Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Herr Kern erläutert,  dass nach dem Anpassen der Grundstücks-und Gebäudebewertung an die gesetzliche vorgeschriebenen Verfahren und die in der Samtgemeinde Elbtalaue geltenden Werte die Eröffnungsbilanz im November 2013 zur Prüfung vorgelegt werden konnte. Die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) begann gleich im Anschluss und wurde Anfang Januar 2014 abgeschlossen.

 

Das RPA bestätigt, dass die erste Eröffnungsbilanz der Stadt Hitzacker (Elbe) zum 01.01.2007 in der Fassung vom 07.01.2014 nebst Anhang und Anlagen den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt vermittelt.

 

Die Eröffnungsbilanz muss gemäß Art. 6 Abs. 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechtes vom Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschlossen werden.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschließt die erste Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007.