Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Im OT. Breese im Bruche kommt es aufgrund von landwirtschaftlichem und gewerblichem Schwerlastdurchfahrtsverkehr zu erheblichen Beeinträchtigungen der angrenzenden Anwohner. Aus diesem Grund ist vorgesehen, die Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art über 12 t zulässigem Gesamtgewicht zu sperren. Auf die Sperrung ist bereits in Jameln an der Abzweigung nach Breese im Bruche und in Liepehöfen an der Abzweigung nach Breese im Bruche, hinzuweisen.

 

Stellv. FV Merke gibt die Empfehlung der Fraktion bekannt. Hiernach ist der Beschluss im ersten Satz um die Worte „ab der Abfahrt Liepehöfen“ zu ergänzen.

Des weiteren ist anzufügen: “Die praktizierenden Landwirte bekommen eine schriftliche Ausnahmegenehmigung der Samtgemeinde Elbtalaue. Ein Zusatzschild „Versorgungsfahrzeuge frei“ sollte ebenfalls angebracht werden.

Rh Klatt schlägt vor, den Durchgangsverkehr auf 30 km/h festzulegen.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat Jameln den

 

 

 


Beschluss:

Die Ortsdurchfahrt des OT. Breese im Bruche wird ab der Abfahrt Liepehöfen für den Durchgangsverkehr über 12 t komplett gesperrt.

Es wird ein Antrag auf eine entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung an die Samtgemeinde Elbtalaue gestellt.

Die in diesem Bereich praktizierenden Landwirte bekommen eine schriftliche Ausnahmegenehmigung der Samtgemeinde Elbtalaue.

Ein Zusatzschild „Versorgungsfahrzeuge frei“ soll angebracht werden.

Der Verkehr durch den OT. Breese im Bruche soll auf 30 km/h festgelegt werden.