. 6 Abs. 9 NeuordG zur Deckung des Sollfehlbetrages aus dem kameralen Abschluss,
153.909,81 Euro zur Deckung des Fehlbetrages aus dem Jahr 2004,
108.768,48 Euro Zuführung an Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses.

d)      Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 369,70 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.