Rh Wedler erfragt den Sachstand zur Neuanpflanzung an den abgeholzten Grundstücken im Wochenendgebiet Krähenberg.

Die Eigentümer der Grundstücke sind aufgrund der Festsetzung „Waldbrandschutzstreifen“ im Bebauungsplan ermächtigt alle Nadelgehölze zu fällen.

Nach Fällung der Nadelgehölze sind  innerhalb einer angemessenen Frist auf dem Waldbrandschutzstreifen, sowie auch auf den Grundstücken Laubbäume anzupflanzen.

Die Grundstückseigentümer wurden durch die Verwaltung an die Festsetzungen des Bebauungsplans „Krähenberg“ erinnert.

Sofern in einer angemessenen Frist keine Anpflanzung erfolgt, wird diese durch Bescheid festgesetzt, berichtet SB Fecho.