Sitzung: 18.06.2014 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/636/2014
Herr Kern
erläutert, dass nach dem Anpassen der
Grundstücks-und Gebäudebewertung an die gesetzliche vorgeschriebenen Verfahren
und die in der Samtgemeinde Elbtalaue geltenden Werte die Eröffnungsbilanz im
November 2013 zur Prüfung vorgelegt werden konnte. Die Prüfung durch das
Rechnungsprüfungsamt (RPA) begann gleich im Anschluss und wurde Anfang Januar
2014 abgeschlossen.
Das RPA bestätigt,
dass die erste Eröffnungsbilanz der Stadt Hitzacker (Elbe) zum 01.01.2007 in
der Fassung vom 07.01.2014 nebst Anhang und Anlagen den gesetzlichen
Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens- und Schuldenlage der Stadt vermittelt.
Die
Eröffnungsbilanz muss gemäß Art. 6 Abs. 8 des Gesetzes zur Neuordnung des
Gemeindehaushaltsrechtes vom Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschlossen werden.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) beschließt die erste Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007.