Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Herr Kern erläutert, dass der Jahresabschluss 2007 am 24.02.2014 endgültig aufgestellt wurde. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 17.03.104 erstellt.  Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

Dier finanziellen Verhältnisse der Stadt Hitzacker (Elbe) sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, angesichts des erzielten Überschusses sowie des Rückgangs des Umfangs der Liquiditätskredite um fast 119.000 € als noch zufriedenstellend zu bezeichnen.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors  gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.

Es sind 2007 folgende über-und außerplanmäßige Aufwendungen entstanden:

Budget Bau: 35.565,11 Euro. Aufwendungen, die für die Pflege der touristischen Anlagen, wie Kurpark, Kurgarten, Weinberg usw. entstanden sind, die nach dem Neubildungsvertrag der Samtgemeinde Elbtalaue der Stadt Hitzacker (Elbe) obliegen und die bei der Haushaltsplanung noch nicht berücksichtigt worden sind. Budget Bürgerservice: 10.750,25 Euro sowie  Aufwendungen bei der Durchführung der Märkte.

 

Stadtdirektor Jürgen Meyer verlässt den Sitzungstisch.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 


Beschluss:

a)      Der Jahresabschluss 2007 wird beschlossen.

b)      Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2007 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der  Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 5.463,02 Euro wird der Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

d)       Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 23.551,87 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

e)      Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 46.315,36 Euro wird zugestimmt.