Sitzung: 01.04.2014 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Rh Wedler erfragt den
Sachstand zur Neuanpflanzung an den abgeholzten Grundstücken im Wochenendgebiet
Krähenberg.
Die Eigentümer der Grundstücke
sind aufgrund der Festsetzung „Waldbrandschutzstreifen“ im Bebauungsplan
ermächtigt alle Nadelgehölze zu fällen.
Nach Fällung der
Nadelgehölze sind innerhalb einer
angemessenen Frist auf dem Waldbrandschutzstreifen, sowie auch auf den
Grundstücken Laubbäume anzupflanzen.
Die Grundstückseigentümer
wurden durch die Verwaltung an die Festsetzungen des Bebauungsplans
„Krähenberg“ erinnert.
Sofern in einer
angemessenen Frist keine Anpflanzung erfolgt, wird diese durch Bescheid
festgesetzt, berichtet SB Fecho.